Parkhaus, große Autos (SUV)
Die Koblenzer Formel für die Berechnung der Parkgebühr lautet in Kurzform: Länge mal Breite des Fahrzeugs mal 45 Cent mal 52 Wochen. Bildrechte: imago images / Jürgen Ritter

Parkgebühren-Streit Höhere Parkgebühren für größere Autos in Koblenz: Was planen mitteldeutsche Städte?

06. März 2024, 17:24 Uhr

In deutschen Städten nimmt die Diskussion um höhere Parkgebühren für größere Autos Fahrt auf. In Koblenz wird das ab März Realität. Was ist in Mitteldeutschland geplant? Wir haben bei zehn Städten nachgehakt.

Koblenz berechnet Parkgebühr nach Größe des Autos

Während in anderen Kommunen Deutschlands noch überlegt und diskutiert wird, hat Koblenz nun entschieden: Ab 1. März werden dort die Anwohnerparkgebühren nach der Größe des Fahrzeuges berechnet. Das Anwohnerparken für ein SUV Tiguan von Volkswagen kostet ab März 196 Euro pro Jahr. Das ist doppelt so viel wie für ein Smart-City-Coupé, für diesen Kleinwagen werden dann nur 105 Euro fällig.

Die Koblenzer Formel für die Berechnung der Parkgebühr lautet in Kurzform: Länge mal Breite des Fahrzeugs mal 45 Cent mal 52 Wochen. Der ADAC hält diese Berechnungsgrundlage für einen gangbaren Weg – auch für andere Kommunen, wie die Sprecherin des Automobil-Clubs, Katharina Luca, erklärt: "Wir sind jetzt nicht generell dafür, dass größere Autos mehr zahlen müssen. Aber wenn es um den Parkraum geht, dann geht es auch um die Fläche, die ein Auto verbraucht und nicht ums Gewicht. Und den linearen Anstieg, den Koblenz jetzt vorhat, dass man zentimetergenau für sein Fahrzeug bezahlen muss, den finden wir richtig." Der ADAC hatte zuvor das Modell der französischen Hauptstadt Paris kritisiert. Hier werden laut Luca die Gebühren über das Gewicht der Fahrzeuge festgesetzt.

Grüne in Leipzig für Parkgebühr nach Koblenzer Modell

In Leipzig könnte sich die Fraktion der Grünen im Stadtrat eine exakt berechnete Parkflächengebühr wie in Koblenz vorstellen. Die Leipziger Grünen wollen deshalb am Mittwoch ihren Antrag "Bewohnerparkgebühr nach Größe staffeln!" in den Stadtrat einbringen. Juristische Fehler, wie in der Vergangenheit in anderen Kommunen, sollen dabei vermeiden werden: Das Bundesverwaltungsgericht hatte Mitte vergangenen Jahres die Erhöhung der Parkgebühren in Freiburg im Breisgau wegen der rechtswidrigen Ungleichbehandlung für ungültig erklärt. "Die damit verbundenen starken Gebührensprünge bilden den je nach Fahrzeuglänge unterschiedlichen Vorteil nicht mehr angemessen ab. Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimeter zu einer Verdoppelung der Gebühr führen", lautete die Begründung.

"Das geht ja schon eine Weile, dass die ersten Kommunen Vorschläge machen, die von den Gerichten geprüft werden, weil in Zweifel gezogen wird, was rechtlich geht. Ich kann das auf kommunaler Ebene probieren und die Gerichte klären es dann", sagt Kristina Weih, die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen im Leipziger Stadtrat. Sie warte gespannt darauf, "was bei Koblenz rauskommt". Das gelte es jetzt abzuwarten. "Das ist wirklich eine der Varianten, wo ich sage, das kann ich mir vorstellen."

Leipziger CDU lehnt höhere Parkgebühren für größere Autos ab

Die Leipziger CDU hält die ganze Debatte über höhere Parkgebühren für größere Fahrzeuge für völlig verfehlt. Michael Weickert, CDU-Fraktionschef im Stadtrat, hält das Ganze für nicht praktikabel: "Es muss nachhaltig kontrolliert und vor allen Dingen auch durchgesetzt werden. Soll dann das Ordnungsamt mit einem Zollstock rumgehen und abmessen, wie hoch und breit etwas ist?" Das sei für ihn "absurd". Der öffentliche Dienst habe andere Schwerpunktaufgaben.

Ein SUV parkt in einer Reihe mit anderen Autos. 4 min
Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

ADAC: Höhere Gebühr bei verbesserter Park-Situation für größere Autos denkbar

Die Debatte über höhere Parkgebühren für größere Autos nimmt in den deutschen Städten Fahrt auf. Kommunen, die ernsthaft darüber nachdenken, rät Katharina Luca vom ADAC, dabei jedoch nicht nur die Mehreinnahmen im Blick zu haben: "Aus unserer Sicht müssen auch Alternativen wie Anwohnergaragen und Quartiersgaragen geschaffen werden, wenn die Parkgebühren exorbitant erhöht werden." Dabei sollte die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten werden. Die Menschen müssten das "am Ende auch noch bezahlen können."

Welche Pläne haben mitteldeutsche Städte?

"Es gibt derzeit keine Überlegungen, die Parkgebühren für bestimmte Fahrzeugtypen (hier SUV) zu erhöhen", schreibt die Stadt Chemnitz auf MDR-Anfrage. Gleichermaßen fallen die Antworten zur aktuellen Diskussionslage der Städte Dresden, Dessau-Roßlau, Plauen, Erfurt und Jena aus. Die Stadt Gera erklärt: "Aus Sicht der Verkehrsplanung ist eine 'Bestrafung' für SUVs zum jetzigen Zeitpunkt der falsche Ansatzpunkt und sollte für die Stadt Gera nicht übertragen werden." Aus Halle heißt es, "die maximale Höhe der Parkgebühren" sei durch die Verordnung über Parkgebühren des Landes Sachsen-Anhalt (ParkG VO) geregelt. Die "derzeit rechtlich zulässige Obergrenze der Parkgebühren" sei mit einem Euro pro halber Stunde erreicht. Magdeburg, ebenfalls derselben Ordnung unterliegend, weist darauf hin: "Es gibt derzeit keine weiteren Regelungsmöglichkeiten. Die Größe des Fahrzeugs ist kein Maßstab, um eine Gebühr festzulegen."

Angefragt wurden zehn Städte im Sendegebiet. Einzig Leipzig davon erklärte, dass eine Vorlage zur Anpassung des Bewohnerparkgebühren vorbereitet in der Schublade liege. Diese werde aber zurückgestellt mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Erhöhung der Parkgebühren in Freiburg im Breisgau für unwirksam erklärt hatte. Vorstellbar sei jedoch, dass eine Gebühr erhoben werde, die auf Basis der genutzten Fläche errechnet wird. Dazu fehle aber noch die Handhabe. "So lange hier keine bürgernahe und bürokratiearme Gebührenverordnung erstellt werden kann, die den tatsächlichen Flächenverbrauch berücksichtigt, soll von einer Unterscheidung von Fahrzeugtypen oder –längen in Leipzig zunächst abgesehen werden", so die Stadt Leipzig.

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 27. Februar 2024 | 20:15 Uhr

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