Der Angeklagte Stephan B. (M) wird von Justizpersonal in den Saal des Landgerichts begleitet und nimmt neben seinem Verteidiger Thomas Rutkowski (r) Platz.
Rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt: der Attentäter von Halle. Bildrechte: ddp

Zwei Nebenkläger wollen Revision Nach Anschlag auf Synagoge: Gerichtsurteil gegen Halle-Attentäter rechtskräftig

30. Dezember 2020, 04:45 Uhr

Das Urteil – lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung – gegen den Halle-Attentäter ist rechtskräftig. Der Verurteilte hat gegen das Urteil am Oberlandesgericht Naumburg keine Revision eingelegt. Zwei Nebenkläger haben dagegen Revision eingelegt und wollen weitere Tötungsversuche anerkannt wissen.

Die lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Attentäter von Halle ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht Naumburg am Dienstag mitteilte, hat der Angeklagte keine Rechtsmittel gegen das Urteil im Halle-Prozess eingelegt. Die entsprechende Frist dafür beträgt eine Woche und ist am Montag abgelaufen.

In dem Urteil gegen den rechtsextremistischen Attentäter hatte das Gericht zudem die besonderen Schwere der Schuld festgestellt. Verurteilt wurde er wegen zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen, nachdem er im Oktober 2019 zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur erst versuchte, zu den Feierlichkeiten gewaltsam in die Synagoge im Paulusviertel von Halle einzudringen und später, als ihm das nicht gelang, wahllos zwei Menschen erschoss.

Nebenkläger wollen weitere Tötungsversuche anerkannt sehen

Zwei Nebenkläger haben unterdessen Revision eingelegt. Sie rufen damit den Bundesgerichtshof an. Dabei handelt es sich laut Gericht um einen der beiden Betreiber des Kiez-Döners in Halle. Er hatte während des Prozesses geltend gemacht, der Angeklagte habe mit den Schüssen auch versucht, ihn zu töten. Dem war das Gericht am Ende des Prozesses nicht gefolgt.

Der zweite Nebenkläger war auf der Flucht des Attentäters angefahren worden und will auch dies als Versuch gewertet sehen, ihn zu töten. Das Gericht hatte dies strafrechtlich dagegen nicht als Mordversuch, sondern als Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verkehrsdelikt verurteilt.

Allerdings müssen die beiden Nebenkläger noch die Begründungen für die Revision vorlegen. Das kann mehrere Monate dauern. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts in Naumburg hat ab der Urteilsverkündung zunächst elf Wochen Zeit, um das vollständige Urteil schriftlich abzusetzen, teilte das Gericht mit.

Nach Zustellung des Urteils haben die beiden Nebenkläger eine einmonatige Frist, um die Revision durch ihre Anwälte zu begründen, heißt es abschließend.

Quelle: MDR/mg

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Dezember 2020 | 13:30 Uhr

17 Kommentare

Mikro am 30.12.2020

Ich hoffe die Revision ist erfolglos.Die Gerichte haben wichtigere Sachen zu tun.Der psychisch kranke Einzeltäter wurde im Namen des Volkes verurteilt.Der Fall sollte nun erledigt sein.

mattotaupa am 30.12.2020

"Dabei geht es aber nicht um Rassismus, es geht um Geld" nun, wenn nur den opfern mit migrationshintergrund die anerkennung verwehrt wird, dann sieht das verdammt nach rassismus aus und ihre aussage bestätigt eben, daß es eben genau um rassismus geht. das gericht erkennt opfer an, die den täter nicht gesehen haben (in der synagoge) aber denjenigen, die ihm auge in auge gegenüber standen, wird die anerkennung verwehrt? welchen grund grund - abgesehen von der herkunft der opfer - gibt es? wirft ein schlechtes licht auf das gericht und dessen verhältnis zum grundgesetz.

mattotaupa am 30.12.2020

es darum, daß opfer eines täters als opfer eines täters vom gericht anerkannt werden wollen. wenn sie jemand überfahren will und ein gericht nur mit den schultern zuckt und dem täter für diese tat einen freischein ausstellt, würde ihnen das auch nicht gefallen. "Oder geht es hier nur ums Geld." haben sie ein problem damit, daß opfer unter umstänen geld bekommen oder nur damit, daß die opfer halt keine "arier" sind?

Mehr aus dem Raum Halle und Leipzig

Mehr aus Sachsen-Anhalt

Heissrauchversuch 1 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Eine Collage aus dem Wappen von Sachsen-Anhalt auf einer Polizeiuniform und dem Innenbecken des Bulabana-Spaßbades in Naumburg. 2 min
Bildrechte: dpa/MDR
2 min 25.04.2024 | 18:25 Uhr

Zukunftstag im MDR, Probleme mit Beweismitteln bei der Polizei, Bulabana wird umgebaut: die drei wichtigsten Themen vom 25. April aus Sachsen-Anhalt kurz und knapp. Präsentiert von MDR-Redakteurin Viktoria Schackow.

MDR S-ANHALT Do 25.04.2024 18:00Uhr 02:03 min

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/video-nachrichten-aktuell-fuenfundzwanzigster-april-104.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video