Kürzungen um 30 Prozent Bundeskabinett bringt Verschärfungen beim Bürgergeld auf den Weg
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02. Oktober 2024, 14:42 Uhr
Die Bundesregierung hat schärfere Sanktionen im Bürgergeld beschlossen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig mit einer 30-prozentigen Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen. Ähnliches soll für Termin-Schwänzer und Schwarzarbeiter gelten. Außerdem stimmte das Kabinett für höhere Strafen bei Geldautomaten-Sprengungen.
- 30 Prozent Kürzungen
- Änderungen ab 1. Januar 2025
- Sanktionen bei Einführung gelockert
- Höhere Strafen bei Geldautomaten-Sprengungen
Bürgergeld-Empfänger müssen bald mit höheren Strafen bei Ablehnung einer Arbeit rechnen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch entsprechende Verschärfungen auf den Weg. Das hat das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt.
30 Prozent Kürzungen
Dem Beschluss zufolge muss künftig mit einer 30-prozentigen Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen, wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt. Das Gleiche soll in Fällen gelten, in denen Jobcenter-Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden. Bürgergeld-Beziehern, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung ebenfalls gemindert werden. Die Jobcenter sollen zudem verpflichtet werden, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.
Änderungen ab 1. Januar 2025
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, wer nicht mitziehe oder durch Schwarzarbeit betrüge, müsse "mit härteren Konsequenzen rechnen". Die Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2025 greifen. Von da an soll auch die Zeit, in der das geschützte Ersparte von Bürgergeld-Beziehern nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden muss, auf ein halbes Jahr verkürzt werden. Die Karenzzeit beträgt derzeit ein Jahr. Zudem soll dann auch eine Arbeit mit einem längeren Arbeitsweg als bislang als zumutbar gelten.
Sanktionen bei Einführung gelockert
Bei der Einführung des Bürgergelds am 1. Januar 2023 waren die Sanktionen gegenüber dem früheren Hartz IV gelockert worden. Seitdem gibt es im ersten Jahr des Bezugs nur bei hartnäckigen Terminversäumnissen eine Leistungsminderung um zehn Prozent. Erst danach kann der Regelsatz um bis zu 30 Prozent gekappt werden.
Auf die Änderungen hatte sich die Ampel-Regierung bei ihrer 49 Punkte umfassenden sogenannten Wachstumsinitiative verständigt. Die härteren Leistungskürzungen sollen die Anreize für eine Beschäftigungsaufnahme, aber auch die allgemeine Akzeptanz der Hilfeleistung erhöhen.
Höhere Strafen bei Geldautomaten-Sprengungen
Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch zudem auf den Weg, das Geldautomaten-Sprengungen in Deutschland künftig härter bestraft werden können. Wie das Bundesinnen- und Justizministerium mitteilten, stimmte die Regierung für eine entsprechende Änderung des Sprengstoffgesetzes. Sie sieht Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bis maximal 15 Jahren vor.
Der maximale Strafrahmen soll demnach gelten, wenn durch die Tat "eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht" wird. Bisher liegt nach Paragraf 308 des Strafgesetzbuches das Mindeststrafmaß für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion bei einem Jahr.
dpa/epd/Reuters/AFP (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 02. Oktober 2024 | 12:00 Uhr