Das Justizzentrum Mühlhausen mit Landgericht und Staatsanwaltschaft
Nach einem bewaffneten Angriff in Bad Langensalza ist der Angeklagte am Landgericht Mühlhausen zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Bildrechte: picture alliance / dpa | Martin Schutt

Urteil Mühlhausen: Acht Jahre Haft nach bewaffnetem Angriff

09. November 2022, 18:56 Uhr

Nachdem ein Mann vor knapp einem Jahr einem 48-Jährigen in Bad Langensalza mit geladener Waffe aufgelauert hatte, wurde er nun in Mühlhausen wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt. Sein damaliges Motiv: Rache.

Nach einem bewaffneten Angriff in Bad Langensalza ist der 58-jährige Angeklagte zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Außerdem muss er 2.500 Euro an das Opfer zahlen.

Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Damit folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Dezember vorigen Jahres einem damals 48-Jährigen vor dessen Wohnung mit einer geladenen Waffe aufgelauert hat.

Hintergrund: Streit im Drogenhandel-Milieu

Das Motiv sei Rache gewesen. Hintergrund soll ein Streit im Drogenhandel-Milieu gewesen sein. Das sei ein versuchter Mord aus niederen Beweggründen, so der Vorsitzende Richter Gerd Funke.

Ein Gerichtshammer liegt auf dem Tisch.
Nach Ansicht des Gerichts hat sich auch der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels bestätigt. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / U. J. Alexander

Laut Gericht leidet das Opfer seit dem Angriff unter Angst- und Schlafstörungen. Der Mann hatte sich damals im Treppenhaus auf den Angreifer geworfen und laut Urteil Schlimmeres verhindert. Er wurde nur leicht verletzt.

Angeklagter in psychiatrischem Krankenhaus untergebracht

Nach Ansicht des Gerichts hat sich auch der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels und des Verstoßes gegen das Waffengesetz bestätigt. Weil der Angeklagte an einer hirnorganischen Störung leidet, wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte zuvor angekündigt, im Falle einer psychiatrischen Unterbringung in Revision zu gehen.

MDR (tze/caf)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 09. November 2022 | 18:00 Uhr

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