Landgericht Magdeburg
Das Landgericht entschied im "Hotelier-Prozess" auf Mord. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Landgericht Magdeburg Neues Urteil: Tod eines Hoteliers in Osterweddingen war Mord

20. Dezember 2022, 13:48 Uhr

Nach der Beschwerde der Familie des totgeprügelten Hoteliers beim Bundesgerichtshof wurde nun ein deutlich härteres Urteil gegen die Täter gesprochen. Nachdem sie zunächst wegen Totschlags verurteilt worden waren, bewertete das Landgericht Magdeburg den gewaltsamen Tod des Opfers nun als gemeinschaftlichen Mord.

Der gewaltsame Tod eines Hoteliers in Osterweddingen im Landkreis Börde ist Mord gewesen. Das hat das Landgericht Magdeburg am Dienstag entschieden. Es verurteilte die beiden Angeklagten zu langen Haftstrafen: Einer der Tatverdächtigen muss acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, der andere Angeklagte neun Jahre und sechs Monate.

In der Begründung hieß es, das Gericht gehe davon aus, die heute 22 und 24 Jahre alten Angeklagten hätten aus den niedrigsten Beweggründen gehandelt. "Es gab ein ganz krasses Missverhältnis zwischen dem Anlass der Tat und der Folge. Ein Mensch wurde deswegen totgeprügelt, weil er die Angeklagten zur Rede gestellt hat, weil sie vorher eine Sachbeschädigung begangen haben", erklärte ein Gerichtssprecher.

Es gab ein ganz krasses Missverhältnis zwischen dem Anlass der Tat und der Folge. Ein Mensch wurde deswegen totgeprügelt, weil er die Angeklagten zur Rede gestellt hat, weil sie vorher eine Sachbeschädigung begangen haben.

Sprecher des Landgerichts Magdeburg

Das Gericht berücksichtigte eigenen Angaben zufolge insbesondere bei dem erwachsenen Angeklagten, dass er vermindert schuldfähig gewesen sei, weil er erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Deshalb wurde trotz des Urteils wegen Mordes keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Hotelier im Oktober 2020 totgeprügelt

Die beiden Männer hatten den Hotelier im Oktober 2020 totgeprügelt. Laut Gericht hatten die Männer ihr Auto zuvor auf dem Parkplatz des Hotels geparkt. Nach dem Aussteigen traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab. Wegen der lauten Musik aus dem Auto wachte die Frau des Hoteliers auf und weckte ihren Mann. Er war daraufhin nach unten gegangen und hatte die Randalierer zur Rede gestellt.

Die beiden griffen den 58-Jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff, schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Der Hotelier erlitt dabei unter anderem eine Hirnschwellung, erbrach sich und erstickte.

Im ersten Prozess wegen Totschlags verurteilt

In einem ersten Prozess waren die Angeklagten wegen Totschlags verurteilt worden. Dagegen hatte die Familie des Opfers Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. In dem neuerlichen Prozess hatte das Gericht deshalb im Wesentlichen über die Frage zu entscheiden, ob es sich um Mord oder Totschlag gehandelt hat.

Das Gericht hatte gegen die beiden Männer im September 2021 wegen Totschlags eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten sowie eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verhängt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aufgrund von Revisionen teilweise auf. – Auch gegen das neue Urteil ist noch ein Einspruch möglich.

dpa, MDR (Annette Schneider-Solis, Daniel Salpius, Luca Deutschländer)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. Dezember 2022 | 11:00 Uhr

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