Beate Zschäpe
Die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat keinen Erfolg mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Sie bleibt lebenslänglich in Haft (Archivfoto). Bildrechte: imago/Sebastian Widmann

NSU-Prozess Beate Zschäpe scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

24. Oktober 2022, 11:55 Uhr

Die rechtsextreme NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss endgültig ihre lebenslange Freiheitsstrafe absitzen. Zschäpe scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch ihre Anwälte wollen nicht aufgeben.

Die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert.

Die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München sowie gegen zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eingelegte Verfassungsbeschwerde sei unbegründet, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Zschäpe sei nicht in ihrem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt worden. (AZ: 2 BvR 2222/21)

Zschäpes Anwälte prüfen weitere Beschwerde

Nach Angaben des Nachrichtenportals Spiegel Online prüfen Zschäpes Anwälte nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Entscheidung des Bundesverfassungserichtshofes hält Zschäpes Anwalt Mathias Gensel demnach für "nicht sonderlich überzeugend". Mit der Beschwerde über den Europäischen Gerichtshof soll das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, den Bundesgerichtshof anzuweisen, neu über die Revision des Urteils am Oberlandesgericht zu entscheiden.

NSU-Morde aus rassistischen Motiven

Das Oberlandesgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die heute 47-jährige Zschäpe zusammen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die rechtsextremistische Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gegründet hatte. Zwischen 2000 und 2007 werden der Gruppe neun aus rassistischen Motiven begangene Morde an Menschen mit Migrationshintergrund zugeschrieben sowie ein weiterer Mord an einer Polizistin.

Hinzu kommen noch zahlreiche Raubüberfälle. Am 4. November 2011 waren nach einem Banküberfall in Eisenach Böhnhardt und Mundlos auf der Flucht vor der Polizei tot in einem ausgebrannten Wohnmobil in einem Vorort von Eisenach gefunden worden. Das Duo soll Suizid begangen haben. Zschäpe stellte sich wenige Tage später der Polizei.

Zschäpe als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht konnte Zschäpe zwar keine direkte Beteiligung an der Ausführung der Morde nachweisen. Sie wurde jedoch wegen "mittäterschaftlicher und mitgliedschaftlicher Beteiligung an mehreren Mordtaten einer rechtsterroristischen Vereinigung" zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, so dass Zschäpe nicht vorzeitig nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Sie sitzt seit 2011 im Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung, ohne jedoch eine mündliche Verhandlung anzusetzen. Die Verteidiger von Zschäpe sahen darin die Gewährung des Rechts auf rechtliches Gehör verletzt und bestritten eine Mittäterschaft Zschäpes.

Bundesverfassungsericht sieht keine "Willkürlichkeit"

Die daraufhin eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Eine mündliche Verhandlung habe der Bundesgerichtshof wegen der Besonderheit des betreffenden Verfahrens nicht ansetzen müssen, da es nur um Rechtsfragen ging. Zschäpe habe auch nur "fragmentarisch" mitgeteilt, welche neuen Argumente zur Mittäterschaft sie in einer Hauptverhandlung hätte ausführen wollen. Das wäre aber nötig gewesen. "Willkürlich" sei das Vorgehen des Bundesgerichtshofs nicht gewesen.

Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag mit.

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MDR (epd/dpa/rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 24. Oktober 2022 | 10:00 Uhr

125 Kommentare

Tschingis1 am 25.10.2022

@Breakpoint
Ich möchte Ihnen keine Vorlesung zum Paragraf 211 StGB geben, jedoch darauf hinweisen, dass die Mordmerkmale in 3 Gruppen geteilt sind. Zur 1. Gruppe gehören: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier und niedrige Beweggründe welche hier als subjektiver Tatbestand bezeichnet werden. Die Merkmale Heimtücke, Grausamkeit und Gemeingefährliche Mittel sind die objektiven Tatbestände in der 2. Gruppe und zur 3. Gruppe gehören Ermöglichungsabsicht und Verdeckungsabsicht, welche auch zum subjektiven Tatbestand gehören.
Die Prüfung ist immer 1 zu 2 zu 3. Und Heimtücke dürfte ja wohl bei der Tötung der Opfer vorliegen, denn diese waren Arg- und Wehrlos.
Das Ergebnis der Hauptverhandlung und Beweisaufnahme war für die Richter, dass Zschäpe bei den Vorbereitungen aktiv handelte und die Durchführung auch billigte, sonst hätte sie sich ja trennen oder diese an den Taten hindern können, in dem sie einfach die Waffe verschwinden ließe. Somit ermöglichte sie auch die Taten.


Hossa am 25.10.2022

Wenn es kognitiv nicht reicht.
Es geht nicht darum die Schuld der Mörder in Frage zu stellen sondern wie Angehörige des Verfassungsschutzes zu Ihnen standen.
Deswegen haben auch Angehörige der Opfer geklagt.

Wessi am 25.10.2022

Aha @ Breakpoint sie halten also "Mitwirkung an der Vorbereitung und Einverständnis" mit der Tat nicht für "heimtückisch"?Die Kriminelle ist, ja IST, denn sie hat sich nicht distanziert, Terroristin.Und grausam dazu.

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