Hintergrund Die Pläne zur Verkleinerung des Bundestags

17. März 2023, 19:52 Uhr

Versuche einer Verkleinerung des spätestens seit 2013 immer weiter gewachsenen Bundestags sind bereits mehrfach gescheitert. Über die jetzt auf den Weg gebrachte Reform muss womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Das Problem

Nach Paragraf 1 Bundeswahlgesetz hat der Bundestag 598 Abgeordnete, "vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen". Durch Überhang- und Ausgleichsmandate ist der Bundestag mit 736 Abgeordneten zuletzt aber so groß geworden wie nie zuvor. Von 2017 bis 2021 waren es 709, davor 631 und 622 und im 16. Bundestag bis 2009 nur 614 Abgeordnete.

Die Ursache

Bei der Bundestagswahl gibt es zwei Stimmen. Mit der ersten werden in 299 Wahlkreisen die Abgeordneten direkt gewählt. Maßgeblich für die Stärke der Parteien soll in dieser Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht aber die Zweitstimme sein, mit der die Abgeordnete von Landeslisten der Parteien gewählt werden. Gewinnt nun eine Partei mehr direkte Mandate, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmen-Ergebnis eigentlich zustehen würden, dürfen ihre Abgeordneten bisher diese sogenannten Überhangmandate behalten.

Um trotzdem auf das per Zweitstimme ermittelte Verhältnis zu kommen, gibt es für andere Parteien seit 2013 die Ausgleichsmandate.

Der Reformversuch

Der vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP nunmehr beschlossene Entwurf soll die Zahl der Sitze im Bundestag jetzt auf maximal 630 festschreiben. Gewählt werden soll weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gäbe aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Entscheidend für die Kräfteverteilung soll allein das Zweitstimmen-Ergebnis sein.

Auch die Grundmandatsklausel soll wegfallen, was erst in der Woche vor der Abstimmung diesem Entwurf hinzugefügt wurde. Mit dieser Klausel kam eine Partei bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag, wenn sie bundesweit unter fünf Prozent lag, mindestens aber drei Direktmandate hat. Nur zwei Ausnahmen von der Fünf-Prozent-Hürde soll es noch geben – für Parteien nationaler Minderheiten und für einzelne von einer Partei unabhängige Direktkandidaten, wenn sie ihren Wahlkreis gewinnen.

Nach der Wahl sollen wie bisher die den Parteien zustehenden Mandate auf die Bundesländer umgerechnet und in jedem Land zunächst die erfolgreichen Wahlkreismandate vergeben werden, dann weitere über die Landeslisten der Parteien. Neu: Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise und würde so stärker als ihr Zweitstimmen-Ergebnis, sollen statt der hinteren Listenplätze die mit den wenigsten Stimmen gewonnenen Direktmandate wegfallen.

Die Kritik daran

Das wird vor allem von der CDU, mehr noch aber von ihrer rein bayerischen Schwesterpartei CSU kritisiert. Dass die Grundmandatsklausel wegfallen soll, kritisierte aber auch die Linke.

Hätte die CSU bei der Wahl 2021 nicht bundesweit 5,2 Prozent geholt, sondern nur 4,9 wie die Linke, wäre mit dem so vorgeschlagenen Wahlrecht keiner ihrer 45 gewählten Direktkandidaten in den Bundestag gekommen. Mit dem neuen Wahlrecht käme die CSU unter der Fünf-Prozent-Hürde auch dann nicht mehr in den Bundestag, wenn sie in Bayern alle 46 Wahlkreise gewinnt. Die Linke wiederum ist seit 2021 allein wegen der Grundmandatsklausel mit 39 Abgeordneten im Bundestag, weil drei von ihnen Wahlkreise gewannen. Beide Parteien wollten vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Gab es Zugeständnisse der Ampel?

Den Kritikern war die rot-grün-gelbe Koalition auch ein wenig entgegen gekommen: Im ersten Entwurf sollte der Bundestag nur 598 Mitglieder haben, wie es das Gesetz vorsieht. Die Anhebung auf 630 wurde damit begründet, dass es damit wahrscheinlicher würde, dass Wahlkreisbewerber einen Sitz bekommen. Mit ihrem aktuellen Entwurf halten es die Ampel-Fraktionen für unwahrscheinlich, dass ein Wahlkreis gar keinen Abgeordneten stellt.

Verabschiedet hatte sich die Koalition von dem Vorhaben, die bisherige Zweitstimme, mit der Parteien-Listen gewählt werden, an die erste Stelle auf den Wahlzettel zu setzen und sie "Hauptstimme" zu nennen. Stattdessen soll es nun bei den bisherigen Begriffen und ihrer Reihenfolge bleiben.

mit dpa, AFP, MDR (ksc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 17. März 2023 | 12:30 Uhr

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