Winterliche Wohnhäuser
Bis zum 31. Januar muss die Grundsteuererklärung eingereicht werden. Das Land Thüringen schafft das für seine eigenen Immobilien schon mal nicht (Symbolfoto). Bildrechte: IMAGO/Hans Blossey

Bis 31. Januar Grundsteuererklärung: Thüringen hält Abgabefrist für eigene Immobilien nicht ein

24. Januar 2023, 11:51 Uhr

"Kein Eigentümer entgeht der Grundsteuererklärung. Jeder muss sie abgeben." Das sagte Finanzministerin Heike Taubert Mitte Januar und wurde nicht müde, alle an die fristgerechte Abgabe zu erinnern. Bei seinen eigenen Immobilien jedoch hängt das Land Thüringen hinterher. Es seien schlicht zu viele Grundstücke und zu viele Mitarbeiter seien krank, heißt es.

Das Land Thüringen hat Schwierigkeiten mit der pünktlichen Grundsteuererklärung für eigene Immobilien. Das erklärte das Infrastrukturministerium am Dienstag. Das Land werde daher nicht alle Steuererklärungen bis zum Fristende am 31. Januar einreichen können. Zuerst berichtete die "Thüringer Allgemeine" darüber.

"Bis Ende Januar werden wir etwa zwei Drittel der Erklärungen haben. Den Rest im Februar", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Dienstag. Die Finanzämter seien darüber informiert worden. "Wir arbeiten das nach und nach ab."

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD)
Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) Bildrechte: Jacob Schröter

Finanzministerin pocht auf pünktliche Abgabe

Als Gründe dafür gab das Infrastrukturministerium den Krankenstand von Mitarbeitern sowie die hohe Anzahl an landeseigenen Immobilien an. Die Erklärungen könnten nur nach und nach erstellt werden, ergänzte der Sprecher des Finanzministeriums. Ähnlich würden andere große Immobilienbesitzer wie Kirchen oder einige Agrarbetriebe verfahren. Sie seien wie die Landesbehörden mit den jeweils zuständigen Finanzämtern im Gespräch.

Dutzend Mitarbeiter pflegen Landesämter, Gerichte, Polizeigebäude ein 

Beim Finanzministerium selbst gehe es um etwa 230 Immobilien, die das Land von Menschen geerbt habe, die keine Angehörigen haben oder deren Erbe ausgeschlagen wurde. Rund ein Dutzend Mitarbeiter arbeitet nach Angaben des Infrastruktur-Ministeriums daran, Ministerien, Landesämter, Gerichte und Polizeiinspektionen einzupflegen.

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hatte in den vergangenen Tagen immer wieder auf die pünktliche Abgabe auch durch Privatleute gepocht. Das Land sei dringend auf die fristgerechte Abgabe angewiesen. Kritik hatte sie wiederholt zurückgewiesen sowie Bußgelder für verspätete Abgaben angedroht.

Keine Verluste durch verspätete Erklärung von Landes-Immobilien

Verluste entstehen Thüringen dabei offenbar nicht durch die verspätete Grundsteuer-Erklärungen für eigene Immobilien. Eine Sprecherin des Infrastrukturministeriums sagte MDR THÜRINGEN, dass das Land für eigenen Besitz keine Steuer zahlt. Trotzdem sollten bis zum Fristende am 31. Januar möglichst viele Gebäude erfasst sein.

Kritik kommt vom finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck. Er sagte, solange die Landesregierung nicht in der Lage sei, ihre eigenen Fristen einzuhalten, dürften auch die Bürger nicht belangt werden. "Wir erwarten eine verbindliche Zusage der Finanzministerin, keine Bußgelder gegenüber säumigen Bürgern zu verhängen, bis die Landesregierung ihre eigenen Grundsteuererklärungen komplett eingereicht hat." Es führe zu Frust und Staatsverdrossenheit, wenn mit zweierlei Maß gemessen werde.

60 Prozent der Erklärungen sind eingegangen

In Thüringen seien bisher 754.407 Grundsteuererklärungen (Stand Mitte Januar) eingegangen - die Quote beträgt nach Tauberts Angaben 60 Prozent. Insgesamt werden 1,25 Millionen Erklärungen erwartet.

Die Daten werden gebraucht, damit die Kommunen die Grundsteuer neu berechnen können. Für eine seriöse Berechnung müssten mindestens 75 bis 80 Prozent der Grundsteuererklärungen vorliegen, so die Ministerin. Derzeit nehmen die Kommunen im Schnitt etwa 260 Millionen Euro pro Jahr an Grundsteuer ein.

Mehr zur Grundsteuererklärung

MDR (kag/jml)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 24. Januar 2023 | 07:00 Uhr

20 Kommentare

ElBuffo am 24.01.2023

Es müsste so sein, wie es im Grundsteuergesetz steht. Wenn sich die Kommune irgendwo einmietet, dann gehört ihr das eben nicht, sondern offenkundig dem Vermieter, der sich dann wohl oder übel um rechtzeitige Abgabe kümmern muss.

Paul Johannes am 24.01.2023

Und auch die "Kirche" als mit Abstand einer der allergrößten Immobilien- und Grundbesitzer Deutschland schafft es nicht alle Unterlagen rechtzeitig einzureichen ! (( Für grosse Grundbesitzer gibt es aber in den Grundsteuergesetzen bzw Formularen als Anhang...... noch die Möglichkeit, Grundsteuerermässigung zu beanteagen))

THOMAS H am 24.01.2023

Warum nicht @ElBuffo? Wenn das Gebäude und der Boden auf dem das Gebäude steht, der Stadt gehört, müsste das doch so sein und wenn die Stadt sich in ein Gebäude einmietet um dieses als Rathaus zu nutzen, werden dort, wie bei anderen Mietern, in der Betriebskostenabrechnung, bestimmt auch Grundsteuern fällig.

Wenn Sie anderes wissen, würde ich Sie bitten, die entsprechenden Belege nachzureichen. Danke.

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