Eine Frau hält zahlreiche Münzen in den Händen und lässt diese auf den Boden fallen
Zu wenig Geld für zu viele Aufgaben: Der Salzlandkreis will gegen das Finanzausgleichsgesetz vorgehen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Marc Müller

Zu wenig Geld vom Land? Salzlandkreis will Verfassungsbeschwerde gegen Finanzausgleich einlegen

14. Juli 2022, 14:24 Uhr

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt streiten schon länger mit dem Land über die Zuweisungen über den Finanzausgleichs-Topf. Aus Sicht des Städte- und Gemeindesbundes müssen die Mittel erhöht werden. Auch aus Sicht des Salzlandkreises sind die Gelder zu knapp bemessen. Er will nun Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Salzlandkreis will Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz einlegen. Das hat am Mittwochabend der Kreistag beschlossen. Zur Begründung hieß es, der Landkreis habe viele Aufgaben, aber zu wenig Geld, um sie umzusetzen. Das Finanzausgleichsgesetz regelt, wie viel Geld die Kommunen vom Land bekommen. Das Land hatte bereits angekündigt, das Gesetz zu überarbeiten.

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MDR FERNSEHEN Do 14.07.2022 10:24Uhr 00:36 min

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Kommunaler Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt

Gemäß Artikel 88 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-​Anhalt sorgt das Land dafür, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Des Weiteren schreibt Artikel 88 Abs. 2 Satz 1 Verf LSA vor, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen auf Grund eines Gesetzes angemessen auszugleichen ist.

Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrags erfolgt durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden den Kommunen Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Wie viele Landesmittel den Kommunen zugeteilt werden, hängt von deren eigenen Einnahmen ab.

Die größten Einzelpositionen bei den eigenen Einnahmen der Kommunen sind ihre Steuereinnahmen (Gewerbesteuer, Grundsteuern, Anteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer) und die Zahlungen des Landes außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes. (Quelle: Finanzministerium Sachsen-Anhalt)

Land und Kommunen im Clinch

Über das Finanzausgleichsgesetz werden gegenwärtig 1,735 Milliarden Euro jährlich an Sachsen-Anhalts Kreise und Städte verteilt, die Höhe der Zuteilung bemisst sich an der jeweiligen Finanzkraft der einzelnen Kommunen. Der Städte- und Gemeindebund beziffert den Gesamtbedarf jedoch auf mindestens 1,9 Milliarden Euro. Es sei "aktuell nicht genügend Geld im Topf", hatte Geschäftsführer Bernward Küper bereits Anfang dieses Jahres festgestellt.

Die Landesregierung will den Finanzausgleich bis 2024 zwar neu regeln, hat dabei jedoch eher die Verteilung und weniger eine Anpassung der Höhe der jährlichen Summe im Blick. Über diese Fragen liegen Land und Kommunen im Clinch. Daher die Verfassungsbeschwerde des Salzlandkreises.

Auch Gymnasium in Calbe war Thema

Dieser hat bei seiner Kreistagssitzung am Mittwoch auch beschlossen, dass das Friedrich-Schiller-Gymnasium in Calbe/Saale für das neue Schuljahr eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Das Gymnasium unterschreitet die gesetzlich geregelte Mindestschülerzahl. In einem solchen Fall droht eigentlich die Schließung. In dem Gymnasium lernen viele Schülerinnen und Schüler aus dem ländlichen Umfeld.

MDR (Tom Gräbe, Thomas Vorreyer, Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 14. Juli 2022 | 08:00 Uhr

2 Kommentare

ElBuffo am 14.07.2022

Das passt aber schlecht zusammen. Über zu wenig Geld klagen und Ausnahmen von Regelungen genehmigen, die sicher etwas damit zu tun haben, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen.

Erichs Rache am 14.07.2022

"Salzlandkreis will Verfassungsbeschwerde gegen Finanzausgleich einlegen"

Ach Gott, druckt Euch doch einfach Geld. Macht die EZB doch auch.

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