Die Fahne des Staates Israel weht vor blauem Himmel.
Sachsen-Anhalt knüpft die Einbürgerung künftig an das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staats Israel. Das soll auch bundesweit Regel werden, fordert Innenministerin Tamara Zieschang. Bildrechte: IMAGO / Alex Halada

Erlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalt knüpft Einbürgerung an Bekenntnis zum Existenzrecht des Staats Israel

06. Dezember 2023, 12:18 Uhr

In Sachsen-Anhalt ist es ab sofort Voraussetzung für die Einbürgerung, sich zum Existenzrecht des Staats Israel zu bekennen. Das Innenministerium hat in einem entsprechenden Erlass festgelegt, dass den Bewerberinnen und Bewerbern andernfalls die Einbürgerung verweigert werden soll. Das Existenzrecht Israels sei "deutsche Staatsräson", hieß es. Das soll nun auch bundesweit zur Regel werden, fordert Innenministerin Tamara Zieschang.

Wer sich in Sachsen-Anhalt für eine Einbürgerung bewirbt, soll ab sofort ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staats Israel ablegen. Das habe das Innenministerium in einem Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte Ende November festgelegt, erklärte Ministerin Tamara Zieschang (CDU) am Dienstag in Magdeburg.

Existenzrecht des Staates Israel ist "deutsche Staatsräson"

Im Erlass heißt es, das Existenzrecht des israelischen Staates sei deutsche Staatsräson. Bewerberinnen und Bewerber für eine Einbürgerung müssten deshalb schriftlich bestätigen, "dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen."

Zudem solle bei Einbürgerungen darauf geachtet werden, ob es bei den Bewerbern Hinweise auf antisemitische Einstellungen gibt, erklärte Zieschang. In dem Erlass an die Kommunen heißt es, Einbürgerungen seien ausgeschlossen, wenn Ausländer Bestrebungen verfolgten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Hierzu gehörten auch antisemitische Straftaten oder die Leugnung des Existenzrechts Israels.

Kommunen in Sachsen-Anhalt sollen bei Verweigerung Einbürgerung ablehnen

Den Kommunen wird in dem Erlass für das Bekenntnis ein konkreter Wortlaut empfohlen. Sollten die Bewerber die Abgabe einer Erklärung verweigern, darf die Einbürgerungsurkunde nicht ausgehändigt werden. Dies sei in der Akte zu vermerken und der Einbürgerungsantrag sei abzulehnen, hieß es.

Innenministerin Zieschang hatte bereits Anfang Oktober unmittelbar nach dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel Solidarität mit dem Staat bekundet. Auch zum Schutz der Jüdinnen und Juden im Land "ist und bleibt" das Existenzrecht Israels deutsche Staatsräson.

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Rüdiger Erben, sagte MDR SACHSEN-ANHALT, der Erlass habe ihn zwar überrascht, doch das Vorgehen entspreche der derzeitigen Rechtslage. Natürlich müssten Behörden schauen, wo sie mögliche juristische Lücken schließen könnten. Hier sei der Bundestag zuständig, der derzeit über Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz berät.

CDU-Chef Merz forderte Israel-Bekenntnis bereits im Oktober

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte es in Deutschland zuletzt immer wieder anti-israelische Proteste gegeben. CDU-Chef Friedrich Merz hatte bereits im Oktober gefordert, die Staatsbürgerschaft an ein Israel-Bekenntnis zu knüpfen.

Helge Lindh, Migrationspolitiker in der SPD-Bundestagsfraktion, hatte MDR AKTUELL dazu gesagt, die Ausländerbehörden hätten ohnehin die Möglichkeit, die Einbürgerung zu verweigern, wenn sie Einstellungen feststellen, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung widersprechen. Den praktischen Nutzen eines Bekenntnisses halte er für überschaubar, hatte Lindh erklärt: "Mit einer Unterschrift allein ist das Problem des antiisraelischen Hasses und des Antisemitismus nicht weggeräumt."

Innenminister beraten über Antisemitismus, Asyl- und Migrationspolitik

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK), die am Mittwoch beginnt, forderte Zieschang bundesweit verschärfte Regeln bei Einbürgerungen und eine Anpassung des Einbürgerungstests. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf wird im Bundestag beraten.

Außerdem solle der Katalog der Tatbestände für Ausweisungen um Landfriedensbruch und schweren Landfriedensbruch erweitert werden, sagte Zieschang. Zudem werde Sachsen-Anhalt den Bund auffordern, Möglichkeiten zu schaffen, um Straftäter und Gefährder aus Syrien und Afghanistan künftig abschieben zu können.

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dpa, epd, MDR (Maren Wilczek, Jochen Müller, Jörg Wunram) | Erstmals veröffentlicht am 5.12.2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 06. Dezember 2023 | 08:00 Uhr

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