Nach Waldbränden Wälder in Sächsischer Schweiz nachts gesperrt

21. Juli 2022, 14:33 Uhr

Tagelang waren Feuerwehrleute mit dem Löschen eines Brandes an der Bastei bei Rathen beschäftigt. Nun hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Konsequenzen gezogen und sperrt nachts die Wälder - im gesamten Kreisgebiet. Das Betretungsverbot gilt ab sofort.

Im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gilt für sämtliche Wälder seit Mittwoch ein nächtliches Betretungsverbot. Das Landratsamt in Pirna begründete seine Allgemeinverfügung mit der anhaltenden Trockenheit. Von 21 Uhr abends bis 6 Uhr früh dürfen die Wälder im Landkreis nicht betreten werden, tagsüber müssen die Wanderer auf den Wegen bleiben. Ausgenommen davon ist der Aufenthalt in den Trekkinghütten und auf Biwakplätzen des Forststeigs, wenn diese vor 21 Uhr erreicht werden.

Bei Verstoß drohen hohe Strafen

Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen: Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.

In dieser Woche hatte es im Landkreis Schweiz-Osterzgebirge mehrere Waldbrände gegeben, darunter unterhalb der bekannten Bastei-Aussicht im Elbsandsteingebirge.

Grüne wollen Zugang zu Nationalpark bei Hitze einschränken

Nach dem Brand an der Bastei haben die Grünen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mehr Schutzmaßnahmen gefordert. Der unachtsame Umgang einiger weniger werde immer mehr zur Gefahr, sagte Nino Haustein, Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Kreisverband. Er kritisierte das fahrlässige Entzünden von Bränden durch weggeworfene Zigaretten oder Lagerfeuer. "Es ist daher sinnvoll, den Zugang zum Nationalpark bei hohen Waldbrandstufen und absehbaren Hitzeperioden einzuschränken", so der Kommunalpolitiker.

Wo genau darf man in der Nacht den Wald in der Sächsischen Schweiz nicht mehr betreten??

Laut Allgemeinverfügung gilt das nächtliche Betretungsverbot für den gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Ausgenommen ist der Aufenthalt in ausgewiesenen Trekkinghütten und auf Biwakplätzen des Forststeigs. Allerdings unter der bedingung, dass diese vor 21 Uhr erreicht werden.

Wie lange darf man Wälder im Landkreis nicht betreten?

Zwischen 21 und 6 Uhr, dürfen die Wälder nicht betreten werden. Tagsüber - also zwischen 6 und 21 Uhr ist das Betreten erlaubt, allerdings nur auf den Wanderwegen. Die Regelungen aus der Allgemeinverfügung gelten bis auf Widerruf.

Warum gibt es das Verbot?

Nach Angaben des Landratsamt war die Allgemeinverfügung aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenzeit nötig geworden. "Gerade in Gebieten mit starkem Borkenkäferbefall können Brände durch das Totholz eine enorme Ausbreitungsgeschwindigkeit entwickeln und Leib und Leben von Waldbesuchern gefährden", heißt es in der Erklärung des Landkreises.

Warum gilt das Betretungsverbot gerade nachts?

Der Landkreis begründet die Entscheidung über die neuen Regeln damit, dass die Entstehung von Waldbränden und die Waldbrandbekämpfung in der Nachtzeit mit besonderen Gefahren für Leib und Leben verbunden sei. "So werden Waldbrände in der Nacht später entdeckt und erreichen dadurch ein größeres Ausmaß", heißt es in der Erklärung. Außerdem erschwerten Nachtbedingungen die Lösch- und Rettungsarbeiten.

MDR (lam)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus Dresden | 21. Juli 2022 | 05:30 Uhr

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