Wanderer an einem Fluss.
Mit Beginn des Frühlings zieht es viele Menschen in die Natur, doch beim Besuch im Wald gilt es einige Regeln zu beachten. Bildrechte: IMAGO / Rainer Weisflog

FAQ Was in Wäldern und Nationalparks erlaubt ist – und was nicht

12. Mai 2023, 14:01 Uhr

Was darf ich, was darf ich nicht? Angesichts Trockenheit, Dürre und Artenschutz ist in der freien Natur einiges zu beachten. Ein Überblick über die Regeln in den Nationalparks und Wäldern Mitteldeutschlands.

Das Frühlingswetter zieht wieder viele Menschen nach draußen in die Wälder und Nationalparks. Und auch wenn es zuletzt ausreichend Niederschlag gegeben hat – die wichtigste Regel betrifft nach wie vor den Feuerschutz.

Rauchen und Feuer machen

Im Nationalpark und allen Wäldern gilt ein ganzjähriges Feuer- und Rauchverbot. Grundsätzlich sind offene Feuer in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand verboten. Feuer ist nur an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt.

Dabei müssen mögliche Waldbrandstufen beachtet werden. In Sachsen-Anhalts Wäldern ist das Rauchen zum Beispiel erst ab Waldbrandstufe 2 verboten.

Übernachten und Camping

In Sachsen ist das Campen in der freien Natur grundsätzlich verboten. Seit vergangenem Jahr gilt auch ein temporäres Übernachtungsverbot für Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz. Das Boofen gilt als eine rechtliche Grauzone, denn eigentlich ist das Übernachten im Nationalpark ganzjährig untersagt.

In Sachsen-Anhalt kann man in der freien Landschaft in einem Wohnwagen oder Zelt übernachten, wenn man vorher die ausdrückliche Erlaubnis des Nutzungsberechtigten beziehungsweise Waldbesitzers erfragt hat, so regelt es der Paragraf 22 des Landeswaldgesetzes. In Thüringen gilt dieselbe Regelung.

Wer sich jedoch nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. "Grundsätzlich ist im Wald das Abstellen von Wohnwagen und das Zelten nur mit Zustimmung des Waldbesitzers möglich", sagte Horst Sproßmann, Sprecher der Forstanstalt Thüringenforst.

Wer einen Outdoor-Trip plant, sollte sich also gut vorbereiten. Kontakt zum jeweiligen Waldbesitzer kann durch den Revierförster oder über das Büro des zuständigen Bürgermeisters erfolgen. Komplizierter wird die Sache, wenn es um Naturschutzgebiete geht. Dann muss die zuständige Naturschutzbehörde hinzugezogen werden.

Darf ich die Wanderwege verlassen?

Schutzzweck des Nationalparks ist es insbesondere auch, die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu schützen und Beeinträchtigungen zu verhindern. Daher sollten die Besucher des Nationalparks die Natur von den ausgewiesenen Wanderwegen aus erleben und genießen. Gesetzlich verankert ist das Wegegebot allerdings meistens nicht. In der Sächsischen Schweiz jedoch regelt die Nationalparkordnung, dass in der Kernzone des Nationalparks die Wege nicht verlassen werden dürfen.

Bei höheren Waldbrandgefahrenstufen sollten die Wege nicht mehr verlassen werden. Dann kann auch eine Allgemeinverfügung erlassen werden, die das Betreten der Wälder verbietet.

Kann ich meinen Hund frei laufen lassen?

In Nationalparks sind Hunde an der Leine zu führen. Vor allem mit Beginn der Brutsaison erinnert der Nationalpark Harz an den Leinenzwang für Hunde und das Wege-Gebot für Wanderer. Diese Regeln gelten in dem Schutzgebiet ganzjährig, seien aber gerade im Frühjahr besonders wichtig.

Ein Sprecher des Nationalpark-Amtes sagte, viele Tiere bekämen jetzt ihren Nachwuchs. Besucher sollten sich rücksichtsvoll verhalten. Im Harzer Nationalpark leben 37 besonders gefährdete Tierarten. Dazu gehören Luchs, Wildkatze oder Schwarzstorch.

Welche Strafen drohen?

Wegen des hohen Risikos für die Wälder und hoher menschlicher, natürlicher und finanzieller Kosten im Falle eines Waldbrandes drohen bei Verletzung des Betretungsverbotes für Wälder hohe Strafen.

Die Landkreise Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Stadt Dresden haben Strafen von 2.500 Euro bis 10.000 Euro veranschlagt. Kontrolliert wird dies laut Sachsenforst durch die Ordnungsämter und die Unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

dpa(yvo)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 05. Mai 2023 | 16:00 Uhr

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