Zwei Handwerker stellen eine gerade installierte Wärmepumpe in einem Keller ein.
Ab Januar ist klar, welcher Heizungstausch wie gefördert wird. Bildrechte: picture alliance/dpa | Doreen Garud

Gebäudeenergiegesetz Förderung von Heizungstausch kommt ab Januar

22. Dezember 2023, 22:40 Uhr

Hauseigentümer haben bald Klarheit darüber, wie die künftige staatliche Förderung beim Umstieg auf eine neue klimafreundliche Heizung aussieht. Die entsprechende Richtline soll im Januar in Kraft treten.

Die neue Richtlinie zur Förderung von klimafreundlichen Heizungen soll wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Der Haushaltsausschuss des Bundestages müsse noch zustimmen. Die Richtlinie werde voraussichtlich am 29. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Danach kann der geförderte Austausch von Heizungen beauftragt werden. Entsprechende Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden. Diese gelten auch rückwirkend für Vorhaben, die seit Jahresbeginn 2024 begonnen wurden.

Förderung von bis zu 70 Prozent möglich

Die Richtlinie sieht eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden vor. Weitere Boni gibt es, wenn die neuen Wärmepumpen oder Biomasse-Heizungen besonders umweltfreundlich sind.

Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 Prozent. Als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung gibt es zudem einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Dieser sinkt ab 2029 um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre.

Die Boni können kombiniert werden bis zu einer Maximalförderung von 70 Prozent. Aus Kostengründen gestrichen wurde die eigentlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeitsbonus auf bis zu 25 Prozent für die Jahre 2024 und 2025.

Gebäudeenergiegesetz soll Klimaschutz erhöhen

Bundestag und Bundesrat hatten das sogenannte Gebäudeenergiegesetz bereits im September beschlossen. Das Gesetz tritt ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft. Die neue Förderrichtlinie ließ aber bislang auf sich warten.

Mit dem Gesetz will die Ampel mehr Klimaschutz im Gebäudebereich erreichen. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Unmittelbar soll das aber erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Für Bestandsbauten sollen die Kommunen zuvor eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Großstädte haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, kleinere Gemeinden bis Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene Lösungen kümmern sollen.  - also zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 22. Dezember 2023 | 06:00 Uhr

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