Davidstern-Debatte Gil Ofarim nach Prozess erstmals zurück in der Öffentlichkeit

04. April 2024, 15:26 Uhr

Zum ersten Mal seit November 2023 hat sich der jüdische Musiker Gil Ofarim öffentlich gezeigt. Auf seinem Instagram-Account postete er eine Ankündigung zu einem Gitarrenverkauf. Ob dies mit seiner gerichtlich verhängten Geldauflage zusammenhängt, ist unklar. Ende Mai läuft die Frist ab.

Der Musiker Gil Ofarim hat sich erstmals seit seinem Prozess Ende November 2023 wieder der Öffentlichkeit gezeigt. Für Donnerstag hat er auf seinem - ansonsten verwaisten - offiziellen Instagram-Account einen "Frühjahrsputz Gitarren Sale" angekündigt. Auf dem Video in der Story spielt er mit Brille und neuer Kurzhaarfrisur Gitarre. Was die Ankündigung genau bedeutet, ist zunächst nicht klar. Dem Titel nach handelt es sich um einen Verkauf aus seiner Gitarrensammlung.

Der deutsche Rockmusiker Gil Ofarim trägt beim Betreten des Saals im Landgericht in Leipzig eine Kette mit Davidstern.
Um die Davidsternkette und einen Instagram-Post des jüdischen Sängers Ofarim drehte sich der Prozess am Landgericht Leipzig. Darin ging es um Antisemitismus-Vorwürfe, die sich als falsch herausstellten. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Zahlungsfrist der Geldauflage bis Ende Mai

Ofarim, der aus München stammt und dort lebt, zog sich aus der Öffentlichkeit zurück, nachdem er in seinem Prozess um Verleumdung und falsche Verdächtigung überraschend ein Geständnis abgelegt hatte. Das Verfahren gegen den 41 Jahre alten jüdischen Sänger wurde daraufhin vorbehaltlich der Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt.

"Die Einstellung des Verfahrens ermöglicht ihm jetzt einen befreiten Neustart", teilte das Landgericht Leipzig damals in einer Pressemitteilung mit. Es verlangte von Ofarim innerhalb von sechs Monaten die Geldauflage zugunsten der Jüdischen Gemeinde zu Leipzig und des Trägervereins des Hauses der Wannseekonferenz in Berlin zu zahlen. Ofarim hat demnach noch bis Ende Mai Zeit, diese Zahlung zu veranlassen. Wie das Landgericht Leipzig MDR SACHSEN auf Nachfrage mitteilte, war eine Zahlung der beiden Geldauflagen bis Freitag nicht verzeichnet worden.

Verein: Mitteilung nur an Gericht

Pressesprecher Eike Stegen vom Trägerverein der Gedenkstätte zur Wannseekonferenz schrieb auf Anfrage von MDR SACHSEN, dass der Verein vom Gericht informiert wurde, dass eine Bußgeldzahlung eingehen könnte. Ob dies bereits geschehen ist, wollte der Verein nicht sagen. "Wir machen hierzu nur dem Landgericht Mitteilung", so Stegen. Die Anfrage bei der Jüdischen Gemeinde blieb am Donnerstag unbeantwortet. Das Landgericht Leipzig werde sich nach eigenen Angaben kommende Woche zum Stand der Zahlungsnachweise äußern.

Drei Männer reden miteinander.
Gil Ofarim musste sich im vergangenen Jahr wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung vor Gericht verantworten. Der Prozess hatte deutschlandweites Interesse ausgelöst. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO / Christian Grube

Antisemitismus-Vorwürfe gegen Hotel in Leipzig

Der Musiker hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Ofarim hatte darin geschildert, dass der Hotelmanager ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Das Video ging in den sozialen Netzwerken viral und provozierte weltweit Schlagzeilen. Der Musiker erstattete später Anzeige, aber auch der beschuldigte Hotelmanager wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. Große Zweifel an Ofarims Darstellung zeigten sich dann auch im Prozess.

Zentralrat: Schaden auch für jüdische Gemeinden

Schließlich entschuldigte sich der angeklagte Musiker bei dem Hotelmanager, der als Nebenkläger auftrat. Ofarim gab zu, gelogen zu haben. Dass er den antisemitischen Vorfall im Hotel erfunden hatte, dafür wurde Ofarim scharf kritisiert - unter anderem vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Ofarim habe neben der Öffentlichkeit auch die jüdische Gemeinde belogen. "Damit hat Gil Ofarim all denen, die tatsächlich von Antisemitismus betroffen sind, großen Schaden zugefügt", hieß es damals.

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MDR (sme)/dpa

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