Eine Hälfte eines Hauses ist saniert, die andere unsaniert
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Marode Häuser Das Geschäft mit der Zwangsversteigerung: Bundesregierung beschließt neues Gesetz gegen Schrottimmobilien

17. März 2024, 05:00 Uhr

In vielen Orten sind sie nicht zu übersehen: Heruntergekommene Häuser, wo der Putz von der Fassade bröckelt und Fenster lawede in den Angeln hängen. Zum Teil wohnen da noch Menschen und die Frage stellt sich, wie ist das möglich? Fachleute sprechen in solchen Fällen von Schrottimmobilien. Bisher hatten Kommunen keine Handhabe dagegen, doch jetzt gibt es ein Gesetz, das dies ändern soll.

Uta Georgi, Moderatorin, Autorin, Nachrichtensprecherin
Uta Georgi, Moderatorin, Autorin, Nachrichtensprecherin Bildrechte: MDR/Karsten Möbius

Schrottimmobilien-Missbrauchs-Bekämpfungs-Gesetz – hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein Gesetz, auf das Städte und Gemeinden lange gewartet haben. Hintergrund sind Geschäfte, die mit Gebäuden aus Zwangsversteigerungen gemacht werden. Dabei handelt es sich meist um Gebäude, die in baufälligem Zustand sind.

Das Geschäft mit den Schrottimmobilien

Wer so ein Haus erwirbt, muss zunächst nur eine Sicherheitsleistung zahlen, meist in Höhe von 10 Prozent des Versteigerungswertes und schon kann weiter vermietet werden. Saniert werden die Gebäude oft nicht.

Ein prekärer Zustand, sagt Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund: "Wir verzeichnen in den vergangenen Jahren eine zunehmende Problematik bei Schrott- oder auch Problemimmobilien. Das liegt daran, dass zahlreiche Altbauten aus der Vor- und Nachkriegszeit jetzt in die Jahre gekommen sind und wir besonders in strukturschwachen Regionen in Deutschland – das gilt für Westdeutschland wie für Ostdeutschland – auch altersbedingt einen Umbruch erleben. Das ist ein flächendeckendes Problem, das wir zurzeit erleben."

Deutschlandweit gibt es pro Jahr mehr als 21.000 Zwangsversteigerungen, ein Markt für unseriöse Geschäfte, denn: Der vollständige Preis wird oft nicht bezahlt und die Immobilie landet wieder in der Versteigerung.

Das bringt die Gesetzesänderung

Durch das neue Gesetz nun können Kommunen dem Eigentümer vorübergehend das Gebäude entziehen, und zwar so lange, bis der vollständige Kaufpreis bezahlt wurde. Möglich macht das eine gerichtliche Verwaltung: "Das gab es bisher nicht und das ist der entscheidende Punkt, denn durch die gerichtliche Verwaltung würde dann künftig dem Ersteher vorübergehend die Befugnis entzogen, die Immobilie direkt in Besitz zu nehmen und zu verwalten. Mit anderen Worten: zu vermieten und dann Mieterlöse zu erzielen. Die Nutzungsmöglichkeit einer solchen Immobilie soll dem Ersteher dann so lange vorenthalten werden, bis er den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Das ist die Neuerung."

Mit der neuen Regelung hofft die Bundesregierung, den kritischen Kreislauf zwischen immer wiederkehrender Zwangsversteigerung, Vermietung und Verfall zurückdrängen zu können.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 17. März 2024 | 06:00 Uhr

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