Präsident des Bundessoziagerichts, Rainer Schlegel, spricht am 31.08.2016 in Kassel (Hessen). 4 min
Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, will Minijobs abschaffen. Bildrechte: picture alliance / dpa | Swen Pförtner

Nachteile der Beschäftigungsform Sozialrichter Schlegel fordert Abschaffung von Minijobs

05. Februar 2024, 06:38 Uhr

Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hat sich in der Frankfurter Allgemeinen dafür ausgesprochen, Minijobs abzuschaffen. Wenn Minijobber nicht in die Rente einzahlten, habe das sowohl für die eigene Altersvorsorge als auch für nachfolgende Generationen Nachteile. Außerdem erschweren Minijobs die Weiterentwicklung im Job.

Im Supermarkt Regale einräumen, Putzen oder Kellnern: Es gibt viele verschiedene Minijobs. Dabei können Minijobber entscheiden, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten oder nicht. Viele machen das nicht, damit sie am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto haben.

Aber das wirke sich im Alter auf die Rente aus und belaste zukünftige Generationen, sagt der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel: "Denn derjenige, der keine ausreichende Rente aus eigener Erwerbstätigkeit erworben hat, ist im Alter in aller Regel auf die Grundsicherung im Alter angewiesen und das ist absehbar, wenn man sein Leben lang nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht."

Martin Rosemann 6 min
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Wer nur einen Minijob hat und nicht in die Rentenversicherung einzahlt, verzichte aber nicht nur auf eine höhere Rente, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung: "Sondern man hat auch keinen Schutz im Fall der Erwerbsminderung. Wenn man dann schwer erkrankt und nicht mehr arbeiten kann, bekommt man keine Erwerbsminderungsrente."

Minijobs erschweren Weiterentwicklung im Job

Das Problem ist Rainer Schlegel zufolge aber nicht nur die Rente. Minijobber würden oft auch nicht weiter qualifiziert werden. "Wir haben in Deutschland ein erhebliches Problem damit, dass wir sehr viele unqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben und uns viele Fachkräfte fehlen", sagt Schlegel.

Zumeist betreffe das Frauen. Auch Arbeitsmarktexperte Martin Varga vom Deutschen Gewerkschaftsbund sieht dieses Problem. Von der Arbeitsmarktseite sei das wissenschaftlich belegt: "Minijobs haben nachteilige Effekte, weil sie Menschen darin ausbremsen, ihre Erwerbswünsche zu realisieren – also mehr Stunden pro Woche zu arbeiten. Gerade auch für Frauen kann sich das langfristig nachteilig auf die Arbeitsperspektiven auswirken."

Minijobber gerade im Einzelhandel wichtig

Natürlich gibt es aber auch Kritik an der Idee, Minijobs abzuschaffen. So sagt Sandra Warden von der Gewerkschaft Dehoga: "Wer schematisch die Abschaffung der Minijobs fordert, schaut tatsächlich sehr isoliert nur auf Abgabenfragen. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass es einen Bedarf, sowohl bei den Betrieben als auch bei den Beschäftigten für diese kleinen Teilzeitverhältnisse gibt."

Denn Minijobs seien durchaus beliebt. So gebe es im Gastgewerbe ungefähr genauso viele Minijobber wie Beschäftigte, die sozialversicherungspflichtig sind. Allerdings arbeiten viele der Minijobber nur zeitweise. 

Derzeit arbeiteten 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel, sagt Steven Haarke vom Handelsverband. 800.000 davon seien Minijobber: "Das hat vor allem den Hintergrund, dass wir ganz spezifische, branchentypische Stoßzeiten abdecken müssen. Beispielsweise an den Mittagen oder abends. Insofern erfüllen Minijobber eine ganz wichtige Rolle für den Einzelhandel."

In Mitteldeutschland gab es – den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zufolge – im Juni 2023 mehr als 445.000 Minijobber. Die meisten davon in Sachsen.

Anmerkung der Redaktion In einer ursprünglichen Version dieses Artikels haben Teile des Texts gefehlt. Sie sind nun ergänzt worden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 01. Februar 2024 | 06:08 Uhr

69 Kommentare

Gudrun Wolf vor 13 Wochen

Fast 7 Millionen Menschen waren im letzten Jahr in einem Minijob beschäftigt. Sie haben dabei monatlich zwischen 50 und 520 € regulär verdient. Eigentlich ist seit einiger Zeit jeder Minijobber auch rentenversicherungspflichtig. Wenn man aktiv wird, kann man das abwählen . Nur 20% der gewerblichen Minijobber (ohne Haushaltshilfen) zahlen in die Rentenversicherung ein. Der große Vorteil dabei ist, daß der Arbeitgeberanteil mit 15 % überwiegt. Klar ist auch, daß Rentenbeiträge auf den Minijob keine Altersarmut verhindern. An der Stelle sind die Kommentare einfach nur demagogisch. Man bekommt mit einem Minijob so um die 0,12 Rentenpunkte, also monatlich zwischen 4 und 5 Euro Rente aktuell - ein Zuverdienst eben.
Arbeitgeber zahlen jedoch auch Krankenversicherungsbeiträge, ohne daß man als Beschäftigter daraus Ansprüche erwirbt.

NochJemand vor 13 Wochen

Ein Minijob wird normalerweise pauschal (gering) besteuert. Das zahlt der Arbeitgeber. Es gibt dafür einige Kriterien und Grenzen. - Wenn man nicht zu viel arbeitet oder mehrere Jobs hat oder über 15 Euro Stundenlohn erhält, bleibt die Abgabenlast im sehr kleinen Rahmen.
Ein Teilzeitjob ist dagegen immer voll steuer- und abgabepflichtig.

Rechtsstaatlichkeit vor 13 Wochen

Im Gegenteil, ich verstehe es vollkommen, deshalb auch mein Beitrag, da er von der Problematik scheinbar nichts versteht!
Siehe auch andere Kommentare!
Und es handelt sich dabei ja auch um mündige Bürger, denen man durchaus zutrauen darf, dass sie wissen was sie tun!

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