Stempel mit der Aufschrift Asyl und Abschiebung
Asyl oder Abschiebung? Für die vietnamesische Familie aus Chemnitz bleibt ihr Status ein Schwebezustand. Bildrechte: imago/Christian Ohde

Online-Petition gestartet Chemnitz: Ehemaligem DDR-Vertragsarbeiter aus Vietnam droht Abschiebung

21. August 2022, 22:29 Uhr

Der Fall einer vietnamesischen Familie aus Chemnitz, der die Abschiebung droht, zieht bundesweit Kreise. Zehntausende protestieren in einer Online-Petition gegen die Entscheidung der sächsischen Härtefallkommission, die ein Bleiberecht abgelehnt hatte wie auch eine Wiederaufnahme des Falls. Unterstützer der Familie sprechen von einer unmenschlichen Entscheidung, Sachsens Ausländerbeauftragter beruft sich auf die Rechtslage.

Die am Freitag vom sächsischen Flüchtlingsrat gestartete Online-Petition gegen die drohende Abschiebung einer vietnamesischen Familie erreicht bundesweit große Resonanz. Bis zum Sonntagabend haben mehr als 48.000 Menschen die Petition unterzeichnet, darunter knapp 10.000 aus Sachsen, wie auf der Seite von openpetition nachzulesen ist.

Ein verhängnisvolles Versäumnis - Niederlassungserlaubnis erlischt

Dabei geht es um den Fall des 65 Jahre alten Pham Phi Son, der im Alter von 30 Jahren 1987 als DDR-Vertragsarbeiter aus Vietnam in die DDR übersiedelte und in Chemnitz ansässig wurde, lebte und in der Gastronomie arbeitete. 2016 reiste er in sein Heimatland Vietnam. Nach Kenntnis des SPD-Landtagsabgeordneten Frank Richter, der sich mit zahlreichen Abschiebefällen in Sachsen beschäftigt, bekam Pham Phi Son wegen der klimatischen Verhältnisse in Vietnam Probleme mit einer alten Kriegsverletzung im Knie und musste sich daraufhin in ärztliche Behandlung begeben. Das hatte zur Folge, dass Pham Phi Son länger als sechs Monate in Vietnam blieb.

Das wurde ihm zum Verhängnis: Denn laut Rechtsprechung erlischt die sogenannte Niederlassungserlaubnis in Deutschland, wenn man sich ohne Genehmigung der Ausländerbehörde über die sechs Monate hinaus im Ausland aufhält. "Er hatte dies zwar der Deutschen Botschaft gemeldet, es sich aber nicht schriftlich dokumentiert", informiert Frank Richter auf seiner Internetseite. "Allein dieses Versäumnis - eine Ordnungswidrigkeit - nahm die Behörde zum Anlass, den Verlust jeder Aufenthaltsgrundlage festzustellen." Die Niederlassungserlaubnis war ursprünglich bis Ende 2018 gültig.

Dabei ist der Fehler nicht mal bei der Rückkehr nach Deutschland aufgefallen, sondern erst, als Pham Phi Son die Geburt seiner Tochter bei den Behörden anzeigen wollte. Ehefrau Nguyễn Thi Quynh Hoa - eine studierte Betriebswirtschaftlerin - reiste 2016 legal nach Deutschland ein, um Pham Phi Son zu heiraten. 2017 kam ihre gemeinsame Tochter Emilia zur Welt.

So ist das Aufenthaltsrecht ehemaliger vietnamesischer Vertragsarbeiter geregelt

Im Jahr 1980 Jahren schlossen die DDR und Vietnam ein Abkommen zur Übernahme von Vertragsarbeitern. Die Vietnamesen galten als fleißig und genau. Deshalb arbeiteten sie vor allem in der Textilindustrie, welche nach der "Wende" nahezu vollständig zusammenbrach. 16.000 Vietnamesen sind nach dem Ende der DDR in Deutschland geblieben. Nach dem Willen des Einigungsvertrages sollten DDR-Vertragsarbeiter und Vertragsarbiterinnen lediglich ein Bleiberecht für die ursprünglich mit der DDR geschlossene Vertragszeit erhalten. Immer wieder bekamen sie je nach veränderter politischer Einschätzung neue Aufenthaltstitel und standen unter Aufsicht der Ausländerbehörden. 1997 beschlossen die Innenminister der Bundesländer den ehemaligen Vertragsarbeitern aus Vietnam, die Arbeit hatten und straffrei waren, ein Daueraufenthaltsrecht zuzusprechen.

Dank der Bleiberechtsregelung konnten die Vietnamesen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erwerben. Diese wurde im Jahr 2011 zur Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Dadurch war auch der rechtliche Abschluss einer gelungenen langfristigen Integration nachgewiesen. Und sie erlaubte die Aufnahme einer Arbeit.

Quelle: Frank Richter/www.abschiebung-sachsen.de

Katholischer Geistlicher holt Familie aus der Illegalität

Der Fall landete im März 2019 vor der sächsischen Härtefallkommission. Sie lehnte den Antrag "aus nicht nachvollziehbaren Gründen" ab, so Frank Richter im Gespräch mit MDR SACHSEN. Stattdessen wurde die Abschiebung angeordnet. Die immer noch statuslose Familie tauchte daraufhin in Westdeutschland ab, unterstützt durch die vietnamesische Gemeinschaft in Deutschland.

Pater Stefan Taeubner, der seit 2014 im Bistum Dresden-Meißen als Seelsorger für vietnamesischsprachiger Katholiken tätig ist, gelang es schließlich im Dezember 2021, Pham Phi Son und seine Frau zu überzeugen, aus der Illegalität zu kommen und sich den Chemnitzer Behörden zu stellen. Ziel sei gewesen zu zeigen, dass sie hier leben wollen, so Frank Richter. Und sie wollten die Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Härtefallkommission erreichen. Doch sie wurden weggeschickt, ohne etwas in der Hand zu haben. "Kurz vor Weihnachten wurden sie damit wieder in die Illegalität entlassen", zeigt sich Richter entsetzt.

Ausländerbeauftragter lehnt erneute Behandlung in Härtefallkommission ab

Ebenso über die Entscheidung von Sachsens Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth, den Fall nicht noch einmal zur Härtefallkommission zuzulassen. "Die Härtefallkommission hätte ja sagen können, ja, Herr Pham Phi Son hat einen Fehler gemacht. Aber er ist freiwillig wieder aufgetaucht und jetzt schauen wir mal, wie wir der Familie eine Perspektive bieten können", so Richter. Selbst die Intervention kirchlicher Vertreter habe Mackenroth nicht umstimmen können. "Ich halte es im menschlichen Sinne für unerträglich, eine Neubefassung einfach abzulehnen."

Mackenroth sieht keine neue Rechts- oder Sachlage gegeben

Geert Mackenroth indes beruft sich auf die Rechtslage. Dass er als Vorsitzender der Härtefallkommission den erneuten Antrag in diesem Jahr abgelehnt hat, hänge damit zusammen, dass sich aus seiner Sicht "die Sach- oder Rechtslage nicht wesentlich zugunsten des Betroffenen geändert" habe, schreibt er der Chemnitzer Migrationsbeauftragten Etelka Kobuß. Eine detailliertere Darlegung der Gründe könne er nicht vorlegen. Dem stünden "Aspekte des Persönlichkeits- und Datenschutzes der Betroffenen entgegen", so Mackenroth weiter. Das weitere Vorgehen liege in der Hand der zuständigen Behörden. Oberste Instanz hierfür sei das Innenministerium.

Ich habe die neuerliche Befassung aus Rechtsgründen ablehnen müssen, weil nach Ausschöpfung der mir zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten kein neuer Sachverhalt im Sinne der Vorschriften festgestellt werden konnte.

Geert Mackenroth Ausländerbeauftragter Sachsen

Frank Richter: Abschiebung würde gegen UN-Kinderrechtskonvention verstoßen

Frank Richter sieht dagegen schon einen neuen Sachverhalt vorliegen. "Die Familie ist wieder in der Illegalität. Das Mädchen ist fünf Jahre alt und soll nächstes Jahr eingeschult werden. Aus meiner Sicht würde eine Abschiebung in ein Land, in dem das Kind noch nie gelebt hat, gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen." Ein ähnlicher Fall einer georgischen Familie, in dem das OVG Bautzen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt hatte, sollte dem Land Sachsen eine Lehre gewesen sein.

Warten auf das "Chancen-Aufenthaltsrecht"

Dazu komme, dass bei der Abschiebung die Familie wohl getrennt würde, befürchtet Frank Richter. Während Mutter und Tochter abgeschoben werden würden, müsse der Mann hier bleiben, weil ihm sein Heimatland keinen Reisepass ausstelle. Details dazu konnte Richter nicht nennen, sagt aber: "Man schiebt jemanden mit 65, 66 Jahren nicht mehr ab, das macht man nicht. Dafür muss es in einem humanitären Staat eine Lösung geben."

Man schiebt jemanden mit 65, 66 Jahren nicht mehr ab, das macht man nicht. Dafür muss es in einem humanitären Staat eine Lösung geben.

Frank Richter SPD-Landtagsabgeordneter

Er rate vielen von Abschiebung gefährdeten Betroffenen, möglichst bis Ende des Jahres durchzuhalten. Denn dann tritt wahrscheinlich das sogenannte "Chancen-Aufenthaltsrecht" in Kraft. Das Gesetz sieht ein Bleiberecht für abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber vor, die mindestens seit fünf Jahren in Deutschland leben und sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Pham Phi Son wäre mit seinen 35 Jahren deutlich darüber. "Einzelne Bundesländer realisieren das Gesetz, was im Oktober durch den Bundestag geht, übrigens schon mit einer Vorgriffsregelung", erklärt Frank Richter. "Das sind Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Baden-Württemberg."

Chemnitzer Migrationsbeauftragte: Herr Pham faktisch Inländer

Als skandlös und unmenschlich bezeichnet auch die Chemnitzer Migrationsbeauftragte Kobuß diesen besonderen Fall. Sie kenne die Familie und könne mit Sicherheit sagen, dass sie integriert sei. "Nach über 30 Jahren ist Herr Pham genauso ein faktischer Inländer wie es seine in Deutschland geborene und inzwischen fünf Jahre alte Tochter ist. Die Vietnamesen fühlen sich mitbetroffen. Wir als migrantische Community fühlen uns betroffen. Das ist Gift für die Integration." 

Pham Phi Son ist unterdessen überwältigt von der Solidarität, die die Familie erfährt. "Meine Familie und ich sind sehr dankbar", sagt er im Gespräch mit MDR SACHSEN.

Das Karl-Marx-Denkmal des russischen Bildhauers Lew Kerbel, aufgenommen in Chemnitz
Die vietnamesische Familie möchte gern in Chemnitz bleiben. Bildrechte: imago/epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 11. August 2022 | 18:00 Uhr

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