Eine Straße in Radebeul ist komplett überflutet
Diese Straße in Radebeul war 2002 komplett überflutet. (Archivbild) Bildrechte: Jürgen Taubert

Hochwasser Schäden durch Hochwasser: Kommt jetzt die Pflichtversicherung für alle?

09. August 2022, 10:25 Uhr

20 Jahre ist sie her, die Jahrhundertflut an Elbe und Mulde. Ganze Landstriche versanken in den Wassermassen, die Schäden gingen in die Milliarden. Seitdem diskutiert Deutschland über die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Zu teuer und verfassungswidrig hieß es jahrelang von Versicherern und der Politik. Jetzt scheint sie doch zu kommen. Der Bund hat zugesagt, dies zu prüfen.

MDR-Wirtschaftsredakteur Frank Frenzel
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Elementarschadenversicherung: mehr als eine Flutschaden-Versicherung

Eine Elementarschadenversicherung deckt mehr als nur Überflutungen durch Starkregen und Hochwasser ab. Versichert sind auch Schäden durch Schneelawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsche, Erdfall und sogar Vulkanausbrüche. Die Elementarschadenversicherung muss zusätzlich als Ergänzung zur Hausrats- oder normalen Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden, die in der Regel nur Sturm und Hagelschäden abdeckt. Doch mit dieser Zusatz-Versicherung ist es gar nicht so einfach. Wohnt man nah an einem Bach oder Fluss, ist das Risiko von Flutschäden sehr hoch und eine Police wäre extrem teuer oder Versicherer verweigern sogar den Schutz.

Schadensereignisse nehmen zu – Versicherungsschutz eher nicht

"Jahrhundertfluten“ in immer kürzeren Abständen, Tornados oder Sturzfluten führen Experten auf den Klimawandel zurück. Die Schadenssummen steigen. Längst sind nicht nur Gebiete nahe an Flüssen betroffen. Tornados, bisher eher selten in Deutschland, können quasi überall auftreten. Ebenso Überflutungen durch Starkregen. Doch nur 46 % der Gebäude in Deutschland sind zusätzlich gegen Starkregen und Hochwasser versichert. Sachsen (48 %), Sachsen-Anhalt (46 %) und Thüringen (49 %) liegen dabei im, bzw. nahe des Durchschnitts. Hier haben noch viele Hauseigentümer Policen der Staatlichen Versicherung der DDR, die später von der Allianz übernommen wurden und die in der Regel Hochwasserschäden abdeckte.

Umdenken nach Katastrophe im Ahrtal?

Das Jahr 2021 war mit Schäden von insgesamt 12,5 Milliarden Euro für die Versicherungswirtschaft das bislang teuerste "Naturgefahrenjahr" und stellte selbst das Jahr 2002 mit der "Jahrhundertflut" an Elbe und Mulde mit "nur" 11,3 Milliarden Euro Schaden in den Schatten. Die Katastrophe im Ahrtal, Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen hat offenbar bei Politik und bei der Versicherungswirtschaft zu einem Umdenken geführt. Hatten diese sich lange gegen die Einführung einer Versicherungspflicht gesträubt, so haben sich die Bundesländer jüngst für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen. Auch der Bund hat nach Angaben des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) zugesagt, die Einführung zu prüfen.

Länder für Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen

Ausschlaggegend für diese Entwicklung war ein Beschluss der Justizministerkonferenz von Anfang Juni 2022. Für eine solche Versicherungspflicht müssten "substanzielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden". Auch dürfe es nicht zu "Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge" kommen. "Maßgebend ist die konkrete Ausgestaltung einer Versicherungspflicht durch den Gesetzgeber", heißt es in dem Beschluss. Die Verbände bringen jetzt ihre Entwürfe ein. Wie, wann und ob eine Pflichtversicherung kommt, ist allerdings noch offen, so lange müssen Wohneigentümer und -eigentümerinnen selber vorsorgen.

Verbraucherschützer loben Vorhaben um Versicherungspflicht

Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt den Beschluss, für den man seit mehr als 20 Jahren kämpft. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die die Verbraucherzentrale Sachsen 2021 in Auftrag gegeben hatte, zeigte sich ein deutliches Meinungsbild: Die Mehrheit, nämlich 59 Prozent der 1.003 Befragten, sprach sich für eine Versicherungspflicht aus und nur 37 Prozent dagegen.

Laut Gutachten wäre solch eine Pflicht nicht verfassungswidrig

Erst im Frühjahr bestätigte ein vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen in Auftrag gegebenes Gutachten die Verfassungsmäßigkeit einer Pflichtversicherung, ein Punkt, der jahrelang von der Politik negiert wurde. Auch der Bund der Versicherten e. V. begrüßt die Entwicklung. "Endlich scheint der Stein ins Rollen zu kommen! Gegen die Schäden von Naturgefahren brauchen wir einen wirksamen Schutz. Wir werden uns im Sinne aller Verbraucherinnen und Verbraucher dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben nicht mehr ins Stocken gerät", sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Versicherungswirtschaft skeptisch

Weniger euphorisch sieht die Versicherungswirtschaft die neue Entwicklung, vertreten durch den GDV, dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Eine Pflichtversicherung habe bei verfassungskonformer Umsetzung enge Grenzen, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen und sie werde am Ende nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar sein, zum Beispiel nur für hochgefährdete Gebäude oder nur für Neubauten. Auch müsse die Gesellschaft den Fokus mehr auf Prävention legen.

Wie könnte die Pflichtversicherung aussehen?

Für Verbraucherschützer ist die jahrelange Debatte um das Thema schwer nachzuvollziehen. Schon seit Jahrzehnten gibt es Pflichtversicherungen gegen Elementarschäden in zahlreichen europäischen Ländern, wie z.B. in Spanien oder Frankreich.

Wie aber könnte die Lösung für Deutschland aussehen? Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert, dass alle am Markt tätigen Versicherungsunternehmen eine solche Versicherung anbieten müssten und eine grundsätzliche Wahlfreiheit für Wohneigentümer bezüglich des Versicherers garantiert wird. Die Prämien müssten bezahlbar und nach Risiko differenziert sein. Bestimmte Risiken müssten durch einen staatlichen Rettungsschirm abgesichert werden, vor allem für Megaschäden.

Was die Höhe der Policen betrifft, so geht die Verbraucherzentrale Sachsen von Zuschlägen zur Wohngebäudeversicherung von monatlich fünf bis 50 Euro, je nach Risiko, aus. Diese Risikoaufschläge hielten in der bereits erwähnten Forsa-Umfrage von 2021 immerhin fast drei Viertel der befragten Eigentümer (73 %) für angemessen.

Der BdV hat dagegen ein kollektives Pflichtsystem vorgeschlagen, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Danach würden alle Gebäudeeigentümer mit höheren Grundsteuern belastet, mit denen ein von den Ländern organisierter Risikopool finanziert werden kann. Diejenigen, die eine private Versicherung für Elementarschäden nachweisen, würden von dieser Steuer befreit.

MDR-Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 23. Juni 2022 | 19:00 Uhr

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