Anzeige gegen Polizist Ein Tuning-Treffen, eine Polizeikontrolle und ganz viel Ärger
Hauptinhalt
09. August 2023, 18:00 Uhr
Mirko Kürschner war Anfang Juli mit seinem Audi bei einem Tuning-Treff auf dem Flugplatz Jahnsdorf, um auf dem abgeschlossenene Areal "mal eine Viertelmeile" zu fahren. Heim ging es per Abschleppwagen - die Polizei hatte seine Kennzeichen beschlagnahmt. Er fühlte sich ungerecht behandelt und zeigte den Beamten an - ein Drama in (bisher) drei Akten.
Inhalt des Artikels:
1. Akt: Die Kontrolle
Am Abend des 8. Juli ist Mirko Kürschner mit seinem Audi TT RS auf dem Heimweg vom Tuning-Treffen auf dem Flugplatz Jahnsdorf, als er von der Polizei kontrolliert wird. Zweieinhalb Stunden später steht er ohne Zulassung und Kennzeichen da - ein Fall für den Abschleppwagen. "Das Auto ist fast neu, alle Änderungen sind in Werkstätten erfolgt und in den Papieren eingetragen", sagt der Dachdeckermeister aus Limbach-Oberfrohna im Gespräch mit MDR SACHSEN.
Trotzdem wird die Situation an diesem Abend nicht besser für ihn. Nach eingehender Kontrolle von Fahrwerk, Auspuff und Ansauganlage habe der Polizist die Kennzeichen einbehalten, sagt Kürschner. "Auf der Quittung war als Begründung 'nicht vorschriftsmäßiger Pkw' und 'Verkehrssicherheit / Umwelt wesentlich beeinträchtigt' zu lesen." Eine sogenannte Mängelliste habe er nicht erhalten.
Ohne Kennzeichen und Papiere muss er das Auto per Abschleppwagen nach Hause schaffen. Kürschners Lebensgefährtin, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, erstattet daraufhin über das Online-Portal der Polizei Anzeige gegen den Beamten.
2. Akt: Der Anruf
Am 13. Juli klingelt 18:47 Uhr das Telefon bei Kürschner. Am anderen Ende der Leitung ist der Polizeibeamte, der ihn kontrolliert hatte, und der nun mit ihm "privat und sachlich" über die Anzeige gegen ihn reden wolle. Als Kürschner das ablehnt und sagt, dass eine Zeugin mithört, droht der Beamte, das Fahrzeug gänzlich stillzulegen und legt auf.
So steht es im Strafantrag, den Kürschner nun bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz gestellt hat. Die Polizeidirektion Chemnitz bestätigt, dass dieser Anruf stattgefunden hat. Der Inhalt des Gesprächs sei Gegenstand der Ermittlungen, heißt es von dort.
Nun geht Kürschner auch an die Öffentlichkeit. "Nach dem Artikel in der "Freien Presse" haben mich plötzlich sehr viele Leute angeschrieben, die auch kontrolliert worden sind", sagt er. Darunter sei auch der Fahrer eines VW Golf I gewesen, der sechs Stunden lang kontrolliert worden sein soll.
Gleichzeitig betont er, dass er durchaus dafür sei, schwarze Schafe aus dem Verkehr zu ziehen. "Das hat die Polizei ja auch an diesem Abend zurecht getan. Wenn ein Fahrer betrunken oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss das auf jeden Fall Konsequenzen haben", sagt er.
3. Akt: Der Brief
Für Kürschner ist der Audi ein reines Hobby, das nun in der Garage steht. Beruflich fährt er einen großen Transporter, ist also nicht auf dieses Auto angewiesen. Trotzdem freut er sich, als er am 26. Juli Post von der Zulassungsbehörde des Landratsamtes bekommt. Dort kann er unkompliziert am nächsten Tag die Kennzeichen und Zulassung abholen.
Allerdings erhält er nun auch eine "Aufstellung festgestellter Mängel", also eine Mängelliste. Dort ist mehrfach von "vorsätzlicher Manipulation" am Fahrwerk und der Abgasanlage die Rede.
"Ich bin Dachdeckermeister. Ich schraube nicht einmal an meinem Fahrrad herum. An ein Auto würde ich mich erst recht nicht trauen", sagt er MDR SACHSEN dazu. "Die Umbauten sind alle in autorisierten Fachwerkstätten erfolgt und danach von der DEKRA abgenommen worden."
Epilog
"Der Vorhang zu und alle Fragen offen" heißt es bei Bertolt Brecht. Im Fall Kürschner gegen die Polizei heißt das, dass er die Vorwürfe gegen den Polizeibeamten aufrecht erhält. Er sammelt weiterhin alle Unterlagen und Fotos, um sein ordnungsgemäßes Handeln zu dokumentieren.
Sein Fahrzeug muss er innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei einer Prüforganisation vorstellen und mögliche Mängel abstellen. "Mir geht es nicht um das Auto", sagt er. "Wenn damit etwas nicht korrekt ist, lasse ich das selbstverständlich in Ordnung bringen. Mir geht es um das unangemessene Verhalten des Polizeibeamten." Das müsse er sich nicht gefallen lassen.
Die Polizei kündigt an, zu gegebener Zeit weitere Informationen zu veröffentlichen, weil zu einem laufenden Verfahren keine Auskunft erteilt werden könne. Ob es zu einem Gerichtsprozess kommen wird, ist ebenfalls offen.
MDR (tfr)
ElBuffo am 11.08.2023
Man kann dann auch wieder Teile auswechseln, nachdem alles eingetragen wurde und wieder einbauen, wenn man nochmal mit ausreichend Vorlauf zu einem Gutachter muss. Ein Hintertürchen hat er sich mit seinen Aussagen ja gelassen. Und nur weil ein Handwerker etwas macht, heißt das ja nicht, dass das in Ordnung ist. Wird er vom Bau ja am besten wissen. Hintertürchen ist auch die Zulassung des Schätzchens auf die Freundin.
Gnom am 10.08.2023
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
Wenn mein Nachbar mit seiner 15 Jahre alten 3.0 TDI Ölsardine die Straßen besudelt und anschließend ein Motorradfahrer "aus ungeklärter Ursache" stürtzt, interessiert das keinen. Wenn bei mir eingebrochen wird, im Zusammenhang mit Körperverletzung heißt es "keine verfügbaren Einsatzkräfte". Neulich wurde mein Bekannter in meinem Beisein über 100km auf der BAB extrem bedrängt. Auch hier "keine verfügbare Streife". Jetzt kommt Herr Kürschner mit seinem fabrikneuen TT RS, welcher ggf. ein paar Millimeter zu tief liegt oder der Sportauspuff ein paar Dezibel zu laut ist und bekommt seinen Wagen stillgelegt. Ein Wagen für den er nicht zu knapp Steuern zahlt, welcher mit Allrad und starken Bremsen sehr verkehrsicher ist. Obendrein noch hunderte Euro Abschleppkosten. Derweil hat mein Nachbar frischen TÜV und fährt morgen wieder tropfend zur Arbeit.
Willkommen im besten Deutschland das es je gab.
Erna am 10.08.2023
Gibt es nun Mängel laut Zulassungsordnung oder nicht? Schade das man einen solchen Bericht veröffentlicht und nicht aufklärt! Wenn es Mängel gibt war der Polizist doch vollkommen im Recht. Dann hat die Werkstatt den Fehler gemacht und er kann versuchen gegen sie vorzugehen aber nicht gegen den der den Fehler gefunden hat.
Im übrigen kann man z. B. auch ein eingetragenes Gewindefahrwerk selbst zu weit absenken. Dann ist weder die Werkstatt noch die Dekra sondern allein der Fahrer schuld.