Blaulicht auf Rettungswagen
Kurz vor Weihnachten war im Harz ein Notarzt zum Ofer geworden. Nur zwei Monate später begann der Prozess. (Symbolbild) Bildrechte: imago images/Die Videomanufaktur

Prozess in Wernigerode Angriff auf Notarzt im Harz: 22-Jähriger erhält Bewährungsstrafe

23. Februar 2023, 10:59 Uhr

Kurz vor Weihnachten war in Wernigerode ein Notarzt im Einsatz angegriffen und verletzt worden. Der mutmaßliche Täter wurde am Donnerstag verurteilt. Das Gericht veruteilte den Angreifer zu einer Bewährungsstrafe. Zudem muss er Schmerzensgeld zahlen.

Nach dem Angriff auf einen Notarzt in Wernigerode im Dezember 2022 ist der Täter am ersten Prozesstag verurteilt worden. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT erhielt der 22-Jährige am Donnerstag vom Amtsgericht Wernigerode eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Außerdem muss er dem Opfer 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Seiten verzichteten den Angaben zufolge auf Rechtsmittel.

Täter greift Notarzt im Einsatz an

Der 22-Jährige hatte den Notarzt wenige Tage vor Weihnachten ohne Vorwarnung angegriffen, geschlagen und ihm unter anderem das Nasenbein gebrochen. Der Notarzt habe außerdem ein Schädel-Hirn-Trauma davongetragen. Der Notarzt versorgte zu diesem Zeitpunkt die Mutter des Angreifers. Dem Sohn soll die Behandlung zu lange gedauert haben. Für den Fall wurde im Vorfeld ein beschleunigtes Verfahren angekündigt.

Beschleunigtes Verfahren kurz nach der Tat

Bereits im Vorfeld hatte das Gericht angekündigt, dass der Fall in einem beschleunigten Verfahren behandelt wird. Dies wird laut Gericht genutzt, um Fälle mit einfacher Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Gleichzeitig wird aber auch das Strafmaß eingeschränkt. Laut Gerichtssprecher Löffler darf im Falle einer Verurteilung nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Tat hatte beim Harzer Rettungsdienst und auf politischer Ebene für Empörung gesorgt.

MDR (Swen Wudtke, André Plaul, Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Februar 2023 | 06:30 Uhr

15 Kommentare

Matthi am 23.02.2023

Diese kriminellen Leute sind dann die ersten die nach Feuerwehr und Notarzt rufen wenn sie Hilfe brauchen und sich dann beschweren wenn keiner kommt, weil keiner sich mehr der Gefahr aussetzen will.

Harzfeuer am 23.02.2023

Im Namen des Volkes kann dieses Urteil nicht erfolgt sein, denn dann hätte er eine viel höhere Strafe erhalten. Also die einjährige Freiheitsstrafe, die im beschleunigten Verfahren höchstens verhängt werden darf, ist für mich gerade noch angemessen. Man gibt ihm 1 Jahr Zeit, damit er über seine Schandtaten nachdenken kann. Ich weiß immer nicht, wie Richter auf solch lasche "Urteile" kommen. Es sind Menschen, die anderen Menschen das Leben retten, die es betrifft und für den Rettungssanitäter ist dieses Urteil nochmal ein Schlag ins Gesicht. Werden bei Gerichte niemals an die Opfer gedacht? Warum ist nur in Deutschland Täterschutz vor Opferschutz! Dieses Justizsystem muss dringend reformiert und verschärft werden.

Th.Sp. am 23.02.2023

Ich bin selbst als Führungskraft in einer Freiwilligen Feuerwehr mit hohem Einsatzaufkommen tätig. Auch wir wurden schon mehrfach im Einsatz tätlich angegriffen. Im extremsten Fall wurde unserem Löschfahrzeug auf der Einsatzfahrt ein Stein in die Frontscheibe geworfen. Es ist einfach nur eine Schande für die deutsche Justiz, solche Täter, wenn man sie dann schon mal überführen kann, mit einer Strafe weit unter den rechtlichen Möglichkeiten davonkommen zu lassen. Wir riskieren ehrenamtlich unsere Gesundheit und sogar unser Leben um zu helfen und werde zum Dank dafür im vom Staat im Stich gelassen . Ich habe mit 7 Jahren bei der AG Junge Brandschutzhelfer angefangen und überlege ernsthaftbei diesen Zuständen jetzt, 50 Jahre später, den Dienst zu quittieren.

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