Sozialabgaben Auch auf Witwenrente müssen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden
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22. August 2023, 07:36 Uhr
Wenn der Lebenspartner stirbt, zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Witwen- oder Witwerrente aus. Doch auch die Hinterbliebenenrente werden Abgaben fällig. Eine Hörerin fragt, warum sie nicht die volle Rente ausgezahlt bekommt und Kranken- und Pflegeversicherung abführen muss. Zahlt sie für ihren verstorbenen Partner noch Sozialabgaben?
Katja Braubach, hat 18 Jahre lang Menschen zu ihrer Rente beraten. Damals, in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Berlin, begegnete ihr oft die Frage, warum man Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den verstorbenen Ehepartner zahlen müsse. Die Klienten meinten damit die Beiträge, die für ihre Witwen- oder Witwerrente fällig wurden.
Das sei Braubach zufolge eine gängige falsche Vorstellung. "Die Witwenrente ist meine eigene Rente, die ich bekomme und keine Rente des Verstorbenen." Das kriege man ganz schwer raus aus den Leuten. "Ich kann mich da an viele Diskussionen erinnern, wo wir versucht haben, das klar zu machen: Das ist jetzt Ihre Rente. Sie bekommen die Rente und nicht ihr Mann, der ist ja schon seit zehn Jahren tot und Sie müssen für sich Krankenversicherungsbeiträge zahlen."
Hinterbliebenenrente gilt als normales Einkommen
Heute ist Katja Braubach Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung. Sie erklärt: Die Witwenrente berechnet sich aus den Ansprüchen des verstorbenen Ehepartners. Davon können Hinterbliebene bis zu 55 Prozent bekommen. Sie gilt aber als eigenes, ganz normales Einkommen.
Braubach erklärt: "Das ist halt so, wenn man mehrere Renten bekommt oder mehrere Einkünfte hat, zahlt man im Zweifelsfall für jede Rente, für jedes Einkommen auch Krankenversicherungsbeiträge in die Sozialgemeinschaft hinein. Die Krankenkasse ist eine Sozialgemeinschaft und jemand, der mehr Einkommen hat, muss eben auch mehr Beiträge zahlen als jemand, der weniger Einkommen hat."
Gesetzliche Krankenkasse prüft Abfuhr von Beiträgen
Die Deutsche Rentenversicherung entscheide allerdings nicht selbst, ob jemand für seine Witwenrente Beiträge abführen müsse, sagt Braubach. Das prüfe die gesetzliche Krankenkasse. Ausnahmen gibt es allerdings so gut wie keine. Sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner müssen, wenn sie eine Witwenrente beziehen, Beiträge abführen. Nur wer viel Einkommen hat, ist gegebenenfalls befreit.
Ralph Beckert ist Landesgeschäftsführer des Sozialverbandes VdK Sachsen und erklärt: "Ich muss dann keine Beiträge auf die Witwenrente abführen, wenn ich durch meine eigene Rente oder mein Einkommen schon die Beitragsbemessungsgrenze erreicht habe. Sodass praktisch jedes weitere Einkommen, und das wäre dann die Witwenrente, beitragsfrei wäre." Er hält dieses System grundsätzlich für gerecht.
"Weil wir als Verband die Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung sehen und jeder im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit die Beiträge auch abführen sollte. Das beinhaltet eben auch die Witwenrente. Aber: Zur Stärkung der Solidargemeinschaft insgesamt sehen wir, dass alle einzahlen müssten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung." Also auch Beamte, Selbständige oder anderweitig privat Versicherte.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. August 2023 | 06:24 Uhr
ElBuffo am 23.08.2023
Das ist doch nun keine Frage des Möchtens. Und wer schon während seiner Erwerbstätigkeit keine Steuern zahlen brauchte, weil er Dank Freibeträgen und der Abziehbarkeit der SV-Beiträge drunter liegt, wird auch auf seine Rente keine zahlen brauchen. So mancher tut nun gleich wieder so als würde die Steuerpflichtigkeit der Rente mit Abschaffung sämtlicher Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten einhergehen und ab dem ersten Euro der Spitzensteuersatz greifen. Dem ist jedoch nicht so. Auch die haben 10.908€ frei. Und zwar nach Abzug der SV-Beträge und des ohnehin steuerfreien Anteils der Rente. Da dürfte also bei der Durchschittsrente keine 20€ im Monat anfallen. Der Einzahler in die Rente zahlt bei gleichem Brutto mehr.
emlo am 22.08.2023
@Kritiker: Sie zahlen Einkommenssteuer, sobald Sie den Grundfreibetrag von 10.908 Euro im JAHR überschreiten. Das erreichen sogar Leute, die für den Mindestlohn arbeiten mühelos. Jeder Euro, den Sie als Beitrag in die Rentenkasse zahlen und der diesen Grundfreibetrag übersteigt, ist dann steuerfrei.
Kritiker am 22.08.2023
emlo: Steuerfrei?? Soweit richtig nur dann wenn man so viel Einkommen hat das man Steuern zahlen müsste. Bleibt die Frage: Wo bzw. wer hat schon solche hohen Einkommen das er Steuern zahlen möchte.