Zukunft fuer Deutschland - Demo der AfD in Erfurt
Demo von AfD und ihrer Nachwuchsorganisation Junge Alternative in Erfurt Bildrechte: IMAGO / Karina Hessland

Bundesverfassungsschutz Rechtsstreit um Einstufung von AfD-Nachwuchs als rechtsextremistisch

15. Juni 2023, 17:56 Uhr

Der Bundesverfassungsschutz hatte im April die AfD-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Nach AfD-Angaben nimmt die Behörde das vorläufig zurück. Grund ist ein Rechtsstreit, die Partei sieht sich bei anstehenden Landtagswahlen benachteiligt.

Nach Angaben der AfD wird ihr Parteinachwuchs Junge Alternative (JA) vorerst nicht weiter vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bewegung, sondern wieder als Verdachtsfall behandelt und beobachtet.

Parteichef Tino Chrupalla sagte am Donnerstag, das Amt habe zugesichert, die Einstufung "vorläufig auszusetzen" und habe auch alle Pressemitteilungen dazu gelöscht: "Damit ist die JA - Stand heute - keine gesicherte Bestrebung mehr, wird nicht so behandelt und auch nicht so beobachtet."

Hintergrund ist Eilverfahren wegen Vorwurf der Benachteiligung bei Wahlen

Grund für die neue Lage ist offensichtlich ein Eilverfahren, das AfD und JA gegen die Einstufung der Nachwuchsorganisation beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt haben. Die AfD beklagt die Hochstufung der JA im April als "Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen" - zum Zeitpunkt eines Umfragehochs der Rechtsaußenpartei.

Die Behörde wollte sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht öffentlich äußern. Es gebe eine sogenannte Stillhaltezusage angesichts der Eilbedürftigkeit, um eine sachgerechte Prüfung der Sach- und Rechtslage zu gewährleisten.

Verfassungsschutz: JA verfolgt völkisches und biologistisches Konzept

Ende April hatte der Inlandsgeheimdienst mitgeteilt, die JA künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu beobachten. Daneben wurden zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein "Ein Prozent" genannt.

In einer Mitteilung seiner Behörde hieß es: "Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht." Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang erläuterte: "Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen."

Das bedeutet die Unterscheidung "Verdachtsfall" und "gesichert exremistisch"

Bei einem Verdachtsfall kann der Verfassungsschutz personenbezogene Daten auswerten und speichern und unter strengen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa observieren oder Informanten anwerben. Bei einer Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung können die geheimdienstlichen Ermittlungen nochmals ausgeweitet werden. Der Verfassungsschutz berichtet dann zudem ausführlicher über die ihm vorliegenden Erkenntnisse.

dpa (ans)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 15. Juni 2023 | 11:30 Uhr

9 Kommentare

Opa gegenLinks vor 46 Wochen

Die AFD-Jugend verdächtigen, aber die klimakriminellen Elemente, die uns Bürger notorisch nötigen, und Gefahren heraufbeschwören, werden als Menschen die unsere Demokratie achten bezeichnet ? Heidenwang hat die Klimakleber der "Letzen Generation als Solche im Talk bezeichnet. Als Bürger kann ich dies nicht nachvollziehen. Werden wohl verschiedene Maßstäbe angelegt.

Erna vor 46 Wochen

Denkschnecke und Andere:
Die Einstufung wurde nicht vom Gericht ausgesetzt. Das Gericht hat einen Vorschlag gemacht und der VS hat dem zugestimmt. Soweit so richtig. Wenn der VS dem nicht zugestimmt hätte, hätte das Gericht eine Entscheidung im Eilverfahren treffen müssen. Dem ist der VS mit dem akzeptierten Deal zuvor gekommen. Für mich gibt es dafür Gründe die von ihrer Meinung wohl abweichen. Im Hauptverfahren wird man sehen.

Simone vor 47 Wochen

Ist das jetzt die Ehrenerkärung eines deutschen Gerichtes für die AfD Jugend? Sicher nicht!

Letztendlich ist es schlicht und ergreifend ein weiterer Schritt in einem mehrstufigen rechtsstaatlichen Verfahren, das die AfD bzw. ihre Parteijugend bisher in jeder Instanz krachend verloren hat und somit schrittweise von einem Prüffall zu einem Verdachtsfall hochgestuft wurde, bis jetzt die gerichtliche Prüfung einer erwiesen rechtsextremen und verfassungsfeindlcihen Bestrebung ansteht.

Dabei ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz schlicht und ergreifend die notwendige Grundlage um diese Einstufung überhaupt gerichtlich überprüfen lassen zu können.

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