Lehrer im Lehrerzimmer
Das Gericht entschied, es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer. Vielmehr sei es eine Arbeitszeitverschiebung. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Bernd Wüstneck

Anträge abgewiesen Urteil in Magdeburg: Extrastunde für Lehrer ist rechtmäßig

08. März 2024, 16:02 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die eingeführte zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte für rechtmäßig erklärt. Die Anträge zweier Lehrkräfte wurden abgelehnt. Das Urteil könnte nun Auswirkungen auf weitere Klagen haben.

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Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die eingeführte zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte für rechtmäßig erklärt. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT wurden damit die Anträge zweier Lehrkräfte abgelehnt, die ein Normenkontrollverfahren gegen die Landesregierung angestrengt hatten.

Aus Sicht des Gerichts ist die entsprechende Verordnung des Bildungsministeriums nicht zu beanstanden. Der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts, Oliver Becker, sagte, die sogenannte Vorgriffsstunde sei mit höherrangigem Recht vereinbar.

Vorgriffsstunde ist Arbeitszeitverschiebung

Es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer. Vielmehr sei es eine Arbeitszeitverschiebung, die Unterrichtsstunden würden vorgezogen. Das Ziel des Landes, zusätzliche Unterrichtseinheiten zu generieren, werde erreicht. Gegen Arbeitszeitrichtlinien werde aus Sicht des Gerichts nicht verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Schüler und Lehrer im Klassenzimmer
Es wird durch die Regelung nicht gegen Arbeitszeitrichtlinien verstoßen. Bildrechte: picture alliance/dpa/Jens Kalaene

Abgelehnte Anträge von verbeamteter Lehrerin und angestelltem Lehrer

Im konkreten Fall der zwei abgelehnten Anträge gegen die sogenannte Vorgriffsstunde wandten sich eine verbeamtete Lehrerin an einer Gesamtschule und ein angestellter Lehrer an einem Gymnasium gegen die Extrastunde. Sie sahen in der Regelung keine bloße Verlagerung der Arbeitszeit, sondern in Wahrheit eine Erhöhung. Außerdem führe sie zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung, argumentierten sie. 

Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es gebe keinen Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach die wöchentliche Arbeitszeit nicht höher sein dürfe als 40 Stunden oder die Lebensarbeitszeit nicht phasenweise unterschiedlich bestimmt werden dürfe, erklärte es. Auch das Gleichheitsgebot werde nicht verletzt.

Extrastunde sorgt für Widerstand bei Lehrkräften

Das Land hatte die Extrastunde pro Woche für Lehrkräfte im April vergangenen Jahres eingeführt, um die Personal-Not an den Schulen zu lindern. Die zusätzlichen Stunden können sich die Lehrkräfte vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 Jahren und Schwerbehinderte ausgenommen. Die Pläne hatten heftige Kritik ausgelöst. Die altmärkische Grundschullehrerin Birgit Pitschmann akzeptierte diese Zusatzstunde nicht und wurde im August vom Landesschulamt fristlos entlassen. Pitschmanns Fall wird derzeit vor dem Arbeitsgericht Stendal verhandelt.

Lehrer im Lehrerzimmer 3 min
Das Gericht entschied, es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer. Vielmehr sei es eine Arbeitszeitverschiebung. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Bernd Wüstneck

Im Januar hatte das Land einen anderen Rechtsstreit wegen der Extrastunde verloren. Dabei ging es vor dem Arbeitsgericht Stendal um den Fall einer Lehrkraft, die in Teilzeit beschäftigt ist.

Unterschiedliche Reaktionen zum Urteil

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Eva Gerth, sagte, sie sei enttäuscht und mit ihr Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen. Die Belastung der Kollegen sei hoch. Das Thema Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bleibe. Sie gehe davon aus, dass es viele Einzel-Klagen an den Arbeitsgerichten geben werde. Gerth verwies auf erhebliche Probleme bei der Auszahlung der geleisteten Vorgriffsstunden.

Bildungsstaatssekretär Jürgen Böhm sprach nach der Urteilsverkündung von einem guten Tag für die Bildung im Land. Mit der Vorgriffsstunde komme ein Volumen zusammen, das 500 Vollzeitkräften entspreche. Laut Ministerium fehlen etwa 1.000 Lehrer im Land. Bei den Abrechnungen der Stunden gebe es noch "Verwaltungsproblemchen", an denen man arbeite.

Ministerpräsident Reiner Haseloff begrüßte die Entscheidung. "Mit der Einführung der Vorgriffsstunde haben wir in Sachsen-Anhalt ein wirksames Instrument gefunden, um die Unterrichts-Versorgung deutlich zu verbessern."

Klassenregeln und ein Stundenplan in einem Klassenzimmer
GEW sagt: "Viele wissen nicht, was die Kolleginnen und Kollegen machen." Die Belastung sei hoch. Das Bildungsministerium und der Ministerpräsident begrüßten das Urteil. Bildrechte: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

dpa, AFP, MDR (Moritz Arand, Susanne Ahrens)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 07. März 2024 | 14:00 Uhr

142 Kommentare

Anita L. vor 6 Wochen

Stunden "anzusparen", in der Hoffnung, sie irgendwann in zehn Jahren mal "abbummeln" zu dürfen (und zwar selbstverständlich in der unterrichtsfreien Zeit), würde ich bei aller Wahlmöglichkeit zwischen Pest und Cholera allerdings keiner/-m Kollegin/-en empfehlen. Dann tatsächlich auszahlen lassen, mit dem Geld das Rentenkonto puschen und dann vorzeitig in Rente, notfalls mit Kündigung, falls man nicht gelassen wird (wie gesagt, meine Biokollegin musste sich ihre Vorruheregelung so quasi "erpressen").

Anita L. vor 6 Wochen

@Cheker, zum Glück (und deshalb meine Klammerparenthese) arbeite ich nicht in Sachsen-Anhalt und hat mein Dienstherr zumindest vorerst festgehalten, nicht über eine Vorgriffsstunde nachzudenken. Mir ging die Pietätlosigkeit der Erbendiskussion aber echt an die Nieren.

Nudel81 vor 7 Wochen

Gerade beim MDR gelesen Sachsen plant keine Zusatzstunde und in Sachsen-Anhalt hat die Zusatzstunde kein Effekt. Herzlichen Glückwunsch Bildungsministerium zum totalen Misserfolg!

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