Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand 3 min
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Drohne als Hobby: Bußgeld bei Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht und Abstandsregeln

06. April 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Bußgeld bei Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht und Abstandsregeln von Drohnen

Amtsgericht Schwerin (Az. 35 OWi 6/23)

Jannik Janske hat sich eine Drohne vom Typ DJI Mini 2 gekauft. Sein Hobby ist es, diese natürlich auch fliegen lassen. Das tut er, ohne sie vorher registrieren zu lassen. So fliegt sie unter anderem über einem Fluss, einer Bahnstrecke und auch in der Nähe von Menschen. Vor Gericht gibt es später Zeugen, die genau das bestätigen können. Ebenso den Umstand, dass die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist. Herr Janske gibt an, von den entsprechenden Vorschriften – die das alles verbieten – nichts gewusst zu haben. Kommt er damit durch?

Nein, sagten die Richter am Amtsgericht Schwerin: "Der Mann hat seine Drohne in viel zu geringer Entfernung über Wasserstraßen, Bahnanlagen und über Menschenansammlungen fliegen lassen. Auch hat er die Drohne nicht vor dem ersten Flug wie gefordert mit einer Registrierungsnummer gekennzeichnet. Damit hat er in fahrlässiger Weise gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen." Der Mann zahlt in diesem Fall ein Bußgeld von 1.250 Euro.


Matratzenverkäufer müssen nicht unaufgefordert über Härtegrad aufklären

Amtsgericht Hannover (Az. 510 C 7814/23)

Sigrund Sielicke hat in einem Möbelgeschäft die Schlafzimmereinrichtung für ihre Tochter ausgesucht. Dazu gehört auch ein Bett und die entsprechende Matratze. Die Entscheidung fällt relativ schnell – und zwar kurz nach dem die Tochter einmal probegelegen hat. Dabei fällt ihr offenbar nicht auf, dass die Matratze einen sehr hohen Härtegrad hat, der eigentlich für Menschen mit Übergewicht gedacht ist. Die Matratze wird dennoch ausgeliefert. Nun erst stellen Mutter und Tochter fest, dass das Kind viel zu hart liegt. Sie wollen den Kauf also rückgängig machen, denn der Verkäufer hätte ja klar erkennen müssen, dass die Matratze für die Tochter zu hart ist. Der jedoch lehnt ab: Die Kundin habe es beim Einkauf sehr eilig gehabt und kein Beratungsgespräch gewünscht – lediglich habe sie nach einem Rabatt gefragt. Ist der Verkäufer im Recht?

Ja, sagte man am Amtsgericht Hannover: "Die Käuferin hat hier in keiner Weise erkennen lassen, dass sie eine Fachberatung wünscht. Der Verkäufer wurde erst hinzugezogen, als sich die Käuferin bereits zum Kauf einer Matratze entschieden hat. In diesem Gespräch ging es dann nur noch um die Preisverhandlungen. Der Verkäufer hatte in dieser Situation keinen Anlass mehr, die Frau zu dem Härtegrad zu beraten." Die Käuferin muss also die Matratze behalten.


Bundesfinanzhof: Soldat kann Kosten für Disziplinarverfahren von Steuer absetzen

Bundesfinanzhof (Az. VI R 16/21)

Der Berufssoldat Heiko Heisenberg ist in einem Strafprozess schuldig gesprochen worden: Er hatte in einem Social-Media-Post öffentlich zu Straftaten aufgefordert und wurde deshalb kostenpflichtig verwarnt. Noch während des Strafverfahrens beginnt auch ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Darin geht es um denselben Vorwurf und um weitere Beiträge in einem sozialen Netzwerk. Sein Rechtsanwalt in dieser Sache kostet knapp 1.800 Euro, die der Soldat von der Steuer absetzen will. Das Finanzamt lehnt ab.

Der Bundesfinanzhof gab letztlich aber dem Berufssoldaten Recht: "Der Soldat darf die Kosten für seinen Rechtsanwalt hier durchaus von der Steuer absetzen. Anders als beim Strafprozess sind die Kosten im Disziplinarverfahren als Werbungskosten abziehbar. Die Ausgaben stehen nämlich in einem beruflichen Zusammenhang: Sie sind dazu da, die Einnahmen aus dem Dienstverhältnis mit der Bundeswehr zu erhalten." Der Soldat kann also die Kosten für den Rechtsanwalt von der Steuer absetzen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 06. April 2024 | 08:15 Uhr

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