Bundesrat Geringere Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme, Corona-Testpflicht für Schüler entfällt

07. Oktober 2022, 18:24 Uhr

Am Freitag hat der Bundesrat einigen Neuerungen im Energierecht zugestimmt. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft entlastet werden. So wird die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme gesenkt. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll beschleunigt, der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht werden.

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für eine Reihe von Beschlüssen gegeben, denen der Bundestag vor einer Woche zugestimmt hatte. Hier der Überblick:

Weniger Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Unter anderem stimmten die Länder für die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme. Der Satz soll für Gaslieferungen über das Erdgasnetz von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden, befristet bis Ende März 2024. Gelten soll das auch für Fernwärme, mit der vor allem viele Mietwohnungen versorgt werden.

Unabhängigkeit von fossiler Energie aus Russland

Weitere gesetzliche Änderungen betreffen die kurzfristigen Erhöhung der Stromproduktion aus Photovoltaik, Biogas und Windenergie an Land, um den Anteil von Gas in der Stromerzeugung zu verringern. Wirtschafts-Staatssekretär Michael Kellner sprach von einem wichtigen Signal, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Mit dem Gesetzespaket löse sich Deutschland weiter von fossilen Energieträgern aus Russland, sagte der Grünen-Politiker.

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier noch seine Unterschrift darunter setzen.

Steuerliche Entlastung für Gastronomie bleibt

Zudem stimmte die Länderkammer dafür, die gesenkte Mehrwertsteuer für die Gastronomie zu verlängern. Bis Ende 2023 gilt witer der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent, ausgenommen davon sind jedoch Getränke. Für Brauereien werden zudem die zunächst vorübergehend eingeführten ermäßigten Steuersätze für kleinere und mittlere Brauereien "dauerhaft entfristet". Ziel sei es, "die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken", erklärte der Bundesrat. Außerdem wird die Bierwürze von der Biersteuer befreit, die für den Brauvorgang benötigt wird.

Vereinfachte Vorgaben für Kurzarbeitergeld

Grünes Licht hab es auch für eine weitere Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld. Damit ist die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Bundesregierung bis Mitte kommenden Jahres per Verordnung tätig werden darf. Die Corona-Sonderregel galt bislang bis Ende September.

Es müssen also weiterhin lediglich mindestens zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein anstatt wie regulär ein Drittel. Auch auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld weiter verzichtet.

Testpflicht für Schüler nach Corona-Infektion entfällt

Schülerinnen und Schüler müssen sich nach einer Corona-Infektion nicht mehr nach fünf Tagen Isolation freitesten. Kinder- und Jugendärzte und mehrere Bundesländer hatten die zuvor geltende Testregelung kritisiert und als Benachteiligung im Vergleich zu Erwachsenen bezeichnet, da diese nach fünf Tagen Isolation auch ohne Corona-Test wieder am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen. Der Bundesrat hat Corona nun wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen, für die ein Betretungsverbot etwa in Schulen oder Kitas gilt.

Covid-19 war erst vor Kurzem im Zuge der Verabschiedung der zum 1. Oktober in Kraft getretenen neuen Corona-Regeln in diese Liste aufgenommen worden. Dort stehen unter anderem auch die Pest, Cholera, Krätze, Masern, Röteln oder Keuchhusten.

Besserer elektronischer Zugang zu Standesämtern

Bürgerinnen und Bürger können künftig leichter elektronisch mit den Standesämtern kommunizieren. In Zukunft sollen die Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal an das zuständige Standesamt geschickt werden können. Dieses tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen Behörde aus – die Daten werden nur einmal erfasst. Dadurch können Standesämter in bestimmten Fällen auf Papiernachweise verzichten.

dpa, AFP (kar)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 07. Oktober 2022 | 11:00 Uhr

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