Paragraf 218 Streit um Abtreibung: Sozialministerin Köpping weiter für Beratungspflicht

15. April 2024, 11:43 Uhr

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Sachsens Sozialministerin Petra Köpping will die Beratungspflicht für abtreibungswillige Frauen beibehalten. Wie die SPD-Politikerin am Montag sagte, ist sie für die Streichung des Paragrafen 218. Doch halte sie die Beratungspflicht weiterhin für notwendig und richtig. Diese müsse neutral und ergebnisoffen erfolgen. Die ostdeutsche Politikerin verwies kritisch auf die frühere DDR, wo Ärzte auf Wunsch "es eben weg" gemacht hätten. Zuerst berichtete die "Sächsische Zeitung".

Ultraschalluntersuchung während der Schwangerschaft
Ein Schwangerschaftsabbruch ist laut Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) eine Entscheidung, die Frauen ihr Leben nicht vergessen. Sie möchte, dass sich Frauen zuvor weiter beraten lassen müssen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Panthermedia

Mehr Beratung im Osten als im Westen

Laut Köpping ist das Beratungsangebot in Sachsen wie in ganz Ostdeutschland flächendeckend vorhanden. Es gebe mehr Angebote als im Westen. In Sachsen beraten demnach 68 Stellen verschiedener Träger nicht nur über Abtreibungen, sondern auch über Familienplanung, Untersuchungen zur Vorsorge und Pränataldiagnostik und über finanzielle Hilfen.

Die Ampel-Koalition in Berlin plant, Schwangerschaftsabbrüche zu liberalisieren. Wie eine von ihr eingesetzte Expertenkommission am Montag sagte, sollen Abtreibungen in Deutschland künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein. Abtreibungsgegner machten zuletzt dagegen mobil.

MDR (wim)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 15. April 2024 | 11:00 Uhr

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