Ein Demonstrant mit einem Transparent mit der Aufschrift Inflationsausgleich auch für Rentner*innen - Jetzt!
Sozialverbände fordern, auch Rentnern eine Inflationsprämie zu zahlen Bildrechte: IMAGO/Willi Schewski

Rentenpolitik Experte gibt Inflationsprämie für Rentner wenig Chancen

21. Mai 2024, 15:31 Uhr

Beamte im Ruhestand haben im vergangenen Jahr eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe bis zu 2.000 Euro erhalten. Rentner gingen hingegen leer aus. MDR-AKTUELL-Hörer Walter Kaufmann fragt, ob das mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, Artikel 3, vereinbar sei.

Beim Sozialverband Deutschland SoVD und seiner Vorstandsvorsitzenden Michaela Engelmeier, rennt unser Hörer mit seiner Frage offene Türen ein: "Das ist für uns auch tatsächlich absolut nachvollziehbar, auch dieser Wunsch", sagt Engelmeier: "Denn auch Rentnerinnen und Rentner haben mit den stark gestiegenen Verbraucherpreisen und gleichzeitig mit ganz schön geringen Renten zu kämpfen."

Zusammen mit weiteren Sozialverbänden haben verschiedene Landesverbände des SoVD bundesweit Unterschriftenaktionen gestartet. Bei einer gemeinsamen Online-Petition des "Bündnisses Inflationsausgleich" haben bisher mehr als 120.000 Menschen unterschrieben. Sie fordern, die 21,6 Millionen Rentner ebenso wie die Pensionäre zu entlasten.

Bundeskanzler nennt Prämie für Rentner unbezahlbar

Sozialpolitiker der SPD wollten sich auf kurzfristige Anfragen von MDR AKTUELL nicht äußern. Vielleicht scheint die Frage aber auch zu unrealistisch. Denn eine durchschnittliche Zahlung von gut 2.000 Euro, die das "Bündnis Inflationsausgleich" in ihrer Online-Unterschriftenaktion fordert, würde den Steuerzahler 44 Milliarden Euro kosten.

Entsprechend machte Olaf Scholz bei einer Bürgerdialog-Veranstaltung kürzlich klar, dass er das Ansinnen für unbezahlbar hält. Engelmeier vom SoVD, die ebenfalls SPD-Mitglied ist, widerspricht ihrem Kanzler: "Übrigens kann ich mich gar nicht daran erinnern, dass über die Frage der Finanzierbarkeit der Inflationsprämie bei Pensionären, dass es da irgendeine Diskussion gab. Aber wie auch immer, für uns ist es eben auch nicht unbezahlbar, sondern einfach eine Frage des politischen Willens."

In der Tat kosten auch die knapp 1,4 Millionen Pensionäre den Staat einiges. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts fließen mehr als 60 Milliarden jährlich an ehemalige Bundesbeamte, Soldaten, Landesbeamte wie Lehrer oder Ex-Kommunalbeamte und ihre Hinterbliebenen. Der Inflationsausgleich für sie kostet zusätzlich etwa drei Milliarden.

Warum aber erhalten Pensionäre automatisch einen Vorzug, der von Angestellten erstritten wurde? Und warum gilt er dann für die Rentner nicht? Das liegt nicht ausschließlich am Unwillen der Regierung, sagt der Dresdner Rentenberater Christian Lindner: "Es ist so, dass die Rentner den Inflationsausgleich deswegen nicht bekommen können, weil die Rente ein komplett anderes System ist."

Rentenberater sieht keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

Die Rente sei eine Sozialleistung, erklärt Lindner, während das Beamtenruhegehalt aus der Tätigkeit aus dem früheren aktiven Beamtenverhältnis resultiere und "sozusagen einfach eine Weiterzahlung des Gehaltes ist während der Zeit des Ruhestandes. Und diese Inflationsausgleichsprämie, die knüpft eben an der Gehaltszahlung an, ist deswegen für Beamte möglich, in diesem System der Rentenversicherung aber ein völliger Fremdkörper."

Diese Inflationsausgleichsprämie, die knüpft eben an der Gehaltszahlung an, ist deswegen für Beamte möglich, in diesem System der Rentenversicherung aber ein völliger Fremdkörper.

Christian Lindner, Rentenberater aus Dresden

Für gesetzeswidrig hält Rentenexperte Lindner die unterschiedliche Behandlung von Rentnern und Pensionären nicht. Mag sie auch noch so ungerecht erscheinen: "Das liegt einfach daran, dass die Personenkreise halt einfach nicht gleich sind. Die Beamten sind halt Beamte. Und die sonstigen Rentenversicherten haben halt keinen Beamtenstatus, deswegen kommt man dort über den Gleichheitssatz nicht wirklich ran."

Christian Lindner 22 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Auch Ruheständler, die eine Betriebsrente erhalten, die von einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung ausgezahlt wird, schauen beim Inflationsausgleich übrigens in die Röhre. Besser dran sind hingegen diejenigen, die ihre Betriebsrente direkt vom ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Dort ist eine Anpassung an Nettolöhne oder gar die tatsächliche Inflation oft vertraglich festgeschrieben.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 21. Mai 2024 | 06:22 Uhr

104 Kommentare

hilflos vor 9 Wochen

ElBuffo, ein kleiner Hinweis auf die Geschichte in Mitteldeutschland (ich kenne sie nur aus Sachsen-Anhalt) Bis ca 1992 waren zB Polizisten Angestellte mit den ganz normalen Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Steuerzahlungen erfolgten nach der ganz normalen Steuertabelle. Ab ca 1992 begann die schrittweise Verbeamtung und damit eine neue Einstufung des Personales. Im Endeffekt führte es dazu, dass das Brutto der Leute ungefähr um den Betrag der dann wegfallenden Versicherungsbeiträge reduziert wurde, die Versteuerung erfolgte dann über die Steuertabelle B (höhere Steuerbelastung!°!). Diese Differenz, wurde aus meiner Sicht, nicht wieder ausgeglichen.
Im Unterschied zu Beamten, haben viele Menschen im Angestelltenverhältnis (mit vergleichbaren Qualifikationsgrad) viele Möglichkeiten mehr, ihre Situation zu beeinflussen.
Ansonsten empfehle ich Ihnen en Beitrag von Ma-Wi an

SusiundStrolch vor 9 Wochen

Polizei und Feuerwehr sind für mich die Berufsgruppen, welche eines Beamtenstatus würdig sind (eigentlich auch noch das systemrelevante Pflegepersonal…..🥲). Verwaltungsmitarbeiter sollten Angestellte des öffentlichen Dienstes ohne Beamtenstatus sein ! Und würde die Digitalisierung endlich mal in deutsche Amtsstuben Einzug halten, dann könnte man wahrscheinlich die Hälfte dieser Büroangestellten einsparen !

Mischka vor 9 Wochen

@ElBuffo

"Muss er nicht. Wie hoch ist der Beitrag in der aktiven Phase?" Ich denke einmal, dass sich dies auf die Krankenversicherung bezieht. Der Freistaat Thüringen hat keine "Freie Heilsfürsorge" wie z.B. Sachsen. Somit muss sich auch der Pensionär in Thüringen weiter privat krankenversichern. Der Beitrag variiert natürlich je nach dem wo und wie er versichert ist.

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