Landwirtschaft Thüringer Bauernverband erwägt Klage gegen Agrarstrukturgesetz
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14. September 2023, 15:50 Uhr
Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen will den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen per Gesetz stärker regulieren. Der Bauernverband ist strikt dagegen und droht mit einer Klage.
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Der Thüringer Bauernverband droht mit einer Klage, sollte die rot-rot-grüne Landesregierung den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen stärker regulieren. Verbandspräsident Klaus Wagner erklärte am Donnerstag, sollte der Landtag das geplante Agrarstrukturgesetz verabschieden, werde der Bauernvernband entscheiden, ob er juristisch dagegen vorgeht.
Mit dem Gesetz will die Landesregierung dem Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen entgegenwirken. Gleichzeitig sollen mehr Kontrolle und Transparenz beim Verkauf von Flächen über Unternehmensanteile erreichen. Zudem soll verhindert werden, dass es zu einer Konzentration von Agrarflächen in den Händen nichtlandwirtschaftlicher Investoren kommt.
Gutachten sieht Gesetzentwurf als verfassungswidrig an
Der Bauernverband stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das er zusammen mit zwei anderen Verbänden in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten hält den bisher vorliegenden Entwurf für das Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf greife unzulässig in den freien Markt ein und beschneide die Landwirte in ihrer Eigentumsfreiheit. Die geplante Preisbremse sei laut Gutachten rechtswidrig und willkürlich gewählt.
Mit dem neuen Gesetz sehen sich Landwirte auch in ihrem Recht beschnitten, Ackerland und Betrieb gegebenenfalls auch an einen landwirtschaftsfremden Investor zu verkaufen. Genau das will aber die Landesregierung verhindern.
Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums sagte, es handele sich um einen frühen Entwurf, dessen zweite Beratung im Kabinett noch ausstehe.
MDR (aru)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 14. September 2023 | 18:05 Uhr
Micha R am 14.09.2023
Anni22
"...kann der Landwirt sein Ackerland einfach zu Bauland machen durch Verkauf..."
Nein, nur bloser Verkauf von Ackerland macht diesen noch nicht zu Bauland bzw. baureife Grundstücke.
(Bauland ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften auch baulich nutzbar und zumindestens bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze bereits an das örtliche Strom- und Wassernetz etc. angeschlossen. Ist aber eine spätere Erschließung zu Bauland lediglich zu erwarten, aber nicht garantiert(!), spricht man von Bauerwartungsland. Sind nicht erschlossenene Flächen für spätere bauliche Nutzung bereits bestimmt,, so handelt es sich bei diesen um Rohbauland.)
Kurzum, er kann seinen Acker also im Normalfall auch nur als Acker, maximal als Bauerwartungsland verkaufen.
Wenn aber jemand auf seinen bisherigen Acker tatsächlich bauen will und darf(!), ist folglich auch der Verkaufserlös wesentlich höher, siehe:
https://www.deutschlandfunk.de/intel-chip-fabrik-magdeburg-sachsen-anhalt-100.html
MDR-Team am 14.09.2023
Auch Betriebe haben Bodeneigentum, zuletzt etwa ein Viertel ihrer bewirtschafteten Fläche, der Rest zugepachtet (in den 90er Jahren hatte der Pachtanteil eher noch >90% betragen). https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/agrar-erfurt-agrarministerin-privatisierungsstopp-war-ueberfaellig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220529-99-468938
martin am 14.09.2023
Auch hier stellt sich mir mal wieder die Frage, wessen Interessen die Verbandsoberen vertreten. Nach meiner Wahrnehmung die der LPG-Vorsitzenden äh der Geschäftsführer der großen landwirtschaftlichen Genossenschaften. Auch wenn ich keinen repräsentativen Überblick habe - die mir bekannten kleineren Betriebe ächzen unter den hohen Preisen und dass sie mit ihren Möglichkeiten nicht mit den ganz großen mithalten können - auch wenn sie die Flächen eigentlich dringend für ihre Betriebe brauchen.