Landgericht Magdeburg Prozess nach Halle-Attentat: Angeklagter gesteht, Opfer erschossen zu haben

21. Juli 2020, 20:53 Uhr

Neun Monate nach dem Terroranschlag von Halle hat am Dienstag der Prozess begonnen. Der Angeklagte Stephan B. steht in Magdeburg unter anderem wegen zweifachen Mordes vor Gericht – unter den Augen der internationalen Öffentlichkeit. Am ersten Verhandlungstag hat er vor Gericht gestanden, Jana L. und Kevin S. erschossen zu haben.

Ende des ersten von 18 Verhandlungstagen: Am Dienstagmittag hat am Landgericht in Magdeburg der Prozess nach dem Attentat von Halle begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft Stephan B. zweifachen Mord vor. Außerdem listet die Anklage neun Mordversuche auf, die insgesamt 68 Menschen betreffen. Es wird der bislang größte Prozess in der Geschichte Sachsen-Anhalts.

Die Aussage des Angeklagten

Der Angeklagte hat am ersten Verhandlungstag vor Gericht gestanden, zwei Menschen erschossen zu haben. Er ist nach eigener Aussage am 9. Oktober 2019, kurz nach 12 Uhr, an der Synagoge in Halle gewesen. Stephan B. gesteht, an der Tür der Synagoge eine Frau erschossen zu haben. Der Name der Passantin ist Jana L. Es tue ihm leid, dass er sie erschossen habe: "Das war nicht geplant und nicht gewollt." Stephan B. sagt aus, dass er in der Synagoge Waffen einsetzen wollte.

Nach einer Unterbrechung der Sitzung befragt ihn die Richterin zum Tathergang im Imbiss Kiez-Döner in Halle. Der Angeklagte sagt: "Einer stand in der Tür, ich weiß, dass ich auf ihn geschossen habe." Stephan B. sagt, er habe den 20-jährigen Kevin S. für einen Muslim gehalten. Es habe ihn hart getroffen, "einen Weißen" erschossen zu haben. Er habe möglichst viele Muslime und Schwarze töten wollen. Der Angeklagte gesteht, bei der Flucht im Auto einen Schwarzen angefahren zu haben.

Flucht nach Wiedersdorf

Anschließend schildert der Angeklagte seine Flucht nach Wiedersdorf bei Landsberg. Er berichtet, dass er an den Türen mehrerer Häuser geklingelt habe. Ein Mann habe ihm geöffnet. Diesen habe er mit einer Pistole bedroht und ihn aufgefordert, ihm die Autoschlüssel zu geben. Der Mann, Jens Z., habe sich geweigert. Stephan B. hat ihn daraufhin angeschossen. Als die Lebensgefährtin des Mannes hinzukommt, habe er auch sie angeschossen. Mit beiden habe er Mitleid.

Als Nächstes stiehlt Stephan B. nach eigener Aussage ein Taxi und setzt damit seine Flucht fort. Er habe dann im Stau gestanden, die Polizei sei direkt hinter ihm gewesen. Nach einem Fluchtversuch zu Fuß "war es vorbei". Die Waffen seien im Auto gewesen, er habe keinen Widerstand mehr leisten können.

Angeklagter: Vorher nicht über Tat gesprochen

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens befragte den Angeklagten auch zu seinem Hintergrund und zur Vorbereitung der Tat. Es ging um den verkürzten Wehrdienst, den er geleistet hat und sein nicht abgeschlossenes Studium. Er sagt, dass die Flüchtlingskrise für ihn ein "Cut" gewesen sei und sein Leben beeinflusst habe. Bei seiner Aussage musste ihn die Richterin mehrfach darauf hinweisen, keine menschenverachtenden Begriffe zu verwenden.

Stephan B. berichtete, dass er ab 2015 begonnen habe, sich Waffen zu kaufen. Ab 2016 habe er angefangen, selbst Waffen zu bauen. Über den Waffenbau habe er sich im Internet informiert. Einer Gruppe habe er sich nicht angeschlossen.

Bereits im Sommer vor dem Anschlag hat sich Stephan B. nach eigener Aussage die hallesche Synagoge angesehen. Er sei dabei wie ein normaler Passant an dem Gebäude vorbeigegangen. Zwei Mal sei er mit dem Auto seiner Mutter nach Halle gefahren. Bis zur Tat habe er mit niemandem über sein Vorhaben gesprochen.

Um 17:15 Uhr endet der erste Verhandlungstag. Am morgigen Mittwoch geht der Prozess weiter. Das Video der Tat soll dann gezeigt werden, dazu soll der Ermittler aussagen, der das Video ausgewertet hat. Zudem hat der Bundesanwalt angekündigt, am Mittwoch Fragen stellen zu wollen.

Prozessbeginn hat sich um zwei Stunden verzögert

Am ersten Prozesstag hat das Landgericht bereits ab 7 Uhr die Türen für Nebenkläger, Zuschauer und Medienvertreter geöffnet. Gegen 9 Uhr ist der Angeklagte im Gerichtsgebäude eingetroffen. Stephan B. ist derzeit in der Justizvollzugsanstalt Burg inhaftiert, von dort wurde er mit einem Hubschrauber nach Magdeburg gebracht.

Der Beginn der Verhandlungen war für 10 Uhr angesetzt, der geplante Start hat sich allerdings um etwa zwei Stunden verzögert. Wenige Minuten vor dem angesetzten Beginn stehen noch viele Besucher und Medienvertreter vor dem Gerichtsgebäude. Um 11:30 Uhr sagt ein Gerichtssprecher, dass nun das Foyer geräumt werde. Etwa 20 Minuten später wird der Angeklagte gefesselt in den Saal geführt. Er wirkt ruhig und trägt eine Maske, berichtet ein Reporter von MDR SACHSEN-ANHALT aus dem Gerichtssaal. Im Saal herrscht Stille.

Besondere Sicherheitsvorkehrungen und internationale Beachtung

Für die Verhandlung gelten strenge Regeln – einerseits wegen der besonderen Bedeutung des Falls, andererseits wegen der Corona-Pandemie. So ist der Angeklagte gefesselt und von Spezialkräften begleitet in den Gerichtssaal gebracht worden. In den Saal wurde darüber hinaus eine schusssichere Wand zwischen Prozessbeteiligten und Zuschauerraum eingezogen. 

Wegen der Corona-Gefahr müssen Zuschauer und Medienvertreter im Verhandlungssaal einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zudem mussten sie sich vor Betreten des Saals dreimal an Security-Checkpoints durchsuchen lassen, berichtet ein Reporter von MDR SACHSEN-ANHALT.

Das Verfahren sorgt auch international für großes Interesse. Neben der "New York Times" berichten auch israelische, niederländische und Schweizer Medien aus dem Gerichtssaal. Für Medienvertreter gibt es im Saal genau 44 Sitzplätze. 50 weitere Plätze sind für Zuschauer reserviert. Insgesamt wurden für die Prozessvorbereitung 300.000 Euro bereit gestellt. Davon wurden auch die Sicherungsmaßnahmen im Gerichtssaal bezahlt.

Anschließend betreten die Richter den Raum. Bundesanwalt Kai Lohse verliest die Anklageschrift. Darin stehen folgende Vorwürfe: zweifacher Mord, versuchter Mord in 68 Fällen, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung und Volksverhetzung.

Bei Verurteilung droht lebenslange Freiheitsstrafe

Gerichtssprecher Henning Haberland wies vor der Verhandlung darauf hin, dass trotz Videos und eines Geständnisses des Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt. Bei einer Verurteilung droht Stephan B. eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlich ist eine anschließende Sicherungsverwahrung möglich. Beraten wird der Angeklagte von zwei Pflichtverteidigern.

43 Nebenkläger zugelassen

Zum Prozess sind 43 Nebenklägerinnen und -kläger zugelassen. Dazu gehören Angehörige der Opfer sowie Mitglieder der Jüdischen Gemeinde. Einer der Nebenkläger ist der Vater des ermordeten Kevin S., der nun erstmals öffentlich über den Verlust seines Sohnes sprach. 

Die Nebenkläger können den Prozess entscheidend mitprägen – etwa indem sie Beweisanträge stellen oder Zeugen befragen. Die Liste der möglichen Zeugen umfasst 147 Personen. Aktuell sind 47 davon vorgeladen. Auch mehrere Sachverständige sollen gehört werden. Die Nebenkläger erhoffen sich eine Beleuchtung der Hintergründe. Der Anwalt von Besuchern der Jüdischen Gemeinde in Halle, Juri Goldstein, sagte, er erwarte Aufklärung und Hintergrundwissen über die Hintermänner.

Wie schafft es jemand, der noch nie einen Juden kennengelernt hat, so einen Hass und so viele Vorurteile aufzubauen – ohne, dass jemand aufschreit und sagt: 'Stopp, du musst hier nochmal was überdenken'?

Juri Goldstein, Anwalt der Besucher der Jüdischen Gemeinde in Halle

Zuständig für den Prozess ist das Oberlandesgericht Naumburg. Aus Platzgründen wird aber in den Räumlichkeiten des Landgerichts Magdeburg verhandelt. Insgesamt fünf Richterinnen und Richter entscheiden am Ende über das Urteil, ein sechster steht als Reserve parat. Die Vorsitzende Richterin ist Ursula Mertens.

Mahnwachen in Halle und Magdeburg

Einen Tag vor Prozessbeginn gab es am Montag eine Kundgebung in Halle. Am Steintor wollte die Initiative 9. Oktober der Opfer gedenken und Solidarität mit den Nebenklägern und anderen Betroffen zeigen. Diesen sollte eine Stimme gegeben werden. Unter dem Motto "Solidarität mit den Betroffenen, keine Bühne dem Täter!" fordert die Initiative 9. Oktober eine kritische Auseinandersetzung mit dem rechten Anschlag. Am Dienstag gab es vor dem Landgericht Magdeburg ebenfalls eine Kundgebung.

Vertreter der Jüdischen Gemeinden in Halle und Dessau sagten, sie hofften auf ein gerechtes Urteil. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Dessau, Alexander Wassermann, sagte, er hoffe ebenso darauf, dass der Prozess bundesweit Diskussionen anrege, auch über Antisemitismus in der Bevölkerung.

Urteil Mitte Oktober erwartet

Der Angeklagte hatte am 9. Oktober 2019, am jüdischen Feiertag Jom Kippur, die hallesche Synagoge mit selbstgebauten Schusswaffen und Sprengkörpern angegriffen. Als der Versuch scheiterte, erschoss er auf seiner Flucht zwei Menschen in Halle. Nach Recherchen des ARD-Magazins FAKT, die am Dienstag veröffentlicht wurden, soll der Angeklagte Stephan B. bei seiner Flucht versucht haben, noch weitere Personen zu töten. So soll er mit seinem Auto auf zwei Somalier zugehalten haben.

Voraussichtlich Mitte Oktober soll ein Urteil gesprochen werden. Bis dahin sind 18 Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: MDR/olei,mh

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 21. Juli 2020 | 19:00 Uhr

42 Kommentare

Mediator am 22.07.2020

Tja so ist das eben, wenn eine Straftat abgeurteilt wird. Je abscheulicher die Tat, desto größer das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit auf Information.
Dennoch muss sie in einem ordentlichen Verfahren verhandelt werden.

Der Angeklagte kann ja die nächsten Jahrzehnte darüber freuen, dass er so im Licht der Öffentlichkeit stand. Nur als was stand er da? Als gestörter Schwerstkrimineller der zu dumm war das zu erreichen was er mit großspurigen rechtsextremistischen Ergüssen im Internet angekündigt hat. Wenn es einen Beweis dafür gibt, dass solche Leute keiner besonderen elitären Klasse angehören, dann ist es die Serie von Pleiten, Pech und Pannen bei seiner Tat. Ich bin glücklich, dass dieser Looser so schlecht vorbereitet war und wir nun erfahren, wie rechtsradikale Hetze im Netz und durch politische Mandatsträger so einen Menschen zu seiner Tat mit inspiriert hat.

Mediator am 22.07.2020

Wissen sie überhaupt was ein Schauprozess ist?
Lenken sie mal bitte nicht von der mörderischen Tat dieses Rechtsextremisten und der Ideologie die dahinter steckt ab.

Der Mann wird abgeurteilt werden und das Gericht wird dabei auch die Hintergründe der Tat beleuchten. Dass dabei rechte Hetzer in unserem Staat und der Politik nicht gut davon kommen werden ist wahrscheinlich, denn irgendwoher muss der rechte Mist im Hirn dieses Menschen ja gekommen sein.

Magdeburg1963 am 21.07.2020

Der Prozess und damit die Aufarbeitung der verabscheuungswürdigen Straftaten von Halle sind richtig und wichtig.
Was jetzt jedoch in Magdeburg passiert, ist die Erfüllung des irren Traums des Mörders von Halle - er bekommt seine Bühne, sein Podium! Über Sinn und Nutzen des Medienereignisses kann man geteilter Meinung sein.

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