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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk KEF-Chef verteidigt höheren Rundfunkbeitrag vor Enquete-Kommission

29. Februar 2024, 19:27 Uhr

Der KEF-Vorsitzende, Detzel, warnt vor einer Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent. Monatlich sollen dann 18,94 Euro bezahlt werden. Entscheiden müssen darüber die Landtage. Gegen die Anhebung deutet sich Widerstand an. Auch unter Mitgliedern der Enquete-Kommission in Sachsen-Anhalts Landtag.

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Der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Martin Detzel, hat am Donnerstag im Magdeburger Landtag davor gewarnt, die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 58 Cent politisch zu blockieren. Andernfalls seien die Sender ab 1. Januar 2025 unterfinanziert, sagte Detzel vor der Enquete-Kommission des Landtags, die Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erarbeiten soll.

Die KEF hatte in der vergangenen Woche empfohlen, den Beitrag ab dem kommenden Jahr auf dann monatlich 18,94 Euro anzuheben. Darüber entscheiden müssen jedoch die Landtage. Hier deutet sich aktuell Widerstand gegen die Anhebung des Beitrages an. Auch unter Mitgliedern der Enquete-Kommission – insbesondere aus den Reihen der Regierungsparteien CDU, SPD und FDP – klang dies bereits an.

SPD und FDP: Sender tun sich mit Einsparmöglichkeiten schwer

So kritisierten etwa Holger Hövelmann (SPD) und Guido Kosmehl (FDP), dass sich die Sender mit Einsparmöglichkeiten schwertäten, die sich aus dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag bereits ergeben würden. Zu diesen Möglichkeiten zählt etwa die Abschaffung von Spartensendern. Hier sei bislang nichts passiert, so Hövelmann. Folglich gebe es noch Einsparpotenzial.

Reform: ÖRR-Auftrag schärfen

Parallel dazu hat sich nicht nur Sachsen-Anhalt mit seiner Enquete-Kommission auf den Weg zu Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemacht. Auch die Rundfunkkommission der Länder arbeitet an Vorschlägen und will diese bis zum Herbst in einen Reformstaatsvertrag gießen. Die Reformbestrebungen laufen auf eine Schärfung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Sender, mehr Effizienz und dadurch weniger Kosten hinaus.

Wenn die 58 Cent bis dahin nicht gekommen sind, eskaliert die Lage

Martin Detzel, KEF

Den Gedanken Guido Kosmehls, die Erhöhung um 58 Cent zurückzustellen, bis die Reformen da sind und die Sender unterdessen auf ihre Rücklagen zurückgreifen zu lassen, wies KEF-Chef Detzel zurück. So seien die betreffenden Rücklagen in die 58 Cent bereits eingepreist und bis Reformvorschläge umgesetzt und in einen neuen Finanzierungsvorschlag der KEF geflossen seien, dauere es mindestens bis 2026. "Wenn die 58 Cent bis dahin nicht gekommen sind, eskaliert die Lage", sagte Detzel.

Denn selbst wenn die Anstalten diese Zeit überbrücken könnten, müssten die sich daraus ergebenden Einsparungen sofort wirksam werden. Dies sei aber unrealistisch. "Es gibt Programmvorlaufzeiten von zwei Jahren", so Detzel. Dahinter steckten Verbindlichkeiten, die man nicht einfach kappen könne.

Detzel: Politik zu spät dran

Was den aktuellen KEF-Bericht betreffe, sei die Politik schlicht zu spät dran, der Mehrbedarf sei festgestellt. Hier dürfe die Politik keinen Einfluss mehr nehmen. Nur beim Auftrag der Sender hätten die Länder Handlungsspielraum, so Detzel. Er empfehle daher, die 58 Cent zu akzeptieren und Zeit zu gewinnen, um Reformen anzustoßen, die eine "dämpfende Wirkung" auf die nächste Beitragsempfehlung hätten. Sonst könnten die Sendeanstalten vor das Verfassungsgericht ziehen und dies könne nicht Ziel der Sache sein.

Sachsen-Anhalt 2020 gegen höhere Rundfunkgebühren

Im Dezember 2020 hatte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Vertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages zurückgezogen. Er begründete den Entschluss damals mit einer fehlenden Mehrheit im Landtag. Beitragserhöhungen seien ohnedies im Osten Deutschlands schwer zu vermitteln. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erhöhung des Beitrag im August 2021 der Blockadehaltung von Sachsen-Anhalt zum Trotz durchgesetzt.

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MDR (Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 29. Februar 2024 | 20:00 Uhr

38 Kommentare

Ritchi vor 9 Wochen

Niemand muss in Deutschland am Existenzminimum leben. Jedem steht Bürgergeld oder Grundsicherung zu. Diese sind etwa das doppelte vom Existenzminimum und nennen sich deshalb nicht Existenzminimum, sondern sozio – kulturelles Mindesteinkommen. Leider spricht hier sogar der Rechtsexperte von der ARD, Herr Bräutigam, gerne fälschlich vom Existenzminimum. So viel zu unseren Gebühren.

Ritchi vor 9 Wochen

Das größte verfassungsrechtliche Problem hier ist das Bundesverfassungsgericht selbst. Entgegen seinem Auftrag formuliert es seit vielen Jahren mit seinen Urteilen die Gesetze für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst, obwohl hierfür ausschließlich der Gesetzgeber zuständig ist. Der Gesetzgeber hat eine klare Regelung geschaffen, dass einer Gebührenerhöhung sämtliche Bundesländer zustimmen müssen. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil gegen den Einspruch von Sachsen-Anhalt die Gebührenerhöhung durchgesetzt. Viel schlimmer, vor Jahren hat das Bundesverfassungsgericht sogar geurteilt, dass nur wenn sämtliche Bundesländer gegen die Erhöhung stimmen, diese nicht stattfinden dürfe. Und jetzt wundern sich immer noch so einige, dass der Unmut in Deutschland wächst.

kleinerfrontkaempfer vor 9 Wochen

=> Ralf_G
Bestes Bsp.:
Trauerfeiererlichkeiten für die engl. Königin. =>
Es übertragen jeweils mit eigener Sendezeit, eigener Technik, eigenem Personal
1. ARD
2. ZDF
3. phönix
Soooo viel Sende"arroganz" dem Gebührenzahler zuzumuten grenzt an ....

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