Migration So debattiert die EU über Asylverfahren in Drittstaaten
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20. Juni 2024, 08:53 Uhr
Bei einer Ministerpräsidentenkonferenz mit Olaf Scholz am Donnerstag soll es um eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren gehen. Vor allem Union und FDP fordern, die Möglichkeit von Asylverfahren in Drittstaaten zu prüfen. In der EU wird das schon länger kontrovers diskutiert. Das sind die Standpunkte.
- Das Ruanda-Modell in Großbritannien ermöglicht es, Migranten nach Ruanda auszufliegen, um ihren Asylantrag zu prüfen.
- Der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments will die Möglichkeit von Asylverfahren außerhalb der EU prüfen.
- Bisher ist das Ruanda-Modell mit dem Migrationspakt nicht vereinbar.
Bei einer Ministerpräsidentenkonferenz mit Olaf Scholz am Donnerstag soll es auch um eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten gehen. In der Europäischen Union (EU) wird diese Möglichkeit schon länger diskutiert. Die Pläne sind in der Öffentlichkeit zumeist als Ruanda-Modell bekannt. In Großbritannien hatte das Parlament Ende April gebilligt, illegal eingereiste Migranten nach Ruanda auszufliegen, wo ihr Asylantrag geprüft werden soll. Bei einer Bewilligung bekämen die Flüchtlinge in dem ostafrikanischen Land ein Aufenthaltsrecht, ohne nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen.
Vor allem die Rechtsaußen im EU-Parlament sehen darin einen Lösungsansatz, illegale Migration zu bremsen. Es gehe dabei nicht um das sogenannte Ruanda-Modell, sondern um die Möglichkeit von Asylverfahren außerhalb der EU, sagt Assita Kanko.
Die in Burkina Faso geborene Belgierin sitzt für die rechtsnationale Neu-Flämische Allianz im EU-Parlament. "Wenn jemand sagt, dass wir endlich Lösungen brauchen, wird er als extrem rechts abgestempelt", sagt sie. Es brauche in Europa beim Thema Migration ein Umdenken, damit nicht noch mehr Menschen auf der Suche nach einem besseren Leben stürben. "Asylverfahren müssen in den Heimat- oder Nachbarländern stattfinden. Was Flüchtlinge brauchen, ist ein sicherer Ort und dieser muss nicht von vornherein in Europa sein", so Kanko.
Wissenschaftlicher Dienst des Rats soll eingebunden werden
In der kommenden Legislaturperiode wird sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Rats der 27 EU-Mitgliedsländer mit der Möglichkeit von Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union befassen. Denn es sei ein wichtiger Punkt bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, sagt Lena Düpont, innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament.
Für Düpont ist die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, auch wenn es beispielsweise um den Kampf gegen kriminelle Schlepper oder die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber geht, ein Kernpunkt der Asylreform. "Wir haben sehr dafür gekämpft, dass diese externe Dimension im Pakt enthalten ist." Darauf werde sich ein Großteil der politischen Arbeit auch in der kommenden Legislaturperiode konzentrieren müssen. "Eine Variante davon sind auch Drittstaatskooperationen zum Zwecke der Durchführung von Asylverfahren", sagt Düpont.
Ruanda-Modell nicht mit EU-Recht vereinbar
In der EU-Kommission ist man vorerst noch skeptisch. In der Debatte um die Kooperation mit Drittstaaten würde vieles unzulässig vermischt, glaubt EU-Vizepräsident Margaritis Schinas: "Es ist nicht Gleiche, ob wir über sichere Drittstaates reden, oder über das sogenannte Ruanda-Modell. Die Kommission, auch die Präsidentin, haben immer gesagt, dass dieses Modell mit EU-Recht und dem Migrationspakt nicht vereinbar ist."
So ist vorgeschrieben, dass kein Migrant oder keine Migrantin in ein Land abgeschoben werden darf, zu dem er keine Verbindung hat, ohne, dass klar definiert ist, worin dieses sogenannte Verbindungselement bestehen muss.
Dass die Auslagerung von Asylverfahren durchaus EU-rechtskonform sein kann, zeigt das Beispiel Italien: Das Land bringt auf hoher See gerettete Flüchtlinge umgehend nach Albanien. Auch Aufnahmezentren entlang der Fluchtrouten könnten aus Sicht einiger EU-Innenpolitiker legitim sein. Vorausgesetzt, diese Drittstaaten halten die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Menschenrechtskonvention ein. Außerdem muss ausgeschlossen sein, dass Flüchtlinge von dort in Länder zurückgeschickt werden, in denen ihnen Gefahr droht.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 20. Juni 2024 | 08:38 Uhr