Teurer Urlaub Hotels geben steigende Energiekosten an Gäste weiter
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03. Dezember 2022, 05:00 Uhr
Immer mehr Hotels in Deutschland erheben einen Energiekostenzuschlag pro Person und pro Übernachtung, weil die Preise so sehr gestiegen sind. Das ist grundsätzlich legitim – wenn die Gäste rechtzeitig darüber informiert werden.
- Einige Hotels wollen die hohen Energiekosten an ihre Gäste weitergeben.
- Damit der Energiekostenzuschlag gilt, müssen Gäste beim Abschluss des Beherbergungsvertrages darüber informiert worden sein.
- Reiseveranstalter dürfen den Preis um maximal acht Prozent bis drei Wochen vor der Reise erhöhen.
Ob im Thüringer Wald oder im Harz, ob an Nord- oder Ostsee – in immer mehr Hotels werde den Gästen mittlerweile nicht nur der Zimmerpreis in Rechnung gestellt, bestätigt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland: "In der Tat gibt es in Deutschland einige Hotels, die versuchen, die hohen Energiekostensteigerungen, unter denen sie leiden, in Form von Energiekostenzuschlägen an die Gäste weiterzugeben."
Je nach Region und Kategorie des Hotels pendelt der zusätzlich zum Zimmerpreis erhobene Energiekostenzuschlag zwischen fünf und zehn Euro pro Übernachtung und Person. In welcher Form Hoteliers die gestiegenen Energiekosten weitergeben, das sei, sagt Markus Luthe, letztlich eine Marketingfrage und die müsse jeder Betrieb für sich entscheiden: "Wälze ich die gestiegenen Kosten in den allgemeinen Preis über oder entscheide ich mich, diese Kostensteigerungen separat in einem Energiekostenzuschlag auszuweisen?"
Zusatzgebühr für Energiekosten zulässig
Eine Extragebühr wie ein Energiekostenzuschlag ist auch nach Einschätzung von Jan Philipp Stupnanek, Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, grundsätzlich zulässig. Allerdings nicht aus heiterem Himmel nach dem Bezug des Zimmers, sondern mit Ankündigung: "Eine Energiekostenpauschale gehört zu den Nebenkostenpauschalen und ist vor der Buchung auszuweisen", erklärt Stupnanek. Zum Beispiel auf der Webseite des Hotels.
Ob der Aufenthalt über ein Hotelportal oder direkt gebucht wird, spiele dabei keine Rolle: "Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung telefonisch oder über eine Internetseite erfolgt", sagt Stupnanek.
Beim Abschluss des Beherbergungsvertrages muss der Gast über den Energiekostenzuschlag informiert worden sein und dem auch zugestimmt haben. Taucht der Energiezuschlag aber erst bei der Abreise auf der Rechnung auf, dann ist die Forderung laut Stupnanek null und nichtig: "Wurde die Energiepauschale nicht vereinbart und wurde diese nachher in Rechnung gestellt, muss diese aus unserer Sicht auch nicht bezahlt werden."
Preiserhöhung um maximal acht Prozent erlaubt
Aber auch Pauschalurlauberinnen und -urlauber sind nicht automatisch vor Preiserhöhungen geschützt, ergänzt der Reiserechtsexperte, da Reiseunternehmen mit entsprechenden Klauseln für den Fall der Fälle vorbauen können. Vor allem für Frühbucherinnen und -bucher könne ein Blick in den Vertrag aufschlussreich sein: "Zunächst muss im Pauschalreisevertrag, in der Regel durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine solche Änderung des Reisepreises vorbehalten sein."
Eine Preiserhöhung kann erstens jedoch nicht von heute auf morgen erfolgen und zweitens müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein: "Die Umstände, warum der Preis erhöht wird, müssen nach Vertragsschluss eingetreten sein und müssen beispielsweise die Folge einer Erhöhung des Preises für Energieträger sein", sagt Stupnanek.
Erhöhen darf der Reiseveranstalter den Preis allenfalls um maximal acht Prozent und das auch nur bis drei Wochen vor Antritt der Reise: "Verbraucherinnen und Verbraucher haben an dieser Stelle dann die Wahl: Entweder nehmen sie das Angebot an, also die Erhöhung des Reisepreises, oder aber sie erklären den Rücktritt vom Vertrag", erklärt Stupnanek. Ab dem 20. Tag vor Reisebeginn ist es den Veranstaltern untersagt, an der Preisschraube zu drehen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. Dezember 2022 | 06:00 Uhr
Matthi am 04.12.2022
Ich persönlich kann verstehen wenn Hotelbetreiber die gestiegenen Kosten an die Urlaubsgäste weitergeben. Das Problem auf der anderen Seite ist dann aber das Familien nur einen bestimmten Geldbetrag für Urlaub zur Verfügung haben und da Urlaub machen wo sie sich für ihr Geld den Urlaub leisten können. Wenn Deutschland zu teuer wird dann wird im Ausland Urlaub mit AI gemacht.
Thommi Tulpe am 04.12.2022
Auch das gehört sicher zur viel zitierten "Zeitenwende"!? Die Zeiten relativ preiswerter Energie sind für uns mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den souveränen Staat Ukraine endgültig zu Ende gegangen. Es macht keinen Sinn, mit einem Kreml-Despoten verhandeln zu wollen, der nicht mit sich verhandeln lässt. Wir alle müssen umdenken. Anbieter wie Verbraucher. Hier greifen aber immer marktwirtschaftliche Gesetze: Der Preis wird immer noch von der Nachfrage bestimmt. So wegen nachvollziehbarer Preiserhöhungen Dienstleistungen und Produkte nicht mehr nachgefragt werden, gehen Unternehmen, deren Dienstleistungen und Produkte hierzulande wegen dieser extremen Verteuerungen wenig bis nicht mehr nachgefragt werden, eben in die Pleite ("Sozial"-marktwirtschaftliches Gesetz). Würde der Staat, wie immer gefordert, alles "sponsern", was von der Pleite bedroht ist, hätten wir wieder Sozialismus. Und dieser war aus wirtschaftlicher Sicht auch nicht überlebensfähig.
Jan-Lausitz am 03.12.2022
Wie schon weiter unten geäußert, verstehe auch ich nicht, wie man nun über die Preiserhöhungen "erstaunt tut". Die Hotels sind wie Handwerker, Mittelstand und Normalbürger ebenso wenig die Verursacher dieser ganzen Gemengelage. In Deutschland wird jeden Tag ein weiterer Stein aus einem funktionierenden System herausgeschlagen. Wer sind die Verursacher dieser Lage in der wir uns jetzt mit diesem Kostendruck und zunehmenden Energiemangel befinden?