Neue Baupläne Arendsee kündigt 25 Dauercampern

06. Oktober 2023, 18:20 Uhr

Sie kommen zum Teil schon seit Jahren an den Arendsee, doch nun wurde insgesamt 25 Dauercampern gekündigt. Sie müssen ihren Platz zum Ende des Jahres abgeben. Die Tourismus-Gesellschaft will den Campingplatz umgestalten und braucht dafür Platz. Die Betroffenen erwägen rechtliche Schritte gegen die Kündigung.

Die Tourismus-Gesellschaft in Arendsee im Altmarkkreis Salzwedel hat 25 Dauercampern zum Jahresende gekündigt. Sehr zum Unmut der Betroffenen, doch rechtlich ist die Luftkurort Arendsee GmbH damit auf der sicheren Seite: Die Nutzungsverträge sind jährlich kündbar. Einige der gekündigten Camper hätten ihre Pacht nicht bezahlt, größtenteils über längere Zeit, sagte die Geschäftsführerin der Tourismus-GmbH, Claudia Schulz, MDR SACHSEN-ANHALT. Andere hätten sich auf dem Platz wiederholt danebenbenommen. Zuerst hatte die Altmark-Zeitung darüber berichtet.

Außerdem habe die Gesellschaft Pläne für Veränderungen auf dem Platz und wolle dafür Baufreiheit schaffen, so Schulz weiter. Der Campingplatz soll in Zukunft auch im Winter genutzt werden können. Dazu müssten Wasser- und Abwasserleitungen erneuert und neue, vorerst mobile Sanitäreinrichtungen geschaffen werden.

Camper erwägen rechtliche Schritte

Die gekündigten Camper fühlen sich ungerecht behandelt und überlegen nun, sich anwaltlichen Beistand zu holen.

Im Fall von Dauercamping kollidieren offenbar mehrere Rechte miteinander: Laut Bundesmeldegesetz darf man seinen Wohnsitz auch auf einem Campingplatz anmelden. Liegt der in einem Gebiet, dass im Bebauungsplan der Gemeinde als Wohn- oder Mischgebiet ausgewiesen ist, darf man dort laut Baugesetzbuch auch wohnen. Befindet sich der Campingplatz aber in einem Erholungsgebiet, ist dauerhaftes Wohnen laut Baunutzungsverordnung in der Regel nicht erlaubt.

Letztendlich entscheiden die Kommunen, die das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen meist tolerieren. Häufiger haben Dauercamper auch keinen anderen Wohnsitz als den Campingplatz. Ob und wie viele Camper am Arendsee möglicherweise durch die Kündigung nun ihren Wohnsitz verlieren, ist unklar.

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MDR (Katharina Häckl, Fabienne von der Eltz)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 06. Oktober 2023 | 14:30 Uhr

16 Kommentare

Mediator vor 32 Wochen

@CamperArendsee
So traurig es für sie sein mag, aber sie sind dort wohl nur Mieter mit allen damit verbundenen Vorteilen, aber eben auch Nachteilen.

Wenn ihnen die Menschen dort nicht mehr passen, dann können sie ja auch kündigen und sind im nächsten Jahr woanders. Warum sollte das der Betreiber nicht dürfen? Welche Kündigungsfristen haben sie denn freiwillig in ihrem Pachtvertrag akzeptiert?

Wenn ich hier von einigen hier lese, dass man nicht mal die geltende Platzordnung akzeptieren möchte, weil man glaubt sich in 30 Jahren irgendwelche Sonderrechte ersessen zu haben, dann denke ich mir, dass es da schon länger diverse ZErwürfnisse mit den Platzbetreibern gibt.

Mediator vor 32 Wochen

@Bruno
Ich denke der Betrieber des Campingplatzes hat sehr wohl das Recht sein Nutzungskonzept zu ändern. Wenn dieser jetzt sein Nutzungskonzept ändern möchte, dann kann er das im Rahmen der Gesetze sicherlich tun.

Wenn dort Dauercamper mit einer sicherlich niedrigen Jahresmiete nicht mehr ins Konzept passen, dann können deren Verträge sicherlich auch gekündigt werden. Warum steht sonst in den Verträgen eine Kündigungsfrist?

Nur weil einer 30 Jahre dort Urlaub gemacht hat bedeutet doch nicht, dass er da immer Urlaub zu gleichen Konditionen machen darf? Sicherlich ist bei höherem Risiko für den Betreiber auf lange Sicht deutlich mehr mit vermieteten Bungalows verdient, als mit Dauercampern, die vermutlich die sekundären Angebote des Campingplatzes, anders als reguläre Gäste, nur sporadisch nutzen.

Mediator vor 32 Wochen

Ein Artikel der nicht mehr als 'nice to know' ist, aber sicherlich nicht abschließend Auskunft darüber gibt, was vor Ort Sache ist. Sicherlich ist das Thema nicht interessant genug, dass der MDR hier investigativ recherchiert. Gerichte werden den Fall klären.

Was mir bei Durchsicht der Kommentare von Leuten auffällt die behaupten dort Dauercamper zu sein ist:

- da besteht der Anspruch bei jährlich kündbarem Mietvertrag, dass man da quasi ein Wohneigentum hinstellt, dass durch Kündigung nicht angetastet werden darf.

- da wird dem Eigentümer nicht zugebilligt das Nutzungskonzept für seinen Gewerbebetrieb zu ändern (Zugang zum See, welche Türen um das Gelände herum verschlossen werden dürfen, usw)

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