Ein Heizungsbaumeister arbeitet in einem Mehrfamilienhaus an einer Pelletsheizung
Eine Pelletheizung in einem Mehrfamilienhaus – auch mieter haben Anspruch auf Entlastungshilfen, allerdings müssen sich die Vermieter darum kümmern. Bildrechte: picture alliance/dpa | Angelika Warmuth

Energiekrise Vermieter rufen kaum Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets und Co. ab

03. August 2023, 10:04 Uhr

Nutzer von Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets können finanzielle Unterstützung vom Staat einholen. Beantragen muss diese jedoch der Vermieter. Doch nicht alle Vermieter wüssten von davon, vermutet der Verband vdw Sachsen.

In der Energiekrise sind auch die Preise für Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets gestiegen. Deshalb können bei der Sächsischen Aufbaubank Härtefallhilfen für das vergangene Jahr beantragt werden. Davon sollten eigentlich auch Mieter profitieren, erklärt Florian Bau vom Mieterverein Dresden. Aber dazu brauchen sie ihren Vermieter: "Da muss aber der Vermieter aktiv tätig werden, der muss einen Antrag stellen, damit dort diese Soforthilfe ausgezahlt werden kann und da müssen die Voraussetzungen vorliegen."

Das Geld muss der Vermieter dann direkt an den Mieter weiterleiten. Doch es gebe ein Problem, meint Jurist Bau: Zu wenige Vermieter hätten die Härtefallhilfe bisher beantragt. Der Sächsischen Aufbaubank zufolge sind seit Beginn der Förderung im Mai Anträge von 930 Vermietern eingegangen. Damit seien sie deutlich in der Minderheit, sagt Sprecher Volker Stößel: "90 Prozent der Antragsteller sind Eigennutzer und zehn Prozent der Antragsteller sind Vermieter, das heißt Wohnungsunternehmen und private Vermieter."

Wohnungsverband: Große Beantragungswelle bleibt aus

Deshalb werde jetzt versucht, mehr Bewusstsein für die Förderung zu schaffen. Dabei hat auch der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vdw Sachsen geholfen. Verbandssprecher Alexander Müller erklärt, sie hätten die Mitglieder im Juni ausführlich über die Förderung informiert.

"Und uns wird auch zurückgespiegelt, dass das auch schon beantragt wurde. Also die Nachfrage ist tatsächlich da. Aber tatsächlich sind auch die Rahmenbedingungen so, dass die ganz große Beantragungswelle nicht da ist, weil es gibt ja schon einige Voraussetzungen für diese Härtefallhilfe und die greift offenbar nicht ganz so häufig wie vielleicht erwartet."

Haus & Grund: Nicht alle haben so extreme Preissteigerungen

Das Geld gibt es nur, wenn sich der Preis im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat. So extrem seien die Preissteigerungen aber nicht bei allen betroffenen Energieträgern gewesen, meint Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund.

"Der zweite Punkt ist nicht nur, dass die Preise vielleicht nicht stark genug gestiegen sind, sondern es gibt ja auch eine Grenze da drin: Wenn also die Hilfen eine Summe von 100 Euro nicht übersteigen würden, dann werden die auch nicht ausbezahlt. Das kann auch noch so eine Hürde sein, dass man dann sagt, das wird in meinem Fall nie erreicht, also beantrage ich das gar nicht."

Vdw Sachsen: Mieter könnte Heiz- und Warmwasserkosten kürzen

Dass den Vermietern der Aufwand für die Antragstellung zu groß sei, glaubt Wiech nicht. Es wäre ja im Sinne der Vermieter, wenn Mieter die Energiekosten stemmen könnten. Wenn Mieter glaubten, einen Anspruch auf das Geld zu haben, sollten sie ihren Vermieter ruhig darauf ansprechen, rät Wiech. Denn kleine Vermieter wüssten womöglich gar nichts davon, dass sie die Hilfe beantragen müssen, glaubt Alexander Müller vom vdw Sachsen.

Doch das könnte teuer werden: Besteht ein Anspruch und das Geld wird nicht abgerufen, könnte der Mieter die Heiz- und Warmwasserkosten teilweise kürzen. "Wir haben unseren Mitgliedsunternehmen dringend empfohlen, diese Härtefallhilfen zu prüfen und wenn sie in Frage kommen, eben auch zu beantragen. Wir sind schon der Meinung, dass die Unternehmen Gefahr laufen, zivilrechtlichen Ansprüchen der Mieter ausgesetzt zu sein, sofern diese davon hätten profitieren können."

Aber noch ist es ja nicht zu spät: Noch bis zum 20. Oktober kann die Härtefallhilfe online bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. August 2023 | 06:00 Uhr

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