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Audio: Bis zu 5.000 Euro Schadensersatz können Betroffene bekommen, wenn Mobilfunkanbieter ihre Daten an die Schufa weitergegeben haben. Bildrechte: PantherMedia / Antonio Guillen F
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Telekom oder Vodafone haben Kundendaten ohne Zustimmung der Schufa gegeben und damit gegen den Datenschutz verstoßen. Eine Kanzlei verspricht bei Rechtsschutz bis zu 5.000 Euro Schadensersatz. Ist das realistisch?

MDR THÜRINGEN - Das Radio Mi 04.10.2023 12:01Uhr 15:49 min

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Datenschutz Schufa: Mobilfunkanbieter geben unerlaubt Daten von Handyverträgen weiter

12. Oktober 2023, 14:50 Uhr

Deutsche Mobilfunkanbieter haben ohne Einwilligung ihrer Kunden Handyvertragsdaten an die Schufa weitergegeben. Die Kanzleien WBS und Legalbird aus Köln haben angekündigt, Tausende Betroffene bei ihren Schadensersatzklagen zu unterstützen. Bereits im November 2021 hatten Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" und des NDR ergeben, dass fast alle deutschen Mobilfunkanbieter Vertragsinformationen unrechtmäßig an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa weitergegeben haben.

Deutschen Mobilfunkanbietern droht eine Klagewelle, weil sie jahrelang Handyvertragsdaten ihrer Kunden an die Schufa weitergegeben haben. Die Anwaltskanzleien WBS sowie Legalbird aus Köln wollen nach eigenen Angaben für tausende Betroffene Schadensersatz einklagen. Nach ihrer Aussage haben sich bereits rund 100.000 Verbraucher gemeldet.

Bis zu 5.000 Euro Schadensersatz bei Datenweitergabe möglich

Wie die Kanzleien Ende September mitteilten, sind die ersten Klagen bereits auf den Weg gebracht. Tausende weitere Klageverfahren sollen demnach in den nächsten Monaten folgen. Dabei stünden den Betroffenen bis zu 5.000 Euro Schadensersatz zu. Als Beispiel nennen die Kanzleien unter anderem ein Urteil des Landgerichts Mainz, das einem Kläger 5.000 Euro Schadensersatz wegen eines unzulässigen Schufa-Eintrags zugesprochen hat.

Um welche Daten geht es bei der Weitergabe?

Betroffen sind sogenannte Positivdaten, die Informationen dazu beinhalten, wann mit wem wie viele Verträge abgeschlossen worden sind. Das Problem: Aus diesen Daten können auch negative Schlussfolgerungen gezogen werden – zum Beispiel, dass jemand, der häufig den Anbieter wechselt, weniger vertrauenswürdig ist. Solche Bewertung bei Auskunfteien wie der Schufa können etwa in die Entscheidung einfließen, ob man einen Vertrag oder einen Kredit bekommt.

Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf Schadensersatz habe?

Jeder Verbraucher kann einmal im Jahr kostenlos Informationen zu seinem Schufa-Profil beantragen. Daraus geht hervor, ob der Mobilfunkanbieter Vertragsdaten weitergegeben hat.

Welche Kosten entstehen dabei?

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, werden Gerichts- und Anwaltkosten übernommen. Aber auch ohne Versicherung ist es möglich, eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt in Anspruch zu nehmen. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich zudem Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Anwaltskosten und möglicherweise auch die Gerichtskosten.

Muss ich irgendwelche Nachteile befürchten, wenn ich gegen die Datenweitergabe vorgehe?

Nein, eine Schadensersatzforderung hat keine Folgen für den bestehenden Handyvertrag. Der Anbieter darf Ihnen deswegen nicht kündigen.

Eine Hand zeichnet Datenströme im Internet. 5 min
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5 min

Das Internet besteht aus millionenfachen Daten, die wir uns hin und her schicken. Deine Daten landen aber nicht nur dort, wo du glaubst.

MDR SPUTNIK Mo 19.02.2018 12:57Uhr 04:45 min

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Verbraucherzentrale klagt gegen Telefonica, Telekom und Vodafone

Bereits im November 2021 hatten die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) und der NDR aufgedeckt, dass die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien die Handyvertragsdaten von Millionen Verbrauchern ohne Einwilligung gespeichert haben. Fast alle deutschen Mobilfunkanbieter, darunter Telekom, Vodafone und O2, haben demnach diese Informationen weitergegeben.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte daraufhin gegen die drei größten Mobilfunkanbieter Telefónica, Telekom und Vodafone. Im April 2023 urteilte das Landgericht München, dass Telefónica sogenannte Positivdaten nicht ohne Zustimmung des Kunden weitergeben darf und mit der Weitergabe an die Schufa gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. Oktober 2023 | 06:03 Uhr

4 Kommentare

Antistasi vor 8 Wochen

Schön, dass der MDR hier auf Angebote von kommerziellen Rechtsdienstleistern verweist. Wie viel muss man denn als Rechtsanwalt bezahlen, damit der MDR auch für meine Kanzlei Werbung macht?

MDR-Team vor 8 Wochen

Hallo seaking, aus rechtlichen Gründen können wir dies an dieser Stelle leider nicht bereitstellen. Sie haben die Möglichkeit selbstständig zu prüfen, ob es in Ihrem persönlichen Fall Anspruch auf Schadensersatz gibt, der Link ist im Artikel zu finden.
Wir können Ihnen an dieser Stelle lediglich raten, sich bei Ihrer Verbraucherzentrale zu informieren, ob es die Möglichkeit der Sammelklagen ebenfalls in Ihrem Bundesland gibt.
Liebe Grüße aus der MDR.de-Redaktion

seaking vor 8 Wochen

Irgendwie nimmt habe ich das Gefühl, der MDR beantwortet nur willkürlich Fragen von Lesern.
Nochmal meine Frage von gestern.

Lieber lieber MDR, bitte bitte gib mir doch den Link, wo man sich an der Sammelklage beteiligen. Vielen vielen allerliebsten Dank im Voraus.... Danke, Danke, Danke...

So, ich hoffe, das hab ich jetzt bisschen netter formuliert...

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