Eine Frau auf einem Laufband
Inzwischen gehen mehr Menschen in Deutschland ins Fitnessstudio als Fußball in Vereinen spielen. Und das sind nach Angaben des DFB rund sieben Millionen Menschen. Bildrechte: Colourbox.de

Kleine Checkliste Sport machen im Fitnessstudio: Darauf sollten Sie beim Vertrag achten

19. Januar 2024, 13:45 Uhr

Mehr Bewegung, etwas für die Gesundheit tun, abnehmen: Fitnessstudios sind aus vielen Gründen gefragt. Doch worauf sollte man beim Vertrag achten? Welche Unterschiede gibt es hier?

Jeder Neunte in Deutschland Mitglied im Fitnessstudio

Das Jahr 2023 liegt gerade hinter uns, 2024 ist erst wenige Tage alt – und der Januar ist der Monat der guten Vorsätze. In keinem anderen Monat melden sich so viele Menschen neu in Fitnessstudios an. Mittlerweile verzeichnet Fitness unter den Sportaktivitäten die größte Mitgliederzahl in Deutschland: 2021 war jeder neunte Deutsche Mitglied in einem Fitnessstudio.

Was bekomme ich für mein Geld?

Laut Deutschem Sportstudio-Verband (DSSV) lag der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag in Fitnessstudios 2021 bei 42 Euro im Monat. Eine Auswertung des Verbandes zeigt: Hier gibt es mitunter deutliche Preisunterschiede. Studios, die einer Kette angehören, seien meist billiger als die, die von Betreibern mit weniger als fünf Einrichtungen geführt werden und damit als Einzelbetriebe gelten. Beide würden rege besucht – erstere 2021 von rund fünf Millionen Trainingswilligen, zweitere von rund vier Millionen.

Worauf sollte ich vor Vertragsabschluss achten?

  • Welche Kurse werden wie oft angeboten?
  • Passen die möglichen Trainingszeiten in meinen Tagesablauf?
  • Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel?
  • Sind Getränke, Sauna, etc. inklusive? Oder fallen hier Extrakosten an, die kalkuliert werden müssen?
  • Gibt es ein Probetraining? Fragen Sie hier auch gezielt nach.
  • Fühle ich mich bei der Erstberatung und im Studio selber wohl?
  • Sind Passagen im Kleingedruckten unklar, haken Sie nach!
  • Vor Ort unterschriebene Verträge können im Gegensatz zu online abgeschlossenen Verträgen nicht widerrufen werden.

Tipp Auch wenn der Betreiber dies untersagt, können Sie eigene Getränke und Speisen zum Training mitnehmen. Behälter, von denen Verletzungsgefahr ausgeht, dürfen jedoch verboten werden.

Preisangaben und Beitragserhöhungen: Was ist nicht erlaubt?


  • Im Vertrag muss der Gesamtpreis angegeben sein, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil.
  • Demnach müssen auch etwaige Service-Pauschalen sichtbar aufgeführt sein, zusätzliche Gebühren durch Sternchen-Hinweise und Ausführungen im Kleingedruckten (AGB) seien ebenso nicht zulässig.
  • Wie der WDR in einem Bericht darlegt, seien auch Beitragserhöhungen innerhalb laufender Verträge in der Regel nicht erlaubt. Stimmen Sie diesen deswegen nicht zu, sonst werden diese auch wirksam. Widersprechen Sie vorsorglich.

Achtung Hinweise im Kleingedruckten auf nachträgliche Preisanpassungen sind in den meisten Fällen nicht wirksam. Hier gelten strenge Regeln. Lesen Sie sich aber unbedingt das Kleingedruckte durch und bitten Sie um Abänderung, falls Derartiges dort verankert ist. Das erspart Ihnen etwaige Rechtsstreite.

Vorfristige Kündigung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich

Fitnessstudio-Verträge werden oft über eine Laufzeit von zwei Jahren angeboten. Wer vielleicht vor beruflichen Veränderungen steht und deswegen weit vom Fitnessstudio wegzieht, kann deswegen nicht automatisch kündigen, bekräftigte der BGH in einem Urteil. Hier kann nur auf die Kulanz des Betreibers gehofft werden.

Vorfristig kann der Vertrag von Verbrauchern nach einem anderen BGH-Urteil etwa bei einer schwerwiegenden und andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung beendet werden. Hierzu müsse die ärztliche Bescheinigung der Sportunfähigkeit vorgelegt werden, die Diagnose jedoch nicht. Stellt sich das Fitnessstudio quer, muss jedoch das Gericht im Bedarfsfall die Sportunfähigkeit überprüfen.

Seit März 2022 mehr Schutz für Verbraucher vor Vertragsverlängerungen

Mit dem seit 1. März 2022 geltenden Gesetz für faire Verbraucherverträge verlängern sich seit dem Stichtag geschlossene Verträge nicht mehr automatisch um ein Jahr, wenn die fristgemäße Kündigung verpasst wurde. Hier kann dann monatlich gekündigt werden. Das Gesetz umfasst auch Verträge für Streamingdienste und Zeitungs-Abos. Für vor dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt jedoch die alte Rechtssprechung weiter. Hier sollte die Kündigungsfrist daher ganz genau im Auge behalten werden.

Quellen: BGH, OLG Frankfurt am Main, DSSV, WDR

Dieses Thema im Programm: Was kostet (auf YouTube) | 03. Januar 2023 | 18:00 Uhr

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