Nahaufnahme von einem Kassenbeleg
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants wird 2024 wieder angehoben. Die CO2-Steuer auf Heizgas und -öl steigt. Das wird viele Haushaltsbudgets mehr belasten. Bildrechte: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Das ändert sich 2024 Heizen teurer, Kabel-TV nicht mehr in den Nebenkosten, einheitliche Ladekabel

04. Januar 2024, 12:55 Uhr

Heizöl und Erdgas wird kräftiger besteuert und Heizen damit teurer. Der Kabel-TV-Empfang darf ab Juli kein Bestandteil der Nebenkosten mehr sein. Im Dezember soll es EU-weit einheitliche Ladekabel geben. Noch mehr Neuerungen rund um die Themen Wohnen und Verbrauchen gibt es hier.


Heizkosten bei Gas und Öl steigen

Auch 2024 wird die CO2-Steuer angehoben, diesmal von 30 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid auf 45 Euro, um den Verbrauch von fossilen Brennstoffen unattraktiver zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.

Für Verbraucher bringt das neben steigenden Preisen für Benzin und Diesel auch höhere Kosten fürs Heizen mit sich. Laut der Nachrichtenagentur dpa hat das Vergleichsportal Verivox errechnet, das sich Gas um 0,39 Cent die Kilowattstunde verteuere, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Auf eine Musterfamilie mit einem Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden kämen dadurch Mehrkosten von 78 Euro beim Gas und 96 Euro bei einer Ölheizung im Jahr hinzu.


Energiepreisbremsen fallen weg

Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Heizung hat die Bundesregierung Privathaushalte und Wirtschaft seit Januar 2023 finanziell entlastet. Gesetzlich gedeckelt waren so die Kosten im Umfang der Kilowattstunden von jeweils 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs – bei Strom mit 40 Cent, bei Gas mit zwölf Cent und bei Fernwärme mit 9,5 Cent. Was darüber hinaus verbraucht wurde, musste zum Marktpreis bezahlt werden.

"Inzwischen sind überall in Deutschland wieder Strom- und Gastarife verfügbar, die zwar deutlich höher liegen als vor der Krise, aber meist unterhalb der Obergrenzen, die wir für die Preisbremsen gezogen haben", sagte Bundeskanzler Scholz Ende November zum Auslaufen der Preisbremsen zum Jahreswechsel. "Sollten die Preise für Energie dennoch erneut unerwartet dramatisch steigen, sind wir jederzeit in der Lage, kurzfristig zu handeln", erklärte er weiter. Noch wenige Wochen zuvor hatte der Bundestag beschlossen, dass die Energiepreisbremsen noch das erste Quartal 2024 gelten sollten. Das ist nun hinfällig.

Auch neu: Gas- und Fernwärmekunden zahlen ab 2024 wieder die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent, statt der ermäßigten sieben. Auch dies geschieht drei Monate vorher als ursprünglich im Oktober 2022 beschlossen.


Gasspeicherumlage wird erhöht

Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar von 0,145 Cent/kWh auf 0,186 Cent/kWh angehoben. Die Gasspeicherumlage war mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen zum 30. April 2022 eingeführt worden, um die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf die Gaskunden umzulegen und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland abzusichern. Die nächste Anpassung der Gasspeicherumlage erfolgt im Juli 2024.


Vereinfachung bei Nutzung von Balkonkraftwerk

Mit dem "Solarpaket 1" wollte die Bundesregierung auch die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken vereinfachen. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber sollte zum Jahreswechsel entfallen und die im Marktstammdatenregister durch eine Beschränkung auf weniger notwendige Daten vereinfacht werden. Rückwärtsdrehende Zähler sollten übergangsweise geduldet werden. Nun liegt das "Solarpaket 1" erstmal weitestgehend auf Eis. Nur ein kleiner Teil daraus wurde als "Abkopplung" bereits verabschiedet und betrifft vor allem Windenergie. Weitere Pläne aus dem Solarpaket 1 zur "Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" seien demnach "späteren Beschlussfassungen vorzubehalten", so in der Beschlussfassung zur Abkopplung.

Damit reagierte die Bundesregierung auf ein Finanzloch, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts klaffte. Ungenutzte Gelder zur Bekämpfung der Corona-Krise waren im Haushaltsplan für den Klima- und Transformationsfonds und damit auch zur Förderung von Elektromobilität vorgesehen. Dies erklärte das Gericht jedoch als verfassungswidrig.


Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden wieder zum 1. Juli angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Bei Alleinstehenden liegt die Pfändungsfreigrenze bis 30. Juni 2023 derzeit bei 1.402,28 Euro. In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zum Juli angepasst, seit 2021 erfolgt dies jährlich. Die Pfändungsfreigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift etwa für das P-Konto auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung hieß es, die 1.402,28 Euro wäre die Summe, die ab 1. Juli 2024 gilt. Das ist jedoch die aktuelle Pfändungsfreigrenze.


Kabel-TV-Empfang kein Bestandteil der Nebenkosten mehr

Bei mehr als zehn Millionen Mietern sind die Gebühren für ihren TV-Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten, weil der Vermieter diese so umlegen darf. Dies ist laut Gesetz nur noch bis zum 30. Juni 2024 möglich. Dann entfällt damit das sogenannte "Nebenkostenprivileg".

Mit der bisherigen Regelung war es keine Seltenheit, dass Mieter für den Kabelanschluss anteilig mitbezahlen mussten, obwohl sie ihn gar nicht genutzt haben. Das wird jetzt abgeschafft. Nun können alle frei wählen, ob und wie sie TV-Angebote empfangen wollen, egal ob via Kabel, Satellit, DVB-T2, Internetfernsehen oder über andere Möglichkeiten.

Kabelbuchse mit Antennenkabel 4 min
Bildrechte: IMAGO / Jochen Tack

Haushaltsgeräte sollen klimafreundlicher werden

Bestimmte Haushaltsgeräte mit hohem Stromverbrauch dürfen ab 1. März nicht mehr verkauft werden. Das betrifft zum Beispiel Kühlschränke, Gefrierschränke und Waschmaschinen. Neuprodukte müssen dann mindestens die Anforderungen an das Energielabel der Kategorie E erfüllen. Gebrauchte Geräte und Lagerbestände sind von der Regelung allerdings ausgenommen.


Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder: Restaurantbesuche teurer

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Speisen in Hotels, Kneipen und Restaurants wurde von der Bundesregierung bis 31. Dezember 2023 begrenzt. Mit Beginn des neuen Jahres werden auch dort wieder die sonst üblichen 19 Prozent veranschlagt.

Die Absenkung sollte die von der Corona-Pandemie gebeutelte Branche unterstützen, wieder mehr Gäste an die Tische zu bekommen. Gastronomen kritisieren die Pläne der Bundesregierung, weil Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Inflation bereits finanziell belastet sind. Wenn wieder mehr Steuern fällig werden, wird auch dadurch mit Preisanstiegen auf den Speisekarten zu rechnen sein.


Nutri-Score macht Getränke vergleichbarer

Ab 31. Dezember gelten neue Regeln bei der Bewertung von Milch- und Pflanzengtränken beim Nutri-Score. Sie zählen nicht mehr zu der allgemeinen Vergleichskategorie Lebensmittel. Alles, was getrunken wird, wird nun auch vergleichbar bewertet.

Bei Verwendung von Süßungsmitteln, werden "Negativ-Punkte" vergeben, um hier keine falschen Anreize für gesüßte Produkte zu setzen. Für die Umsetzung wird eine zweijährige Übergangsfrist gewährt, damit bereits produzierte Waren nicht vernichtet werden müssen.

Was besagt der Nutri-Score genau? (bitte aufklappen)

Das Nutri-Score-Logo und damit die Ampel-Kennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittel-Verpackungen soll die Nährwerttabelle ergänzen, die meist auf der Rückseite der Verpackungen steht und Angaben zu Zucker, Fett, Salz und Kalorien macht. Verbrauchern soll es so erleichtert werden, beim Einkaufen bewusst auf gesündere Lebensmittel zurückgreifen zu können.

Der "Nutri-Score" besteht aus fünf Buchstaben von "A" bis "E", wobei "A" mit der Farbe Grün hinterlegt ist und "E" mit der Farbe Rot. Lebensmittel, bei denen das "A" hervorgehoben ist, haben danach positive Nährwerte und eignen sich für einen gesunden Lebensstil und einen täglichen Verzehr. Lebensmittel, bei denen das rote "E" hervorgehoben ist, enthalten etwa Zucker und viele Fette.


Pfand auf Milchgetränke

Auf Milchgetränke in Plastik-Flaschen und Dosen werden ab 1. Januar 2024 auch 25 Cent Pfand erhoben. Damit läuft die zweijährige Übergangsfrist für Molkeprodukte ab, die nach der Einführung des Pflichtpfands für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke gewährt wurde. Schon im Handel befindliche Waren dürfen noch bis 1. Juli ohne Pfand verkauft werden.


Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch

Unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch musste bereits zuvor mit dem Aufzuchtsland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden. Ab 1. Februar 2024 gilt das auch für lose angebotene Ware, also zum Beispiel an der Fleischtheke, und zwar für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch dieser Tierarten.

Bei Rindfleisch gilt bereits eine Etikettierpflicht auf alle Produkte, eingeführt im Zuge des Auftretens von BSE im Jahr 2000. "Ein einheitliches Siegel ist nicht vorgesehen, anders als bei der Tierhaltungskennzeichnung, die ab September 2025 – zuerst die Mast bei Schweinen betreffend – verpflichtend wird", erklärt ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf MDR-Nachfrage.


Einheitliche Ladekabel für Handys und Co.

Elektronische Kleingeräte wie Handy, Kopfhörer, Digitalkamera und Tablet sollen noch 2024 nur noch mit einheitlichem Ladekabel verkauft und USB-C zum Standard werden. Das Datum steht allerdings noch nicht fest, es ist mit Ende des Jahres zu rechnen. 2026 soll das auch für Notebooks und Laptops gelten.

Die neue Regelung ist nicht nur nutzerfreundlicher. "Die einheitlichen Ladegeräte werden zu einer erheblichen Reduktion von Elektroschrott führen. Pro Jahr fallen durch die verschiedenen Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage.


Mehr Verbraucherschutz bei digitalen Diensten

Am 24. Februar tritt das "Gesetz über digitale Dienste" in Kraft, das Verbrauchern und Verbraucherinnen mehr Sicherheit bei der Nutzung der Dienste von Online-Märkten, App-Stores und Social-Media-Plattformen bieten soll. "Es gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln", so die Bundesregierung. Die Webseiten sollen transparent und klar gestaltet sein und nicht durch manipulative Designs Nutzer zu Entscheidungen verleiten.

Zudem gelten auch strengere Regeln für personalisierte Werbung. Diese soll nicht mehr ohne Zustimmung ausgespielt werden dürfen und sie darf nicht auf sensiblen Daten basieren – wie Herkunft, sexuelle Neigung oder politischer Meinung. "Gezielte Werbung auf der Grundlage des Profilings von Kindern ist nicht mehr zulässig", erklärt die Europäische Kommission. Illegale Inhalte sollen einfach gemeldet und schneller entfernt werden können. Darunter fallen auch Hassrede und zum Kauf angebotene gefälschte Produkte. Online-Giganten mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU müssen die Vorgaben bereits seit August 2023 beachten. Die Europäische Kommission hat dieser Kategorie nach Prüfung ihrer Nutzerdaten 19 Anbieter zugeordnet. Dazu zählen unter anderem Facebook, Wikipedia und Google Maps.


Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt oder verlängert werden. Für Reisen ins nicht EU-Ausland benötigen Kinder unter zwölf Jahren dann den gleichen Reisepass wie Erwachsene, der einen fälschungssicheren kontaktlos funktionierenden Chip enthält. Innerhalb der EU reicht ein Personalausweis, der auf Antrag auch für Kinder ausgegeben wird. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. (Die Gebühr für den ein Jahr geltenden Kinderreisepass betrug 13 Euro.)

Kosten für die Dokumente
  Unter 24 Jahre Ab 24 Jahre
Reisepass 37,50 Euro 70 Euro
Personalausweis 22,80 Euro 37 Euro

Achtung: Reisepässe und Personalausweise für Erwachsene sind zehn Jahre gültig. Bei Kindern beträgt die Gültigkeitsfrist maximal sechs Jahre. Ist das Kind anhand des Fotos nicht mehr wiederzuerkennen, muss der Pass im Zweifelsfall auch vorher erneuert werden.

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Dezember 2023 | 19:30 Uhr

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