Windräder
Mit jedem neuen Windrad sollen Kommunen in Sachsen-Anhalt künftig Kasse machen können. Bildrechte: imago images/Shotshop

Sachsen-Anhalt Kommunen und Bürger sollen bald an Wind- und Solarparks mitverdienen

12. Dezember 2023, 18:17 Uhr

Energieminister Willingmann hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den mit jedem neuen Windrad bis zu 30.000 Euro an Kommunen und Bürger fließen sollen. Mit den zusätzlichen Mitteln könnten Orte aufgewertet oder öffentliche Gebäude saniert werden, so der Plan. Das Gesetz wird allerdings nicht vor Mitte kommenden Jahres verabschiedet.

Kommunen und Bürger sollen vom Ausbau erneuerbarer Energien stärker finanziell profitieren. Dazu hat Energieminister Armin Willingmann (SPD) am Dienstag im Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er sieht vor, dass Betreiber von neuen Wind- oder Solarparks Kommunen künftig an den Erträgen verbindlich beteiligen müssen.

Pro Windkraftanlage rechnet der Energieminister mit einer jährlichen Summe von rund 30.000 Euro. Die Kommunen sollen dabei selbst entscheiden können, wie sie die zusätzlichen Einnahmen einsetzen. Mit dem Gesetz will Willingmann eine breitere Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Bevölkerung schaffen. Durch den Ausbau werde sich das Landschaftsbild in Sachsen-Anhalt weiter verändern.

Zahl der Windräder soll sich verdoppeln

In den kommenden Jahren müsse sich die Fläche für Windparks in Sachsen-Anhalt nahezu verdoppeln, heißt es aus dem Umweltministerium. Derzeit gebe es rund 2.750 Windräder im Land, diese Zahl werde sich auf bis zu 5.000 erhöhen. Die finanzielle Beteiligung komme allerdings nicht für alle Windräder, sondern ausschließlich für neu errichtete Anlagen und sogenannte Re-Powering-Maßnahmen, bei denen bestehende Anlagen modernisiert und ausgebaut werden.

Die Gelder könnten beispielsweise in die Aufwertung von Orten oder in die Sanierung kommunaler Gebäude gesteckt werden, sagte Willingmann. Es sei aber ebenfalls denkbar, dass die Gelder über Energieschecks direkt an die Bürger weitergegeben würden.

Opposition kritisiert Gesetzesentwurf

Auch Oppositionsparteien im Landtag begrüßten die Einbringung des Gesetzes grundsätzlich, kritisierten das Umweltministerium aber auch für ein zögerliches Vorgehen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Links-Fraktion, Wulf Gallert, bezeichnete den Gesetzentwurf als spät vorgelegte Minimalvariante.

Neben Sachsen-Anhalt wollen auch andere Bundesländer wie Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien verbindlicher regeln. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hatten bereits in den Jahren 2017 und 2019 entsprechende Gesetze verabschiedet, wollen diese aber nun ebenfalls anpassen. In Magdeburg hofft Energieminister Willingmann, dass das Gesetz im Frühjahr 2024 in das Parlament eingebracht wird und Mitte des kommenden Jahres verabschiedet werden kann.

dpa, MDR (Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. Dezember 2023 | 16:00 Uhr

30 Kommentare

der Demokrat vor 22 Wochen

Hallo Altmeier
An dieser Stelle möchte ich sie an Norwegen erinnern. Diese Staat erzeugt sein Strom zu 100 aus Wasserkraft.
Seit fas einem Jahr ist nun ein Unterseekabel nach Norwegen in betrieb. Dort bekommen wir eine stattlich Kapazität an Wasserspeicherkraftwerken zur Verfügung gestellt. Und das zweite Unterseekabel nach Norwegen ist auch bald fertig. Es war also 2023 in Deutschland schon möglich Sonnenenergie bei Nacht zu nutzen und Windenergie bei Flaute.
Stattdessen schreiben sie immer wieder den gleichen Blödsinn.

der Demokrat vor 22 Wochen

Hallo roro
Das ist schlicht und einfach Blödsinn.
Geplante Windräder an einem bestimmten Ort kann man nicht einfach ein anderen Ort oder Bundesland zuschlagen.
Weiter gibt es für solche Bauvorhaben ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren. Zu diesem gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren gehört auch eine Bürgeranhörung. Dort können die Bürger ihre Bedenken darlegen. Und wenn die Bürger im weiteren Genemigungsverfahren den Eindruck haben das ihre Interessen nicht genug berücksichtigt werden so haben sie das Recht sich zusammenzuschließen um dagegen zu klagen.

hinter-dem-Regenbogen vor 22 Wochen

@Peter __ "30.000 €" - . . . . .. .🤑🤑🤑🤑🤑🤑🤑 . . . .

Kennen Sie eigentlich den Haushaltsablauf innerhalb einer Gemeinde ?
Eine Einnahmesteigerung in der Gemeinde , führt in der Regel zu höheren Umlagekosten. So bekommt der Landkreis und nicht zuletzt das Land, das Geld wieder zurück, indem das Land wiederum Aufgaben an den Landkreis runter deligieren kann. So z.B. für die Bereitstellung und den Bau von "Flüchtlingsunterkünften".

Dazu muß man wissen, dass mehr als als 50% der Kosten eines jeden Landes, Sozialausgaben sind und ein weiterer großer Posten durch die Personalausgaben bestimmt wird. (Stichwort "Tarifbindung und Angleichung")

Da wird das Geld (30.000 €) mit Sicherheit nicht mehr für ein neues Feuerwehrauto ausreichen.
Der einzige Effekt, der durch diesen möglichen Zufluss erwirkt wird, ist , dass das Geld noch mehr als je zuvor rotiert , und das Prinzip "Linke Tasche<>Rechte Tasche", noch mehr an Bedeutung gewinnt.


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