Hilfe verweigert Burgenlandkreis kürzt Asylbewerbern die Leistungen
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24. Juni 2024, 16:49 Uhr
Pflege von Parkanlagen oder Ausbesserung von Bänken auf der einen, Sprachkurse auf der anderen Seite – mit dieser Mischung versucht der Burgenlandkreis, arbeitslose Asylbewerber zu beschäftigen. Doch die meisten Betroffenen erscheinen nicht zu den Maßnahmen. Der Landkreis hat nun reagiert und bei einigen Menschen die Sozialleistungen gekürzt. Doch an der Art der Arbeitseinsätze gibt es auch Kritik.
Nach dem Landkreis Mansfeld-Südharz verpflichtet auch der Burgenlandkreis Asylsuchende zu Arbeiten für das Gemeinwohl. Nach Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT sind davon derzeit 96 Menschen betroffen. Der Landkreis setzt die Menschen in seinen eigenen Gesellschaften ein – etwa bei der Pflege von Parkanlagen, bei Mäharbeiten, oder der Beseitigung von Moos und Unkraut. Auch bei der Ausbesserung von Bänken, Schutzhütten und Geländern sollen Geflüchtete helfen. Arbeiten also, die man auch ungelernt ausüben kann.
Gekoppelt sind die Tätigkeiten nach Angaben des Kreises an einen Sprachkurs. Beides soll im täglichen Wechsel stattfinden. Davon erhofft sich der Landkreis, Menschen besser integrieren zu können.
Zwei Drittel bleiben Maßnahmen fern
Wie der Landkreis auf Anfrage mitteilte, nimmt aber nur knapp ein Drittel der Asylsuchenden regelmäßig an den Maßnahmen teil. Der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU), sagte MDR SACHSEN-ANHALT, deshalb habe man erste Sanktionen verhängt. Sozialleistungen seien gekürzt worden, in weiteren Fällen liefen Anhörungen. Zu den konkreten Gründen, warum die Arbeit nicht angenommen wurde, wollte sich der Landrat nicht äußern. Gleichzeitig verwies er darauf, dass in vielen Fällen die Anhörungen noch laufen würden.
Nach Ansicht des Landrates ist es angemessen, die Menschen zu bestimmten Arbeiten zu verpflichten. Ziel bleibe aber, Migranten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen.
Asylbewerberleistungsgesetz
Die Beschäftigungen für Geflüchtete, die nun durch mehrere Landkreise angewiesen wurden, gehen auf das Asylbewerberleistungsgesetz zurück. Unter §5 Arbeitsgelgenheiten heißt es dort: "In Aufnahmeeinrichtungen […] sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. [...] Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient."
Die Tätigkeiten wird dem Gesetz zufolge mit 80 Cent pro Stunde vergütet werden, sofern durch die Arbeit nicht höhere Ausgaben entstehen. Weigert sich jemand, diese Aufgaben auszuführen, können die Sozialleistungen zum Teil gekürzt werden.
Lamsa-Geschäftsführer: "Geflüchtete sind keine willfährigen, billigen Arbeitskräfte"
Anfang Juni hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz 15 Asylsuchenden die Leistungen gekürzt. Der Grund: Sie sollen sich geweigert haben, bei Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser an der Helme zu helfen. Am Vorgehen des Kreises gab es Kritik. Der Geschäftsführer des Landesnetzwerkes Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (Lamsa), Mamad Mohamad, sagte MDR SACHSEN-ANHALT, Geflüchtete seien keine willfährigen, billigen Arbeitskräfte, denen man Arbeitseinsätze befehlen könne.
MDR (Attila Dabrowski, Jörg Wunram, Oliver Leiste)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. Juni 2024 | 12:00 Uhr
sgd.fan vor 24 Wochen
Was nehme ich mit um als Flüchtling oder Migrant anerkannt zu werden? Ja ich nehme mein Paß und viele persönliche Dinge mit wenn dies zu retten ist. Es ist überhaupt kein Problem die Sprache in einem anderen Land zu lernen zumindest die Grundvoraussetzung das ich das auch will. Mein Kollege aus Polen ist mir immer noch dankbar und wir verstehen uns super. Ich habe auch polnische Sprache durch ihn kennengelernt und da ich nicht weit von Polen lebe, bin ich oft in Polen einkaufen. Wer arbeiten will der findet auch Arbeit auch wenn er Sprachkenntnisse noch nicht so weit ist aber wenn ich Kurse dafür nicht annehme egal welche Sprache dann will man nicht, das Angebot ist vorhanden um zumindest Grundbegriffe zu lernen und bei Hilfe jeglicher Art kann man es auch mit Händen erklären. Zum Beispiel Sandsäcke befüllen bei Hochwasser und bei Reinigungsarbeiten zu helfen. Wo ist ihr Problem dabei?
Anita L. vor 24 Wochen
Und genau hier werde ich wirklich skeptisch, astrodon. Denn genau da fehlen alle wichtigen Parameter, um diese zwei Drittel einordnen zu können: Wer hat hier wen genau auf welche Weise zu welchen Diensten verpflichtet? Und welche Gründe werden bzw. wurden vorgebracht? Das Ganze erscheint mir insgesamt absolut nicht koscher. Im Übrigen ist es gefährlich, hier von Ihnen oder mir oder überhaupt einem "normalen" Fall eines behördlichen Vorgangs auszugehen (mal ganz abgesehen davon, wie viele "Sie" und "ich" mit solchen Behördenvorgängen überfordert sind, wie man anhand der an den Gerichten anhängigen Einsprüchen gegen Leistungskürzungen aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Verstöße gegen Vorschriften, Termine,... sehen kann).
astrodon vor 24 Wochen
@Eule: "demokratischer Rechtsstaat" bedeutet aber nicht, sich als Staat/Behörde/Gesellschaft vera...lbern zu lassen, da kommt bei mir die "wehrhafte Demokratie" schon lange vorher. Und es gibt sicher einzelne mit guten und belegbaren Gründen - aber sicher nicht bei 65 von 96. Und diese 96 sind mit Sicherheit weder Kinder, Senioren, Alleinerziehende oder Kranke.