Voxenergie und Primastrom Energieanbieter müssen Preiserhöhungen zurücknehmen

01. September 2022, 11:24 Uhr

Zwei Berliner Energieunternehmen hatten ihre Preise kurzfristig angehoben. Nun schreitet die Bundesnetzagentur ein. Sie verweist auf die gesetzliche Ankündigungsfrist und fordert, die Preisänderungen zurückzunehmen.

Zwei Energieanbieter müssen ihre Preiserhöhungen wieder zurücknehmen. Betroffen sind nach Angaben der Bundesnetzagentur die Versorger Voxenergie und Primastrom. Ihre Preiserhöhungen vom Dezember 2021 seien rechtswidrig, erklärte die Behörde.

Die Lieferanten hätten die gesetzlich vorgeschriebene Ankündigungsfrist von einem Monat nicht eingehalten. Die Unternehmen seien verpflichtet, die Erhöhung wieder rückgängig zu machen. Bei Missachtung drohe ein Zwangsgeld von 100.000 Euro.

Müller: Ankündigungsfrist einhalten

Behördenchef Klaus Müller erklärte, Lieferanten müssten Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen. Dann könnten sich Haushaltskunden darauf einstellen und entsprechend Entscheidungen treffen.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Mai 2022 Aufsichtsverfahren gegen Voxenergie und Primastrom eingeleitet. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Berlin. Sie bieten unter anderem Strom, Gas und Mobilfunk an.

Verbraucherschutz auch in Krisenzeiten

Die Bundesnetzagentur prüft nach eigenen Angaben fortlaufend, ob Lieferanten alle Regeln und Verpflichtungen einhalten. Bei einem Verdacht auf einen Verstoß kann die Behörde einschreiten. Die Bundesnetzagentur erklärte, auch in angespannten Marktsituationen seien die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das gelte insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbraucher dienten.

Neue Energiesparverordnung in Kraft

Am Donnerstag ist eine neue bundesweite Verordnung zum Sparen von Strom und Heizwärme in Kraft getreten. Sie gilt zunächst für ein halbes Jahr. Demnach sollen öffentliche Gebäude nur noch bis 19 Grad geheizt werden, ausgenommen Kliniken, Kitas und Schulen sowie Sozialeinrichtungen.

Geschäfte müssen ihre Türen nun geschlossen halten. Gebäude und Denkmäler sollen nicht mehr angestrahlt werden. Leuchtreklamen und Werbeanlagen müssen zwischen 22 und 16 Uhr abgeschaltet werden.

MDR (luz) / dpa, AFP

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 01. September 2022 | 11:30 Uhr

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