Fertighausaufbau in Elementbauweise
Erhöhen sich während des Hausbaus die Preise, sollten die künftigen Eigenheim-Besitzer genau auf die Baukosten schauen. Bildrechte: imago/Geisser

Hausbau zum Festpreis Sind Preisanpassungen bei Bauverträgen erlaubt?

14. Juni 2023, 14:01 Uhr

Bauen kann während der Bauphase immer teurer werden. Gründe gibt es viele: vorab nicht erkannte Schwierigkeiten, teurere Materialien und mehr. Viele Bauunternehmen lassen sich deswegen sogenannte Preisgleitklauseln unterschreiben. Sie legen fest, dass der vereinbarte Preis nur für eine bestimmte Zeit gilt. Ein MDR-AKTUELL-Nutzer musste diese Erfahrung machen und fragt sich, ob solche Klauseln überhaupt rechtlich zulässig sind.

Ralf Geißler, Wirtschaftsredakteur
Bildrechte: MDR/Isabel Theis

Es sollte ein Traumhaus werden für Dániel Schwarz und seine Familie. Doch nun fühlt es sich manchmal wie ein Alptraum an. Schon zwei Mal erhielt der Naumburger Schreiben über eine Baupreisanpassung. Stand 1. Juni soll sein Haus 17.000 Euro mehr kosten als geplant. Dabei war mal ein Festpreis vereinbart. Doch der galt nur, wenn binnen acht Monaten der Bau beginnt. "Wir dachten, wir kriegen das in acht Monaten. Problem war, das Generalunternehmen hat sich mit Vertragsbeginn am 6. April 2022 noch drei Monate Zeit gelassen." Erst am 6. Juli habe es dann das Gespräch mit dem Architekten zu einem Musterhaus gegeben.

Anschließend verging Zeit für die Baugenehmigung. Bei den Bauvorbereitungen war das Wetter schlecht und so waren acht Monate schnell um. Noch kein Stein stand und die erste Preisanpassung flatterte ins Haus.

Wenn Einfamilienhäuser gebaut werden, sitzen sich oft sehr ungleiche Partner gegenüber: ein erfahrenes Bauunternehmen und völlig unerfahrene Vertragspartner. Das sei ein Problem, sagt Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Hier im konkreten Fall stellt sich für mich die Frage, ob der Bauunternehmer aufgrund seines Erfahrungs- und Wissensvorsprungs nicht hätte wissen müssen, dass dieses Zeitfenster zwischen Baubeginn und Vertragsschluss gar nicht einzuhalten sein wird."

Preisanpassungen nur bei voller Transparenz

Ob die Frist, mit der das Festpreisversprechen ausgelaufen ist, rechtens war, könne man infrage stellen. In sehr vielen Fällen seien Preisanpassungsklauseln ohnehin unwirksam. Zu dieser Einschätzung kommt der Rechtsanwalt Mario van Suntum vom Bauherrenschutzbund.

Zunächst einmal sei es erlaubt, einen Preis nur für eine bestimmte Zeit zu garantieren. Die Anpassung danach unterliege aber hohen Anforderungen. So müsse sie für beide Seiten nachvollziehbar sein. Eine Formulierung im Vertrag, dass sich der Preis nach internen Einkaufslisten des Bauunternehmers erhöhe, sei ungültig. Selbst eine Anpassung nach dem offiziellen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes hält van Suntum für unwirksam.

Der Rechtsexperte erklärt: "Es gibt also Rechtsprechung, die sagt, dass solche Preisanpassungen immer nur nach den tatsächlichen, nachweisbaren Kosten zu berechnen wären." Das heiße, der Unternehmer müsse nachweisen, dass einzelne Kosten erhöht wurden, er müsse sich aber gleichzeitig Preissenkungen bei anderen Kosten anrechnen lassen. "Das muss so eine Klausel berücksichtigen, so dass der bloße Verweis auf einen Index wohl untauglich ist."

Bauunternehmen sollen nicht benachteiligt werden

Trotzdem haben Preisanpassungsklauseln einen Sinn. Die Politik hat sie erlaubt, weil Bauunternehmen nicht einseitig benachteiligt werden sollen. Verzögerungen am Bau liegen ja oft an Behörden. Steigen zum Beispiel während des Genehmigungsverfahrens die Materialpreise drastisch, soll es zwischen Unternehmer und Bauherren einen Ausgleich geben.

Darauf beruft sich auch das Bauunternehmen unseres Hörers. Es schreibt, man lasse sich nicht absichtlich viel Zeit. "An einer Verzögerung der Leistung haben wir so oder so überhaupt kein wirtschaftliches Interesse, da eine Verzögerung immer dazu führt, dass unsere Einkaufspreise stärker steigen, als es der Preisindex wiedergibt."

Bauvertrag vorher prüfen lassen

Dániel Schwarz bezweifelt das. Er kann die Preiserhöhungen nicht nachvollziehen. Zudem ärgert er sich, dass ihm Mehrleistungen angeboten werden, von denen er nicht weiß, ob er sie benötigt.

Verbraucherschützer und Baurechtler raten: Jeden Bauvertrag vor Unterzeichnung prüfen lassen. Das kostet womöglich ein paar hundert Euro, kann am Ende aber Tausende sparen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 14. Juni 2023 | 06:00 Uhr

4 Kommentare

Lyn am 14.06.2023

Es gibt selbst bei größeren Reparaturen und Instandhaltungsmassnahmen immer neue Tatsachen die dann die Rechnung gegenüber dem Kostenvoranschlag erhöhen.
Warum sollte das beim Neubau anders sein.

steka am 14.06.2023

Festpreis ist immer mit Risiko verbunden, ich hatte mal ein Festpreisangebot, auf Nachfrage waren nebenleistungen wie Bauschuttentsorgung und Gerüstbau nucht enthalten. Ergo war die Firma im Kostenvergleich fast noch teurer als der teuerste Anbieter mit deailiertem Leistungs- und Matrialverzeichenis,bei dem man noch verhandeln konnte, was zusätzlich rein sollte und welche Leistungen gestrichen werden sollten. Es ist aber logisch, daß die Angebote befristet sind.

ElBuffo am 14.06.2023

Der Bauunternehmer wird kaum das Risiko vollständig übernehmen bzw. entsprechende Risikoaufschläge kalkulieren, wenn solche Klauseln nicht zulässig wären. Alternative wäre noch, dass der mangels Risikovorsorge pleite geht. Da kommt dann erst Freude auf, wenn es mitten im Bau nicht weitergeht. Der neue Bauunternehmer wird dann auch nicht die Preise vom letzten Jahr aufrufen. Auf Kante genäht, ist da meist nicht so ideal.

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