Landgericht Leipzig
Vor dem Landgericht Leipzig steht ein junger Mann, der einen 19-Jährigen vor einem Jahr kaltblütig erschossen haben soll. Bildrechte: MDR/Lars Tunçay

Landgericht Leipzig Angeklagter gesteht Verantwortung für Tod von 19-Jährigem

26. Januar 2023, 13:57 Uhr

Vor einem Jahr wurde Jesse L. in ganz Leipzig gesucht. Dann die traurige Gewissheit: Der 19-Jährige wurde erschossen in der Nähe des DHL Hub bei Schkeuditz in einem Graben gefunden. Kurze Zeit später wurde ein 20-Jähriger tatverdächtig festgenommen. Das Landgericht wird am Freitag ein Urteil fällen.

Im Prozess um den Tod des 19-jährigen Jesse L. in Schkeuditz hat sich der Angeklagte am Landgericht Leipzig noch einmal geäußert. Der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige erklärte, er trage die Verantwortung für den Tod seines Bekannten. Das werde ihn sein Leben lang begleiten. Sein Anwalt verzichtete am Mittwoch in seinem Plädoyer darauf, sich für ein genaues Strafmaß auszusprechen. Dieses liege im Ermessen der Richter. Ein Urteil soll am Freitag fallen.

Jugendlicher mit Schuss ins Gesicht getötet

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen 19 Jahre alten Bekannten am 11. Januar 2022 mit einem Schuss ins Gesicht getötet zu haben. Anschließend soll er den Toten in einem Straßengraben versteckt haben. Nach der Tat soll sich der Angeklagte dann an einer polizeilichen Suchaktion beteiligt und die Beamten zur Leiche des 19-Jährigen geführt haben.

Staatsanwaltschaft sieht Drogengeschäfte als Motiv

Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten gefordert. Laut Plädoyer habe dieser habgierig und heimtückisch gehandelt und das Opfer kaltblütig ermordet. Er wollte so an acht Kilogramm Marihuana gelangen, die das Opfer besaß. Anschließend habe er das Rauschmittel weiterverkaufen wollen, um Schulden aus vorherigen Drogengeschäften zu begleichen.

Mit Verlesung des Plädoyers wies der Verteidiger des Angeklagten den Vorwurf zurück, sein Mandant habe die Tötung geplant. Aus Sicht seines Mandanten habe es keinen Grund gegeben, den 19-Jährigen zu töten. So habe er seine Drogengeschäfte auch mithilfe des Opfers durchführen können. Dass der Angeklagte im Laufe der rund sieben Monate langen Hauptverhandlung unterschiedliche Aussagen zur Tat getätigt hatte, sei der Verteidigung zufolge darauf zurückzuführen, dass der junge Mann seinen Anteil an der Tat vertuschen wollte. Dies sei bei solchen Fällen nicht unüblich, so der Verteidiger.

Verteidigung spricht von fahrlässiger Tötung

Zur Last zu legen sei seinem Mandanten jedoch, dass er das Opfer fahrlässig getötet habe, hieß es von der Verteidigung. Auch habe dieser Handel mit Drogen in nicht geringer Menge betrieben und gegen das Waffengesetz verstoßen.

MDR (ama)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 23. Januar 2023 | 17:30 Uhr

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