Florian Meinel
Der Rechtswissenschaftler Florian Meinel hatte von der Thüringer Landesregierung den Auftrag für das Gutachten erhalten. Bildrechte: imago images/Gerhard Leber

Personalpolitik Thüringer Staatssekretärs-Affäre: Neues Gutachten widerspricht Rechnungshof

10. Oktober 2023, 19:59 Uhr

Die Personalpolitik der Thüringer Landesregierung steht seit Monaten in der Kritik. Im August sprach ein Gutachter von "gravierenden Pflichtverletzungen". Laut einem neuen Gutachten soll es aber keine Rechtsverstöße gegeben haben.

Ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Florian Meinel kommt zu dem Ergebnis, dass die Thüringer Landesregierung bei der Berufung von Staatssekretären keinen Rechtsverstoß begangen hat. Der Vorwurf des Rechnungshofs, die Landesregierung habe gegen den Grundsatz der Bestenauslese bei der Besetzung der Stellen für politische Beamte verstoßen, sei aus seiner Sicht rechtlich nicht haltbar, sagte der Gutachter am Dienstag. Zuvor hatte sich das Kabinett in Erfurt mit seiner rechtlichen Bewertung beschäftigt. Die Landesregierung hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.

Monatelanger Streit wegen Personalpolitik

Die Personalpolitik der rot-rot-grünen Landesregierung ist nach massiver Kritik des Rechnungshofs an der Einstellungspraxis von Spitzenbeamten seit Monaten der Grund für heftige politische Auseinandersetzungen. Der Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt - die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht auf Untreue.

Meinel, der nach eigenen Angaben alle gutachterlichen Freiheiten hatte, verwies auf eine gewisse Rechtsunsicherheit in Thüringen. Der Status politischer Beamter, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können, sei im Laufbahngesetz nicht ausreichend geregelt. Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) verwies auf die dem Landtag vorgelegten Änderungen im Laufbahnrecht, die für Rechtsklarheit sorgen sollen.

Übereinstimmung mit der Regierung ist ein Kriterium

Der Gutachter argumentierte, Staatssekretäre hätten einen besonderen Status - es sei ein "Amt zwischen der Regierung und der Ministerialbürokratie". Die Rechtssprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts würden ihren Status als "zulässige Ausnahme vom üblichen Beamtenrecht" absehen. Das komme im Bericht des Thüringer Rechnungshofs zu kurz.

Bei politischen Beamten sei die politische Übereinstimmung mit der Regierung ein Kriterium der Eignung, sagte der Rechtswissenschaftler. Die wenigen Staatssekretärsstellen sollen mit Menschen besetzt werden, "von denen sich die Regierung die Umsetzung ihrer Ziele verspricht". Ob das gelinge, entschieden letztlich die Wähler.

Nach Meinung des Gutachters ist durch die Einstellung auch von Seiteneinsteigern jenseits der Beamtenlaufbahn kein praktischer Schaden in Thüringen entstanden. Wenn die Bestenauslese als ausschlaggebendes Kriterium angesehen würde, müsste eine Stellenausschreibung für Staatssekretäre erfolgen. Das sei kaum praktikabel, so Meinel.

Gutachten stellt Pflichtverletzungen der Thüringer Landesregierung fest

Hoff geht davon aus, dass das Gutachten von Meinel im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Personalpolitik in gleicher Weise wie das von der Opposition in Auftrag gegebene Gutachten beraten wird. Ein von Teilen der Opposition in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sah dagegen "gravierende Pflichtverletzungen" der Thüringer Landesregierung bei Personalentscheidungen. Dadurch sei dem Freistaat auch ein Vermögensschaden entstanden, hatte der Gutachter Frank Saliger im August erklärt. Der Strafrechtsexperte war mit dem Gutachten von der Thüringer CDU-Fraktion und der parlamentarischen Gruppe der FDP beauftragt worden.

Meinel wie auch Saliger betonten, dass es sich in keiner Weise um Gefälligkeitsgutachten für ihre Auftraggeber handelte. Meinel ist Inhaber des Lehrstuhls für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Saliger ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.

Der Thüringer Rechnungshof hatte der Landesregierung in einem Prüfbericht systematische und schwerwiegende Verstöße gegen Regeln zur Einstellung von Beamten vorgeworfen.

Rot-Rot-Grün seit Monaten in der Kritik

Grund für die sogenannte Staatssekretärs-Affäre ist ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes, in dem der Landesregierung systematische und schwerwiegende Verstöße gegen Regeln zur Einstellung von Beamten vorgeworfen werden. Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) hatte einige Versäumnisse eingeräumt - etwa bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten. Er hatte dabei betont, dass Rot-Rot-Grün eine andere Rechtsauffassung vertrete.

Der Thüringer Landtag hatte Ende April den Untersuchungsausschuss "Postenaffäre" eingesetzt. Dieser soll klären, ob die Landesregierung Fehler bei der Vergabe von wichtigen Beamten-Jobs gemacht hat.

Mehr zur Thüringer Staatssekretärs-Affäre

MDR (jn/dpa)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 10. Oktober 2023 | 19:00 Uhr

14 Kommentare

Brigitte Schmidt vor 31 Wochen

a) Das Entlassen gibt das Gesetz meines Wissens nicht her, es bleibt nur der einstweilige Ruhestand,

b) Etwas weniger Gehabe eines Oberlehrers macht das Miteinander hier im Forum angenehmer, finden Sie nicht auch?

wodi vor 31 Wochen

Ach Brigitte, vielleicht sollten sie sich erst mal schlau machen, bevor sie so einen Post loslassen.
Es gibt in Deutschland zwei Arten von Beamten. Die "normalen" Bundes- oder Landesbeamten können nur entlassen werden, wenn sie die berühmten "silbernen Löffel" geklaut haben. Dagegen sind Staatssekretäre sog. "politische Beamte". Für sie gilt diese Regelung nicht. Zitat Wikipedia: "Ein politischer Beamter ist ein Beamter, der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss (§ 30 Abs. 1 BeamtStG)."
Bei einem Regierungswechsel können sie entlassen oder in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.

Atze71 vor 31 Wochen

Was nicht passt wird passend gemacht. Ich hoffe der Rechnungshof bleibt bei seiner Darstellung. Die Unglaubwürdigkeit von RRG steigt durch solche Aktionen immer mehr.
Es wird sich eine Partei freuen.....

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