Nächster Schritt Letzte Klage gegen A14-Lückenschluss bei Magdeburg zurückgezogen
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29. September 2021, 17:34 Uhr
Die Lücke in der Autobahn 14 nördlich von Magdeburg kann geschlossen werden. Ein Kläger hat nach Verhandlungen mit dem Land und der Fernstraßengesellschaft DEGES seine Klage zurückgezogen. Offen ist noch, wann gebaut werden kann.
Die Lücke in der Autobahn 14 zwischen Dahlenwarsleben und Wolmirstedt (beides im Landkreis Börde) kann endgültig geschlossen werden. Der letzte Kläger hat seine Klage gegen den Bau des mehr als elf Kilometer langen Abschnitts zurückgezogen. Das hat das Landesverwaltungsamt am Mittwoch mitgeteilt. Demnach konnten sich das Land, die Fernstraßenbaugesellschaft DEGES und der Kläger einigen.
Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) sprach von einem guten Tag für Sachsen-Anhalt. Wann die Arbeiten beginnen können, ist aber noch unklar. Die Trasse kreuzt unter anderem die Ohre und den Mittellandkanal. Über den Kanal ist laut DEGES eine 80 Meter lange Brücke geplant. Nördlich des Mittellandkanals ist die Anschlussstelle mit der Bundesstraße 71n Richtung Haldensleben geplant. Auch diese Straße muss noch gebaut werden.
Noch eine Klage gegen Weiterbau offen
Klagen gegen den Weiterbau der A14 gibt es derzeit nur noch gegen ein Teilstück ganz im Norden Sachsen-Anhalts. Es gibt eine Klage gegen den Abschnitt zwischen Osterburg und Seehausen. Laut Bundesverwaltungsgericht ist noch unklar, wann es eine Entscheidung geben wird. Zuletzt wurde die komplette Fertigstellung der Autobahn zwischen Magdeburg und der Landesgrenze mit Brandenburg bis 2027 in Aussicht gestellt. Dann wäre die A14 durchgängig von Dresden über Halle und Magdeburg bis nach Schwerin befahrbar.
MDR/Mario Köhne
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 29. September 2021 | 18:00 Uhr
Eulenspiegel am 30.09.2021
„Demnach konnten sich das Land, die Fernstraßenbausgesellschaft DEGES und der Kläger einigen.“
Meine Frage:
War es eigentlich nötig, um diese Einigung zu erzielen, diesen ganzen Brimborium der Klage abzuziehen? Oder hätte die Planungsbehörde nicht besser gehandelt wenn sie sich bemüht hätte eine außergerichtliche Einigung mit dem Kläger zu erzielen. Diese außergerichtliche Einigung hätte es wahrscheinlich schon vor Jahren geben können. Und erheblich billiger wäre sie auch geworden.
Denn der Einigungswillen war bei den Kläger ja vorhanden den sonst hätte es ja keine Einigung gegeben.
Eulenspiegel am 30.09.2021
„Demnach konnten sich das Land, die Fernstraßenbausgesellschaft DEGES und der Kläger einigen.“
Meine Frage:
War es eigentlich nötig, um diese Einigung zu erzielen, diesen ganzen Brimborium der Klage abzuziehen? Oder hätte die Planungsbehörde nicht besser gehandelt wenn sie sich bemüht hätte eine außergerichtliche Einigung mit dem Kläger zu erzielen. Diese außergerichtliche Einigung hätte es wahrscheinlich schon vor Jahren geben können. Und erheblich billiger wäre sie auch geworden.
Denn der Einigungswillen war bei den Kläger ja vorhanden den sonst hätte es ja keine Einigung gegeben.
bove am 30.09.2021
Woran Sie unter anderem erkennen können, dass Sie in einem demokratischen Rechtsstaat leben. Im Gegensatz zu all jenen in dem von Ihnen gepriesenen Land im weiten Osten!