Maschinen verschiedener Fluggesellschaften, wie Eurowings, Turkish Airlines und easyJet, stehen am Flughafen auf dem Vorfeld und an den Terminals.
Wenn Flüge annulliert werden, müssen Reisende kostenlos umbuchen können – sofern zu dem späteren Zeitpunkt Plätze verfügbar sind. Das hat der BGH entschieden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Christian Charisius

Bundesgerichtshof Umbuchung von annulliertem Flug muss kostenlos sein

25. Juli 2023, 14:42 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Reisenden bei annullierten Flügen gestärkt. Nach einem Beschluss dürfen Fluggesellschaften keinen Aufpreis verlangen, wenn Kundinnen und Kunden ihre Reise umbuchen möchten. Sie müssen einen späteren Termin flexibel wählen können – sofern es zu dem Zeitpunkt noch freie Plätze gibt. Der BGH hat nun die Begründung zu seiner Entscheidung von Ende Juni veröffentlicht.

Eine Fluggesellschaft darf von ihren Kundinnen und Kunden keinen Aufpreis verlangen, wenn sie wegen eines annullierten Fluges auf eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt umbuchen möchten. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Demnach muss der gewünschte Ersatzflug nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich gebuchten Flug stehen. Voraussetzung sei allerdings, dass zu dem neuen Termin noch Plätze im Flugzeug verfügbar sind. Die EU-Fluggastrechteverordnung sehe bei Annullierungen eine Erstattung der Kosten oder eine anderweitige Beförderung "unter vergleichbaren Reisebedingungen" vor – terminliche Beschränkungen ließen sich aus der Verordnung nicht entnehmen.

Fluggesellschaft verlangte 3.000 Euro Aufpreis

Mit der Entscheidung gab der BGH-Senat der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht, die gegen die Lufthansa geklagt hatte. Hintergrund sind Fälle, in denen Flüge im Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie storniert worden waren. Ein Kunde wollte dabei seine für Ende März 2020 gebuchten Flüge zwischen München und Toulouse auf Mitte Juli 2020 umbuchen. Ein weiterer Fluggast wollte seine annullierte Flugreise von Stockholm über Frankfurt nach Buenos Aires und zurück von ursprünglich Ostern 2020 auf Dezember 2020 oder März 2021 verschieben.

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Die Lufthansa hatte dafür einen Aufpreis von im ersten Fall 75 Euro und im zweiten Fall von 3.000 Euro verlangt – zu Unrecht, wie der BGH entschied.

Die Fluggesellschaft hatte geltend gemacht, dass es kein beliebiges und kostenloses Umbuchungsrecht geben dürfe. In den Vorinstanzen war sie erfolgreich gewesen und scheiterte nun vor dem BGH.

dpa, AFP, MDR(fef)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 25. Juli 2023 | 11:30 Uhr

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