Polizei-Hochschule Aschersleben Rassistische Polizei-Chats: Generalstaatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
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23. Juni 2023, 15:17 Uhr
Der rassistische Chat einer Polizeischüler-Klasse aus Aschersleben wird wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Weil Nachrichten nur innerhalb der Chatgruppe geteilt wurden, lässt sich aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft keine Störung des öffentlichen Friedens ableiten. Zudem sei ein Teil möglicher Straftaten bereits verjährt.
Im Fall der rassistischen Chats einer Polizeischüler-Klasse der Polizei-Hochschule Aschersleben hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ihre Ermittlungen gegen acht Beschuldigte eingestellt.
Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung habe sich nicht bestätigt, ebenso wenig weitere Tatvorwürfe, teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes, am Freitag mit. Zwar seien "einzelne Abbildungen zweifelsohne polemisch, provokant, grotesk, anstößig, geschmacklos-abstoßend, antisemitisch und rassistisch", für ausreichend strafrechtlich relevant hält die Generalstaatsanwaltschaft sie gleichwohl nicht.
Verjährung und fehlende Verbreitung
Geprüft worden seien unter anderem die Straftatbestände Volksverhetzung, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten.
Maßgeblich für die Einstellung des Verfahrens war laut Sprecher Tewes zum einen, dass länger zurückliegende Straftaten bereits verjährt seien. Zum anderen seien sämtliche Nachrichten nur innerhalb der Chatgruppe ausgetauscht worden. Damit sei die Verbreitung eingeschränkt gewesen. Eine Verharmlosung des Holocausts habe nicht vorgelegen und auch überzeugte fremdenfeindliche oder rechtsextreme Tendenzen der Beschuldigten habe man nicht feststellen können.
Chats "moralisch auf tiefster Stufe"
Somit "mögen die Inhalte einiger Chats zwar moralisch auf tiefster Stufe stehen und verachtenswert sein; eine vorsätzliche Erfüllung der oben genannten Straf-Normen kann ihnen indes nicht ohne Weiteres entnommen werden", schlussfolgert die Generalstaatsanwaltschaft.
Die Chatgruppe umfasste laut Generalstaatsanwaltschaft in der Spitze offenbar 25 Personen. 18 der Teilnehmer waren im aktiven Dienst der Landespolizei.
Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden. "Von den 18 Bediensteten haben nach derzeitigem Erkenntnisstand elf aktiv Nachrichten, Videos und Bilder mit entsprechenden Inhalten in die Chatgruppe eingestellt", hatte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) Mitte Februar erklärt, nachdem die Vorwürfe öffentlich wurden.
Von mehr als 5.000 Einzel-Nachrichten seien mindestens 50 antisemitisch, rassistisch oder gewaltverherrlichend gewesen, so die Ministerin damals.
Vorläufige Suspendierungen aufgehoben
Mit der Einstellung der Ermittlungsverfahren düften Konsequenzen für die Chat-Teilnehmer weitgehend ausbleiben. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte in zwölf Fällen vorläufige Suspendierungen aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte diese Entscheidung bestätigt. Ministerin Zieschang hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizei-Bedienstete entlassen werden sollen.
MDR (Daniel Salpius), dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Juni 2023 | 15:00 Uhr
dieja am 24.06.2023
Man sollte hier bedenken, dass es sich um Polizeischülern handelt, also junge Menschen, die sich noch in einem Reifungsprozess befinden. Die Justiz als rechtslastig einzustufen, ist völlig daneben, da rechtsmotivierte Straftaten in der Regel strenger bestraft werden.
Junge Menschen können dazu lernen. Herr Fischer wurde vom „Steinewerfer“ zum Außenminister und hat dort seine Arbeit nicht schlecht gemacht. Man sollte jungen Menschen nicht die Zukunft wegen Fehlern verbauen, die sie später nie machen würden.
Die meisten der Polizeischülern werden daraus gelernt haben.
man man man am 23.06.2023
Wir leben in einem Rechtsstaat, wo strafrechtliche Vergehen in Gesetzen genau definiert sind. Was jemand empfindet, wenn er bestimmte Chats durchliest, ist von Person zu Person sicher sehr unterschiedlich und daher für die Justiz (zum Glück) vollkommen unbedeutend. Entscheidend ist allein, ob ein Gesetzesverstoß oder der Verstoß gegen eine Dienstvorschrift vorliegt.
Die betroffenen Polizisten haben offenbar kein Gesetz und keine Vorschrift verletzt, weshalb das Verfahren letztendlich auch eingestellt wurde. Mir ist schleierhaft wie Frau Z. schon Mitte Februar ankündigen konnte, dass 18 Polizisten entlassen werden sollen. Den betreffenden Polizisten hatte diese Ankündigung sicher einige schlaflose Nächte und sicher auch dienstliche Nachteile bereitet. Die angekündigte Entlassung war nicht gerechtfertigt. Ein typischer Fall von Vorverurteilung. Frau Z. müsste sich bei den Beamten entschuldigen. Was bleibt, ist dann nur noch Misstrauen, sich in Privatchats frei zu äußern.
fritz deutsch am 23.06.2023
Humor ist ,wenn man trotzdem lacht .Ob Sie das auf 18 Bedienstete ,Frau Zieschang ,oder die Generalstaatsanwaltschaft beziehen liegt im Auge des Betrachters.
Die Tatsache das eine Staatsanwaltschaft weisunsgebunden ist ,
erklärt aber Vieles.
Noch ist Troja nicht verloren.