Alexander Kekulé
Die Dienstenthebung durch die Uni Halle von Professor Alexander Kekulé ist laut Verwaltungsgericht Magdeburg rechtens. (Archivbild) Bildrechte: MDR/Stephan Flad

Verwaltungsgericht Magdeburg Virologe Kekulé: Vorläufige Dienstenthebung an Uni Halle bestätigt

04. September 2023, 19:15 Uhr

Der Virologe Kekulé ist vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg mit einem Antrag gegen seine vorläufige Dienstenthebung an der Universität Halle gescheitert. Das Gericht hat den Antrag des Professors abgewiesen. Die Uni Halle hatte dem Wissenschaftler vorgeworfen, seine Lehrverpflichtungen unzureichend erfüllt zu haben.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Dienstenthebung eines Professors an der medizinischen Fakultät der Uni Halle bestätigt, der seine Lehrverpflichtungen nicht ausreichend erfüllt haben soll. Das Gericht sah "keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der Dienstenthebung, teilte das Verwaltungsgericht mit. Wie ein Sprecher der Behörde MDR SACHSEN-ANHALT bestätigte, handelt es sich um den Virologen Alexander Kekulé, der unter anderem durch MDR-Podcasts bekannt ist.

Die Entscheidung vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hatte Kekulé Ende 2021 vorläufig des Dienstes enthoben und im April 2022 entschieden, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten. Die Universität hatte nach Angaben des Gerichts dem Wissenschaftler vorgeworfen, seine Lehrverpflichtungen nicht beziehungsweise unzureichend erfüllt zu haben.

Gericht lehnt Kekulés Anträge ab

Kekulé wehrte sich juristisch gegen die Entscheidung der Uni, das Verwaltungsgericht lehnte seine Anträge nun aber ab. Es sei derzeit "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Es bezog sich auf Unterlagen zu disziplinarrechtlichen Ermittlungen.

Diese ließen den Schluss zu, dass der Professor seiner Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht selbst nachgekommen sei, sondern die Durchführung der Vorlesungen delegiert habe. "In diesem Zusammenhang sei kritisch zu beleuchten, dass der Antragsteller aus einem zeitweiligen Krankenstand heraus zwar an der Erstellung verschiedener Podcast-Folgen mitgewirkt, aber eine Vorbereitung digitaler Vorlesungen unterlassen habe", hieß es in der Mitteilung.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Texts war von einer Klage des Professors Kekulé gegen die Dienstenthebung die Rede. Das ist juristisch nicht korrekt. Wir haben die entsprechende Passage geändert und bitten um Entschuldigung.

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dpa, MDR (Hannes Leonard, Maria Hendrischke) | Erstmals veröffentlicht am 01.09.2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 01. September 2023 | 11:00 Uhr

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