Das Schufa-Loge steht auf einer Glastüre.
Schufa-Score nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Andreas Arnold

Europäischer Gerichtshof Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein

07. Dezember 2023, 20:19 Uhr

Egal ob beim Mietvertrag, dem Handyanbieter oder dem
Stromversorger: Mit einem schlechten Schufa-Score hat man oft wenig Chancen. Nun hat das höchste europäische Gericht klargestellt, welchen Einfluss der automatisierte Schufa-Score haben darf. Unternehmen dürfen nicht nur nach Beurteilung durch die Schufa entscheiden, ob Kunden Kredite erhalten.

Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Der sogenannte Schufa-Score sei als eine grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" anzusehen, sofern die Kunden der Schufa ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimäßen, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.

Prüfung von Kreditwürdigkeit einer Person

Banken, Telekommunikationsdienste, Energieversorger oder Kreditvermittler fragen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa sammelt Daten beispielsweise bei Bankgeschäften und errechnet daraus einen Wert, den sogenannten Score-Wert, für einzelne Verbraucher. Mit diesem Wert wird die Wahrscheinlichkeit errechnet, ob jemand seine Rechnungen zahlt.

Eine schriftliche Auskunft der Schufa Holding AG 5 min
Eine schriftliche Auskunft der Schufa Holding AG. Bildrechte: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

Hintergrund ist Fall aus Deutschland

Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist ein Fall aus Deutschland. Dabei hatte eine Person, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihm seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klären zu lassen. Die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Menschen rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.

Verwaltunggericht Wiesbaden muss erneut entscheiden

Die Richter in Luxemburg entschieden nun, dass das Scoring darunter fällt und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die Kunden der Schufa dürften dem Score keine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung ist.

Schufa begrüßt Urteil

Die Schufa begrüßte das Urteil: Es sorge für Klarheit, wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der DSGVO verwendet werden dürfen. Das weit überwiegende Feedback der Kunden laute, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss seien, teilte die Schufa nach dem Urteil mit.

Gerichtshof grenzt zudem Nutzung von Schufa-Wert ein

Der EuGH entschied außerdem, dass private Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten über die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Die Schufa hatte diese Frist allerdings schon im März auf sechs Monate verkürzt. Damit speichert sie die Daten nicht mehr länger als das öffentliche Verzeichnis.

Das Geschäftsmodell der Schufa

Zum Geschäftsmodell der 1927 gegründeten "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" gehört es, Daten zu sammeln. Auf deren Basis liefert die Schufa ihren etwa 10.000 Vertragspartnern bei berechtigtem Interesse eine Einschätzung zur Bonität von Verbrauchern. Nach eigenen Angaben verfügt die Schufa über Informationen zu 68 Millionen Menschen in Deutschland. Pro Tag erteilt die Auskunftei im Schnitt 320.000 Auskünfte an Unternehmen. Außer der Schufa gibt es weitere Wirtschaftsauskunfteien: etwa Creditreform und Crif.

Die Schufa erhält Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten, den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten. Sie speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.

dpa, AFP (das)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 07. Dezember 2023 | 11:07 Uhr

Mehr aus Wirtschaft

Mehr aus Deutschland