ILLUSTRATION - Eine Person zündet sich einen Joint an.
Ab dem 1. April ist Kiffen in Teilen legal, auch in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Fragen und Antworten Legalisierung von Cannabis zum 1. April: Was gilt in Sachsen-Anhalt?

01. April 2024, 17:44 Uhr

Der Besitz und auch der Konsum von Cannabis wird in Teilen in Deutschland mit dem 1. April legalisiert. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt kritisiert das Gesetz. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur neuen Regelung.

Ab Ostermontag sind Besitz und Konsum von Cannabis legal – allerdings nicht ohne Einschränkungen. Die Behörden in Sachsen-Anhalt fühlen sich von dem neuen Gesetz überrumpelt. Viele Fragen seien noch offen, kritisieren.

Eine Frau hält einen Joint in der Hand 1 min
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Am 1. April wird Cannabis zum Teil legalisiert. Im Audio hören Sie, was wo in Sachsen-Anhalt erlaubt ist – und was nicht.

MDR SACHSEN-ANHALT Sa 30.03.2024 11:06Uhr 00:39 min

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Cannabis legal: Was genau gilt ab dem 1. April?

Erlaubt ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen.

Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa in abschließbaren Schränken und Räumen.

Wo darf Cannabis in Sachsen-Anhalt geraucht werden?

Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Untersagt wird Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Auf Stadtplänen im Internet können Menschen entsprechende Bannmeilen einzeichnen. Geht man nach dieser Karte, darf in großen Teilen von Städten wie Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal nicht öffentlich gekifft werden. Auf dem Domplatz und im Stadtpark von Magdeburg oder auf dem Marktplatz von Halle wäre das Rauchen von Cannabis demnach aber möglich.

Gibt es beim Autofahren eine Grenze, ähnlich wie beim Alkohol?

Das Innenministerium in Magdeburg weist darauf hin, dass es weiterhin verboten sei, unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug zu fahren. Daher werde die Landespolizei im Rahmen von Verkehrskontrollen verstärkt ein Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit legen.

Wie will die Polizei das Gesetz kontrollieren?

Gerade in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Lage kompliziert. Pflanzen, die eigentlich erst ab dem 1. April angebaut werden dürfen, brauchen mehrere Wochen, bis sie geerntet werden können. In dieser Übergangsphase wird es laut Innenministerium auf den konkreten Einzelfall ankommen, ob ein Anfangsverdacht zum Beispiel von "Dealen" vorliegt. Die Weitergabe von Cannabis bleibt weiterhin verboten.

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Mit der Teillegalisierung von Cannabis haben Polizei und Justiz in Sachsen-Anhalt mehr zu tun, so die Erwartung.

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Gibt es bereits erste Cannabis-Clubs in Sachsen-Anhalt?

Die sogenannten Cannabis-Clubs dürfen erst zum 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen. Für sie gelten strenge Regeln: Die Clubs müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein, dürfen nicht in Wohngebäuden untergebracht sein und nicht durch auffällige Schilder oder anders für sich werben. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist ebenfalls tabu. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden.

Im Vereinsregister von Sachsen-Anhalt sind aktuell drei aktive Clubs verzeichnet: in Bernburg, Wernigerode und Selke-Aue. Der Cannabis-Club in Bernburg teilte mit, die Anzahl der Mitglieder zunächst auf 150 zu beschränken, um die Strukturen zu etablieren.

Was heißt die Legalisierung von Cannabis für Justiz und Polizei?

Polizei und Justiz gehen davon aus, dass durch das Gesetz deutlich mehr Arbeit auf sie zukommt. Weil Verurteilungen für Fälle, die künftig legal sind, rückwirkend straffrei ausgehen sollen, rechnet das Justizministerium damit, dass eine vierstellige Anzahl von Fällen noch einmal bearbeitet werden müssten. "Die neuen Bestimmungen werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften erheblich fordern", sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) rechnet nicht mit einer Arbeitsentlastung. Der Aufwand für die Landespolizei werde wegen der Detailtiefe der vorgesehenen Regelungen wesentlich steigen, erklärte sie in der vergangenen Woche im Landtag.

Was sagt Sachsen-Anhalts Landesregierung?

Die Landesregierung hat die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes zum 1. April scharf kritisiert. "Wir stehen vor dem Problem, dass es ein Gesetz gibt, dass wir nicht administrieren können", sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe. Die Vorbereitungszeit für das Gesetz sei viel zu kurz. In den nächsten Wochen werde sich zeigen, wie das Gesetz ausgestaltet werde.

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dpa; MDR (Mario Köhne)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 01. April 2024 | 07:00 Uhr

46 Kommentare

Mediator vor 4 Wochen

Was soll denn passieren?
Das Vorgehen ist doch analog zum Alkohol:
- gibt es Auffälligkeiten beim Fahrverhalten
- nimmt man bei einer Kontrolle Ausfallerscheinungen / spezifische Gerüche wahr?
- führt ein Schnelltest zu einem positiven Ergebnis?

Falls ja wird alles weitere ein Amtsarzt durch eine Blutprobe feststellen.

Mediator vor 4 Wochen

Ich bin weder ein Freund von Cannabis noch einer von Alkohol.
Also stellen sie mal nicht alle die dieses neue Gesetz für eine sinnvolle Evolution der Drogengesetzgebung halten in die Ecke von Drogenkonsumenten.

Gegenfrage:
Was antworten sie denn ihren Kindern wenn die meinen sie wollen jetzt mal nen Schnaps trinken? Einsicht erzielt man in der Regel nicht mit schlichten Verboten, sondern damit, dass man sachlich über Gefahren und Risiken redet und das auch vorlebt.

Ines W. vor 4 Wochen

Der Konsum von Cannabis ist schn lange straffrei, lediglich der Besitz ist noch mit Strafe bedroht und selbst da hilt, dass geringfügige Mengen nicht bestraft werden sollen.

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