Frau harkt in ihrem Garten, im Vordergrund ein Gartenzwerg.
Der Verband Haus und Grund kritisiert die Grundsteuerreform und ruft zum Widerspruch auf. Bildrechte: imago/Frank Sorge

Reform Haus und Grund will gegen neue Grundsteuer klagen

10. November 2022, 17:25 Uhr

Eigentümer sollen bis Ende Januar 2023 die neue Grundsteuererklärung an ihr Finanzamt schicken. Der Verband Haus und Grund übt Kritik an dem neuen Verfahren und plant eine Musterklage gegen die Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht.

Der Verband Haus und Grund plant eine Musterklage gegen die neue Grundsteuer, notfalls durch alle Instanzen. Ziel sei es, das Verfahren zu Fall zu bringen, erklärt der Verband. "Wir haben vor mit unserem Verband zu prüfen, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Das Bundesverfassungsgericht prüft dann in letzter Instanz, also zuvor die Finanzgerichte. Diese überprüfen dann die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens an sich", sagt René Hobusch, der Präsident des Verbands in Sachsen. 

Fehlerhafte Grundsteuerbescheide bilden Grundlage für die Klage

Haus und Grund sucht nun Betroffene, also Eigentümer, die ihre Unterlagen schon beim Finanzamt abgegeben haben und die nun einen vielleicht fehlerhaften Grundsteuerbescheid erhalten haben. René Hobusch hofft, dass sich diese Eigentümer melden, um an der Musterklage mitzuwirken.

"Unsere Bitte ist einfach, wenn Eigentümer, egal ob im selbst genutzten Häuschen oder im vermieteten Eigentum, der Auffassung sind bei der Überprüfung ihres Bescheides, das kommt mir komisch vor. Kommen Sie gern auf uns als Verbände zu und entscheiden dann, mit welchen Fallgestaltungen wir am Ende so eine Musterklage anstreben", erklärt Hobusch.

Verband kritisiert die Berechnung der Bodenrichtwerte

Bei Erfolg könnte die Grundsteuerreform kippen. Der Bund hatte die Grundsteuer überarbeitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das alte Modell für verfassungswidrig erklärt hatte. Nun gilt ein neues, ein sogenanntes Bundesmodell, das sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheidet. Das Grundprinzip ist jedoch überall gleich: Die Finanzämter berechnen die Grundsteuer überall, indem sie die Grundstücksgröße mit dem Grundstückswert multiplizieren, genauer gesagt mit dem sogenannten Bodenrichtwert, den die Gemeinden festlegen.

Die Idee dahinter lautet: Ein Haus in guter Lage ist mehr wert als eines in schlechter. Das hatte bisher nach dem alten Grundsteuermodell keine Rolle gespielt. Der Verband Haus und Grund kritisiert jedoch die Berechnung der Bodenrichtwerte. Die Gemeinden würden sie viel zu allgemein festlegen, ohne dabei auf individuelle Besonderheiten einzugehen.

"Das Verfahren sieht so aus, dass Bodenrichtwerte festgelegt worden sind in den Gemeinden und diese sind anzuwenden. Und jetzt stellen wir fest, wir haben plötzlich Bodenrichtwerte, die fast das Doppelte widerspiegeln", sagt René Hobusch. Nach seinen Worten sind das rein abstrakte Werte, die ganz häufig mit der Realität nicht über einstimmten und deren Zustandekommen nicht nachvollzogen werden könnten.

Bis 2025 soll die Klage verhandelt werden

Ob nachvollziehbar oder nicht, nicht jeder Eigentümer muss nach dem neuen Modell mit einer höheren Grundsteuer rechnen. Experten gehen davon aus, dass die Steuer in den meisten Fällen auf etwa gleichem Niveau bleibt, machmal sogar sinkt. Dennoch hat auch der Verband Haus und Grund in Schleswig Holstein angekündigt, eine Musterklage vorzubereiten.

"Selbstverständlich sind die sächsischen Finanzämter an die gesetzlichen Regelungen entsprechend gebunden. Und natürlich gehen wir auch davon aus, dass die Gesetze die vom Bund verabschiedet worden sind, rechtmäßig sind.", erklärt Jörg Herold vom sächsischen Finanzministerium.

Der Verband Haus und Grund hofft, dass die geplante Musterklage bis 2025 verhandelt wird. Ab dann nämlich wird die neue Grundsteuer erhoben. Bis dahin soll klar sein, ob die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form bleiben kann oder nicht.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL | 07. November 2022 | 06:47 Uhr

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